AW: Krankenversicherung
Selbstverständlich kannst du mehrere Wohnsitze in der EU haben!
Nur steuerlich musst du dich entscheiden, wo dein Hauptwohnsitz ist. Den steuerlichen Hauptwohnsitz behälst du einfach in D.
Wenn du länger als drei Monate hier bist und deshalb eine Aufenthaltsbewilligung machst (die übrigens alle 5 Jahre verlängert werden muss), musst du evtl. nachweisen, wovon du hier lebst. Das ist mit dem Nachweis eines Arbeitsvertrages/Handelsregisterauszuges gemeint.
Weiters besteht hier Versicherungspflicht. Hier gibt es nur die drei Varianten (OGA - für Bauern, Fischer, Tagelöhner - oder Selbständige in Orten unter 1.000 Einwohnern mit geringem Einkommen, TEWE für Selbständige, IKA für Angestellte) Jeweils ist ein Pensionsanteil inkludiert.
Wenn du jetzt mal nur ganz privat probierst hier zu bleiben, dann lass das bleiben mit der Aufenthaltsbewilligung.
LG mia
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träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum