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Thema: Ellinair cancelt Flug

  1. #1
    Baptiste Gast

    Ausrufezeichen Ellinair cancelt Flug

    Ellinair hat unseren Flug am 1.10.16 von HH nach Heraklion 3 Wochen vorher gecancelt.
    Nur mit Mühe bekamen wir für viel mehr Geld einen EasyJet Ersatz.
    Auf das Geld warte ich seither vergebens.

  2. #2
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    Den Schaden solltest du aber ersetzt kriegen. Und wahrscheinlich steht dir auch noch eine Entschädigungszahlung zu.


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  3. #3
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    Achso. Meist geht das nur mit Druck machen. Aber da kümmern sich Reiseanwälte gerne drum. Schick denen mal eine Mail und setze eine Frist. Inkl. Kopien, die deinen Schaden belegen.

    Ich hatte Anfang des Jahres mit Condor die Freude. Ging erst, als ich über die Geschäftsführung gegangen bin.


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  4. #4
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    Ok. Entschädigungszahlung gibt es nicht, weil die den Flug mehr als 2 Wochen früher annuliert haben. Aber den entstandenen Schaden müssen die ersetzen.


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  5. #5
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    Zitat Zitat von Baptiste Beitrag anzeigen
    Ellinair hat unseren Flug am 1.10.16 von HH nach Heraklion 3 Wochen vorher gecancelt.
    Nur mit Mühe bekamen wir für viel mehr Geld einen EasyJet Ersatz.
    Auf das Geld warte ich seither vergebens.
    fliegen nur noch von Berlin/Tegel und München nach Heraklion.

    vg, kv

  6. #6
    Baptiste Gast

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    Nach meinen Recherchen steht mir bei 3 Wochen Flugabsage vor dem Reisedatum nichts an Entschädigung zu, obwohl wir bestimmt 350 € draufgelegt haben.
    Laut aktuellem Spiegel versucht Ryanair inzwischen mit Tricks, die Entschädigung davon abhängig zu machen, ob man persönlich beantragt und nicht über Flightright o.ä.

  7. #7
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    Deinen Schaden kannst du aber ersetzt bekommen.

    Das hat nichts mit dieser Entschädigung nach der EU Verordnung zu tun.

  8. #8
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    Baptiste steht die Rückerstattung des Ticketpreises zu, nicht mehr und nicht weniger. Einen Schaden hat sie/er nicht erlitten, da der Flug bereits 3 Wochen vor Antritt storniert wurde. Hier nachzulesen:
    http://europa.eu/youreurope/citizens...r/index_de.htm

  9. #9
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    Klar. Er hat einen Schaden erlitten, weil er ja teurere Ersatztickets kaufen musste. Das ist im BGB geregelt.

    Und nochmal. Das hat nichts mit dieser Fluggastrechteverordnung der EU zu tun.

  10. #10
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    Kannst du das mal konkret mit einem Verweis auf ein entsprechendes Gesetz oder Urteil belegen?

  11. #11
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    BGB 280 z.B.

    Wo kämen wir denn in D hin, wenn man einen durch eine Vertragsverletzung entstandenen Schaden nicht gelten machen könnte.

    PS: Ich hatte den Fall im März diesen Jahres übrigens mit einem annulierten Condor Flug. Musste einen Ersatzflug buchen und auch den Mietwagen umbuchen. Beides wurde dadurch teurer. Und der Parkplatz für mein Auto hier am Flughafen auch. Habe den Schaden ersetzt bekommen.


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  12. #12
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    Und dass man manchmal etwas für sein Recht kämpfen muss, gehört natürlich auch dazu. Ohne Druck hat Condor das natürlich nicht gemacht. Ist ja klar, die versuchen das erst mal abzuwimmeln.


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  13. #13
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    Ok, also wenn ich das richtig sehen, hat man die Wahl: entweder bekommt man den vollständigen Flugpreis innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet, oder man hat Anspruch auf eine anderweitige Beförderung (die kann auch von einem anderen Anbieter sein).
    https://reise-recht-wiki.de/eg2612004.html#point8
    und ein ähnliches Beispiel:
    http://www.flugrechte.eu/index.php?q...-auf-umbuchung

  14. #14
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    Naja. Von einem anderen Anbieter für die anderweitige Beförderung ist in der Verordnung aber nicht die Rede. Condor war bei mir auch nicht in der Lage den Flug bei einer anderen Airline zu buchen. Das durfte ich dann schön selber machen. Und läger als 7 Tage musste ich natürlich auch auf mein Geld warten :/


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