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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gr. Internetrecht



deja
24.February.2007, 23:05
Wie ist das eigentlich in GR mit den einschlägigen Paragraphen, also Copyright, Recht am eigenen Bild etc. Ähnlich wie in D oder gibt's Unterschiede?

erakikos
26.February.2007, 07:45
Hallo Deja,

ich habe letztes Jahr über ein Agenturnetzwerk mit griechischen Kollegen zusammen gearbeitet. Dabei gíng es unter anderem um eine Kundenzeitschrift, die in Griechenland erscheinen sollte. Soviel ich erfahren habe, sind die Gesetze bezüglich Copyright, Urheberrecht und Recht am eigenen Bild ähnlich wie in Deutschland. Sie werden in Griechenland allerdings nicht ganz so streng ausgelegt. Das heißt es wird ganz gerne mal kopiert oder ein Bild eingesetzt an dem man nicht die Rechte hat, ohne dass sich jemand dran stört.

Gruß Heinz

deja
27.February.2007, 20:57
Danke, Heinz.
Hatte ähnlich vermutet.

Ich frag zwar immer, ob ich das Bild auf die Seite nehmen kann, und die sagen alle immer 'ja'. Aber es könnte ja sein, daß jemand das nicht so richtig verstanden hat. Und bei den Bildern aus Büchern, ist mir die Rechtslage auch nicht so klar. Die Autorin bez. Herausgeber haben zwar grünes Licht gegeben, aber ich weiß eben nicht, wo jeweils die Rechte liegen.

Ich denke ja, in GR ist man nicht so leicht mit Rechtsanwalt, Abmahnung und Prozess bei der Hand. Da regelt man Dinge lieber persönlich. Aber ob das in der Internet-Szene auch noch gilt, ist mir nicht so wirklich klar. Da sind Deine Erfahrungen hilfreich.

didika
27.February.2007, 22:51
Hallo Deja,

wie Du weißt, sind meine Schwiegereltern (von KAPI) auch auf Deiner HP abgebildet.
Die Familie hat die anderen Fotos angeschaut, und ich habe von niemandem gehört, daß sie etwas dagegen haben, daß sie auf einer Internetseite abgebildet sind, auch von den Nicht-
Familienangehörigen. Ich kenne eh alle nicht, nur meine Schwiegereltern.
Uns macht es auch nichts aus, die Fotos sind doch für fremde Betrachter anonym.
Drum denke ich auch, daß Du keine Probleme bekommen wirst.

LG
D.

deja
27.February.2007, 23:41
Hi Didi,

hab mir wegen deiner Schwiegereltern auch keine Sorgen mehr gemacht :)
Aber einerseits interessiert mich sowas auch rein interessehalber und andererseits sind ja inzwischen ne ganze Menge Leute auf der HP zu sehen und es sollen ja auch noch mehr werden. Wobei ich selbstverständlich die Klatschgeschichten weglasse. Schade eigentlich, woll :laugh:

Lieben Gruß
Annette

Wolfgang
27.February.2007, 23:56
Das ist ein sehr komplexes Thema,
auch wenn man sich auf sein Heimatland beschränkt,

z.B.: Deutschland:

Recht als Autor (Text oder Foto): Erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Autors.
Recht am eigenen Bild: Erlischt wann ? Mit dem Tod?

Die Rechte können teilweise oder ganz übertragen werden, z.B. auf Verlag(e).

Wenn ich also Faximiles von Seiten des Baedekers "Griechenland 1883" veröffentliche, muß ich sicher sein, daß der Autor dieser Seiten vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Bei diesem Baedeker trifft das für einen Teil nicht zu, Wilhelm Dörpfeld ist erst 1940 gestorben.



Um die Feinheiten des griechischen Rechts zu erfahren, müßte hier ein Experte zu Worte kommen, zumindest indirekt (oder wir finden entsprechende Links).


Ich glaube ja auch, daß die Dinge in GR legerer gehandhabt werden und daß sie sich im Kollisionsfall meist in freundlicher, persönlicher Aussprache regeln lassen.
Ein Restrisiko aber bleibt.

.

deja
28.February.2007, 00:04
Ich hab ja nu ne Menge älterer Leute auf der website, aber ich hoffe, die leben noch lange:)
Aber auch nach dem Tod müsste es doch noch gewisse Schutzrechte geben. Könnte doch wohl nicht irgendwer Bilder von meiner Mutter irgendwo veröffentlichen. Und ich würd ja nun auch nicht gern jedes Photo von mir post mortem im Internet sehen. Auch wenn ich dann ja nix mehr sehen kann :)

albiette
11.March.2017, 21:30
Hallo

wie handhabt Ihr das mit Personenfotos - die für den neuen Kalender zur Wahl stehen könnten ...

Hab z. B. entsprechende Person gefragt zwecks Foto - war sofort einverstanden ... aber da hab ich nichts vom Forum - Kalender erwähnt ...

ernstsch
12.March.2017, 10:21
...Ich denke ja, in GR ist man nicht so leicht mit Rechtsanwalt, Abmahnung und Prozess bei der Hand. Da regelt man Dinge lieber persönlich. ...

Ausser jemand denkt sich, dass Du irgend eine zündende Idee hattest, die dich bevorteilt und er neidet sie dir.

Auch wenn das nicht der ganz gesetzlich korrekte Weg ist, würde ich zu verwendeten Bildern und Fotos und Buchausschnitten (halt allen möglicherweise problematischen Inhalten) erstens eine Quellenangabe setzen (gehört sich eh so!) und zweitens einen kleinen Sternchenverweis, dass du a) nicht Besitzer der Rechte bist und b) dass dich jeder Rechteinhaber bitte anschreiben oder anrufen soll und du die Dinge sofort herunternimmst.

Anja&Thomas
12.March.2017, 10:38
Hallo Ernst,

nur so zur Info, albiette hat gestern Abend in diesem Thema zu Bildrechten für den Kreta-Kalender eine Frage gestellt.
Der Rest des Themas ist zehn Jahre alt und von allen, die hierzu geschrieben haben, ist nur noch Wolfgang aktiv.

VG thomas

Wolfgang
13.March.2017, 22:46
Ergänzung zu Beitrag Nr. 6:



Recht als Autor (Text oder Foto): Erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Autors.
Recht am eigenen Bild: Erlischt wann ? Mit dem Tod?

In Deutschland gilt:
Das Recht am eigenen Bild endet grundsätzlich (d.h.: es gibt Ausnahmen) mit dem Tod der abgebildeten Person.

Ausnahmen ergeben sich z.B. aus dem Schutz der Menschenwürde.

Weiterhin: "Der Schutz des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechtes endet zehn Jahre nach dem Tod der Person".
Siehe Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht