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Thema: Krankenversicherung

  1. #1
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    Standard Krankenversicherung

    Wie habt ihr Auswanderer das mit der Krankenversicherung zu Anfang gehandhabt?

    Ich würde zunächst einen Wohnsitz in Deutschland behalten und denke über eine freiwillige gesetzliche Versicherung bei meiner bisherigen Krankenkasse nach.

    Was meint ihr?

  2. #2
    Tourist Gast

    Standard AW: Krankenversicherung

    hallo rika,
    wenn dein "offizieller" Wohnsitz in Deutschland ist, dann brauchst du ja sowieso eine deutsche Pflichtversicherung, oder habe ich da was falsch verstanden?
    für den Anfang auf jeden Fall gut, den Wohnsitz in Deutschland zu lassen, mit der Zeit kannst du ja dann schauen.
    Das ganze ändert sich natürlich, wenn du hier in kreta eine Festanstellung etc. anstrebst, und somit offiziell in das griechische Sozialversicherungssystem musst/darfst :-)
    Gruß vom touristen

  3. #3
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Hallo Tourist,

    ja so hab ich mir das gedacht für den Anfang...

    Das "Melderecht" versuche ich zu verstehen in dem Zusammenhang; daran hängt's ja auch mit der KV.

    Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss ich ja eine Aufenthaltgenehmigung beantragen und dann heißt's:

    "Bei einem längeren Aufenthalt in Griechenland, wie er bei einem Antrag auf die griechische Aufenthaltserlaubnis vorliegt, wird nach deutschen Meldevorschriften in der Regel die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes notwendig."

    Natürlich möchte ich auf lange Sicht eine Festeinstellung/Erwerbstätigkeit ausüben, aber so einfach wird das wohl nicht..

    Grüße

  4. #4
    Tourist Gast

    Standard AW: Krankenversicherung

    Hallo rika,
    schau mal hier:
    http://www.kretaforum.info/showthrea...8-Rentensystem
    dort haben wir damal meinen Fall diskutiert.

    Die Aufenthaltsgenehmigung würde ich nicht zu ernst nehmen, als EU-Bürger ist das eh nur eine Formsache und es entsteht dir kein Problem wenn du das nachträglich machst (auch in 10 Jahren).
    Die Aufenthaltsgenehmigung hat nämlich einen kleinen Haken:
    entweder du unterschreibst für den Verzicht auf alle zukünftigen Leistungen des griechen Staates (nennen wir es mal "Rentnermodell"), oder du musst einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen.
    Wenn ich mich richtig erinnere, hast du geschrieben wegen der Liebe nach Kreta zu gehen. Von dem her würde ich mit offiziellem Wohnortswechsel etc. möglichst lange warten, denn solltet ihr eines Tages heiraten wollen, löst sich das Problem der Aufenthaltsgenehmigung und auch mit Steuer in Luft auf. Ab dann wärst du im griechichen Sozialsystem.------- nur mal so als Idee
    Gruß vom Tourist

  5. #5
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Tourist, aber um hier zu heiraten braucht es diese aufenthaltserlaubnis (adeia paramonis)....

    ich habe damals die Aufenthaltserlaubnis auch nachträglich gemacht, war kein problem...diese erlaubnis muß man glaube ich alle 2 Jahre erneuern...ich hab später dann die adeia diamonis gemacht, das ist die dauernde aufenthaltsgenehmigung...

  6. #6
    Tourist Gast

    Standard AW: Krankenversicherung

    @Bettina
    echt, ist das immer noch so? mein Steuerberater hat gemeint, das würde jetzt bei EU-Bürgern gleichzeitig gehen, also Hochzeit ohne Aufenthaltserlaubnis und erst danach die offizielle Anmeldung. ... da muss ich wohl noch mal Infos sammeln......
    LG
    Nachtrag: das ist noch eine Info, die ich gefunden habe, hier steht nichts mehr von Aufenthaltsgenehmigung.
    http://www.thessaloniki.diplo.de/con...eschlieung.pdf
    Geändert von Tourist (17.March.2011 um 09:47 Uhr) Grund: Link eingefügt

  7. #7
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Zitat Zitat von Tourist Beitrag anzeigen
    @Bettina
    echt, ist das immer noch so? mein Steuerberater hat gemeint, das würde jetzt bei EU-Bürgern gleichzeitig gehen, also Hochzeit ohne Aufenthaltserlaubnis und erst danach die offizielle Anmeldung. ... da muss ich wohl noch mal Infos sammeln......
    LG
    naja, vielleicht hätte ich jahreszahlen zufügen sollen...also die adeia paramnonis 2004 die adeia diamonis 2008

  8. #8
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Hallo,

    ja, wenn man das mit der Aufenthaltsgenehmigung nicht zu ernst nehmen muss.. Dann werde ich zu Anfang auf jeden Fall meinen deutschen Wohnsitz (+ dt. KV) behalten. Rechtlich ist ja von "müssen" die Rede, das leuchtet mir alles noch nicht so ein...

    So wie ich das verstanden habe, wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt an (i) Erwerbstätige/Selbstständige (d.h. entsprechender Nachweis: Arbeitsvertrag etc. - werd ich nicht haben zu Anfang), (ii) an Erwerbslose (hierunter sind wohl nur die Renter zu erfassen) oder an Familienangehörige (Ehegatte).

    Das mit der Heirat ist nicht meine Variante Nr. 1. Nicht zu solchen Zwecken..

    Liebe Grüße

  9. #9
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    Standard AW: Krankenversicherung

    rika,
    also ich bin nun seit so vielen jahren hier und bin auch immer noch in D. gemeldet ....
    ich hatte meine aufenthaltserlaubnis bekommen, obwohl ich noch nicht verheiratet war und arbeitsvertrag hatte ich auch nicht...ich denke es kommt auch drauf an, wo man sich anmeldet ..auf dem land oder in der stadt

  10. #10
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Hallo Bettinaki,

    also hast Du einen Wohnsitz in Deutschland und eine Aufenthaltsgenehmigung? Ich hatte ja gelesen, dass bei Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung nach deutschen Meldevorschriften "in der Regel" die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes notwendig wird. Versteh das einer..

  11. #11
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Selbstverständlich kannst du mehrere Wohnsitze in der EU haben!
    Nur steuerlich musst du dich entscheiden, wo dein Hauptwohnsitz ist. Den steuerlichen Hauptwohnsitz behälst du einfach in D.

    Wenn du länger als drei Monate hier bist und deshalb eine Aufenthaltsbewilligung machst (die übrigens alle 5 Jahre verlängert werden muss), musst du evtl. nachweisen, wovon du hier lebst. Das ist mit dem Nachweis eines Arbeitsvertrages/Handelsregisterauszuges gemeint.
    Weiters besteht hier Versicherungspflicht. Hier gibt es nur die drei Varianten (OGA - für Bauern, Fischer, Tagelöhner - oder Selbständige in Orten unter 1.000 Einwohnern mit geringem Einkommen, TEWE für Selbständige, IKA für Angestellte) Jeweils ist ein Pensionsanteil inkludiert.

    Wenn du jetzt mal nur ganz privat probierst hier zu bleiben, dann lass das bleiben mit der Aufenthaltsbewilligung.

    LG mia
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  12. #12
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Ich weiß von vielen Leuten, dass sie ihre deutsche Krankenkarte NIE abgeben würden. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

  13. #13
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Hallo,

    das habe ich in vielen anderen Beiträgen schon immer propagiert.

    Es gibt keinen vernünftigen Grund, sich mal eben schnell aus den deutschen Systemen zu verabschieden.
    Ich würde immer so lange als möglich in D gemeldet bleiben.
    Wer weiß, wie das Leben manchmal so spielt und wann sich der Weg vielleicht mal wieder Richtung D orientieren könnte.

    Ich kenne selbst Leute, die schon viele lange Jahre auf Kreta leben, aber immer einen Wohnsitz, die Krankenvers. und ein Bankkonto in D behalten habe. Das Leben in Gr ging viele lange Jahre ohne jegliche Anmeldungen, später haben sie sich eine Aufenthaltsgenehmigung geholt, können mittlerweile auch das kommunale Wahlrecht wahrnehmen, sind aber immer noch in D gemeldet.

    Nach meiner Meinung der sicherere Weg.

    Gruß hermann
    Ist noch λ ? Ja, aber das φ ist noch ρ !

    Alle Infos über Frangokastello:http://www.Frangokastello-und-Meehr.de
    Unser aktueller Reiseblog:http://www.HerrMANaufReisen.wordpress.com

  14. #14
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    Standard AW: Krankenversicherung

    Ich möchte noch was anmerken.

    Wenn du hier eine Berufs-Tätigkeit aufnimmst, egal ob selbständig oder angestellt, dann MUSST du dich hier versichern!
    Man kann da nicht frei wählen!! Dafür musst du dann auch alle KV+Pensionszeiten aus dem vorherigen EU-Land nachweisen. Diese werden hierher übertragen.

    Was hermann sagt ist für Pensionisten interessant, die ja über ein Einkommen aus D/Ö/etc. verfügen.

    Wenn man aber so wie ich hier seinen Lebensmittelpunkt hat und sein Auskommen finden muss - ihr wisst ja, das man hier viel weniger verdient als in Ö/D - dann ist es UNMÖGLICH auch noch seine Krankenversicherung in einem anderen Land zu zahlen.
    Die freiwillige Selbstversicherung in Österreich kostet z.B. EUR 357,42 im Monat. Für D müsst ihr selbst nachschauen.

    UNDENKBAR diesen Betrag mit dem Einkommen von hier zusätzlich zu leisten.
    Außerdem ist das ja nur die Krankenversicherung - nicht auch Pension.
    Da würden ich dann - statt eine private KV zusätzlich in Ö/D abzuschließen - auf jeden Fall eine private Zusatzpensionsvorsorge machen.

    Ich möchte noch anmerken, dass bei der OGA keine Zahnarztversicherung dabei ist. Dafür mußt du auch was beiseite legen.
    Bei den anderen beiden Versicherungen weiß ich das nicht. Aber ihr kennt ja den Zustand der Zähne der Landbevölkerung hier sicher auch ...

    LG mia
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