Die Schweizer Pensionskasse
In der Schweiz basiert die Einkommenssicherung im Alter wie in Deutschland auf drei separat geregelten Säulen, nämlich
- der umlagefinanzierten allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung - AHV-CH (AHV),
- für Arbeitnehmer oberhalb einer Einkommensgrenze die kapitalgedeckte steuerlich geförderte gesetzliche betriebliche Altersvorsorge - berufliche Vorsorge - (BVG) und
- der privatrechtlich geregelten möglichen kapitalgedeckten, teilweise steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.
Steuerliche Grundsätze bei Auszahlungen
Aus der gesetzlichen Koordinierung der Schweizer Pensionskasse mit der AHV und der Struktur der Pensionskassen wird die rechtliche Einordnung der Schweizer Pensionskasse als „erweiterte allgemeine gesetzliche Rentenversicherung“ abgeleitet (OFD Karlsruhe, 3.9.07, S 2255 A-St 131). Da § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und korrespondierend § 22 Abs. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG auch Leistungen ausländischer gesetzlicher Rentenversicherungen erfassen, ist die Schweizer Pensionskasse eine gesetzliche Rentenversicherung in diesem Sinne (BFH 25.3.10 X B 142/09, DStRE 10, 598).