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Thema: Eigenes Auto auf Kreta... wie lange und überhaupt?

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  1. #1
    Spelly Gast

    Frage Eigenes Auto auf Kreta... wie lange und überhaupt?

    Hi Leute,

    ich bin mit meinem eigenen Auto auf die wunderschöne Insel gefahren. :-) Nun hat sich ergeben, dass ich noch ein paar Monate bleiben kann. Wie lange darf man mit dem Auto hier rumfahren? Und vor allem, was ist, wenn man jetzt so nach acht Monaten wieder zurück nach Deutschland fährt mit dem Auto? Gibt es da Probleme? Welche Möglichkeiten bestehen da insgesamt?

    Liebe Grüße an alle! :)

  2. #2
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    Hallo Spelly,
    mit dem eigenen Auto, kannst du 6 Monate bleiben! Die andere Frage kann ich nicht beantworten.

    LG Hanni
    " Kretas " Geheimnis ist tief.
    Wer seinen Fuß auf diese Insel setzt, spürt eine seltsame Kraft in die Adern dringen und die Seelen weiten.
    Nikos Kazantakis

  3. #3
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    Was meinst Du denn für Probleme in Deutschland? Verstehe Deine Frage nicht. Wir sind auch mit dem Auto hier.

  4. #4
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    jassou Spelly, ich würde mir da nicht so den Kopf drüber zerbrechen. Du bist ja schließlich auf Kreta und dort geht es alles ein wenig gelassener zu.

    Bin vor kurzem auf diesen Beitrag gestossen: http://auswander-tagebuch.com/auto-a...er-mitbringen/

    und einiges wird auch in dem Thread deutsches Auto mitnehmen oder auf Kreta Auto kaufen?? hier im Forum besprochen http://www.kretaforum.info/showthrea...highlight=Auto

    vg, kv

  5. #5
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    Hallo spelly,

    grundsätzlich darf man mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug max. 6 Monate in Gr bleiben, das ist Gesetz.

    In der Praxis schert sich allerdings (fast) niemand drum, außerhalb Gr, also bei der Rückkehr nach D sowieso nicht.
    Allerdings hört man immer wieder mal, daß angeblich (speziell dort, wo sich immer wieder Langzeit-Touristen aufhalten, also Lidl-Parkplätze, etc.) Leute vom Zoll gezielt nach solchen "Überziehern" suchen sollen.
    Persönlich haben wir so etwas noch nicht erlebt, derartige Meldungen werden die letzten jahre auch immer seltener.

    Und wenn.....
    ....einem unserer Freunde ist das in der Tat vor mehr als 10 Jahren mal passiert, daß er kontrolliert wurde und sich nicht aus der "Falle" winden konnte, die Kontrolleure hatten eine "Einfuhrliste" von der Fährgesellschaft dabei und haben ihm auf den Kopf zugesagt, wann er eingereist ist.
    ..... mit dem Ergebnis, daß sie ihm gesagt haben, daß das nicht zulässig sei, und er schnellstens zusehen soll, daß er das Auto außer Landes schafft.
    Na und !!

    Unserer ist jetzt 7 Jahre hier. Toi, toi, toi.

    Schönen Gruß hermann
    Ist noch λ ? Ja, aber das φ ist noch ρ !

    Alle Infos über Frangokastello:http://www.Frangokastello-und-Meehr.de
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  6. #6
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    Zitat Zitat von hermann Beitrag anzeigen
    Hallo spelly,

    grundsätzlich darf man mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug max. 6 Monate in Gr bleiben, das ist Gesetz.

    In der Praxis schert sich allerdings (fast) niemand drum, außerhalb Gr, also bei der Rückkehr nach D sowieso nicht.
    Allerdings hört man immer wieder mal, daß angeblich (speziell dort, wo sich immer wieder Langzeit-Touristen aufhalten, also Lidl-Parkplätze, etc.) Leute vom Zoll gezielt nach solchen "Überziehern" suchen sollen.
    Persönlich haben wir so etwas noch nicht erlebt, derartige Meldungen werden die letzten jahre auch immer seltener.

    Und wenn.....
    ....einem unserer Freunde ist das in der Tat vor mehr als 10 Jahren mal passiert, daß er kontrolliert wurde und sich nicht aus der "Falle" winden konnte, die Kontrolleure hatten eine "Einfuhrliste" von der Fährgesellschaft dabei und haben ihm auf den Kopf zugesagt, wann er eingereist ist.
    ..... mit dem Ergebnis, daß sie ihm gesagt haben, daß das nicht zulässig sei, und er schnellstens zusehen soll, daß er das Auto außer Landes schafft.
    Na und !!

    Unserer ist jetzt 7 Jahre hier. Toi, toi, toi.

    Schönen Gruß hermann

    Dann drücke ich weiterhin die Daumen ! Immerhin wurden 2015 so viele Autos auf Kreta einkassiert, das ich viele kenne, die aus Angst ihr Auto auf schnellstem Wege nach Deutschland überführt haben. Ich kenne auch mehrere Leute persönlich, deren Auto in den letzten zwei Jahren auf Kreta vom Zoll konfisziert wurde. Auch gibt es in den letzten 2 Jahren vermehrt Fahrzeugkontrollen, wo du ALLE deine Papiere zeigen musst.


    Wenn es dumm läuft, bekommst du dein Auto nicht mehr so einfach aus dem Land - falls sie nämlich an der Fähre kontrollieren

  7. #7
    Spelly Gast

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    Danke für eure vielen Antworten! :-)

    Okay, dann ist es vielleicht besser, mal so alle halbe Jahre das Land zu verlassen. :-) Und wenn ich jetzt nach zwei Monaten Deutschland wieder mal nach Kreta möchte mit dem Auto, was ist dann? Geht das? Oder sagen die dann: "Also ne, Sie waren ja erst vor kurzem hier... das geht aber nicht." oder ist das eher unwahrscheinlich?

  8. #8
    kretamobil Gast

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    [QUOTE=krassi;300127]Was meinst Du denn für Probleme in Deutschland? Verstehe Deine Frage nicht. Wir sind auch mit dem Auto hier.[/QUOTE
    Man sollte mal Beiträge erst richtig lesen bevor man drauflos antwortet. Wo steht denn was von Problemen in Deutschland?

  9. #9
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    "Und vor allem, was ist, wenn man jetzt so nach acht Monaten wieder zurück nach Deutschland fährt mit dem Auto? Gibt es da Probleme?"

    Ist doch eindeutig, kretamobil - oder?

  10. #10
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    Ja, aber nicht in D., höchstens in der Eifel.

    Gemeint war die Rückfahrt, also Ausreise aus GR.
    Gruß Michael

    Zum Arbeiten zu alt, zum Sterben zu jung...
    aber für Kreta topfit!



    Αν σε κλωτσήσει ένας γάιδαρος, δεν έχει νόημα να τον κλωτσήσεις κι εσύ.

  11. #11
    kretamobil Gast

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    Michael hat`s ja auch kapiert.

  12. #12
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    Das liest man so in Erkelenz.....

  13. #13
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    sich auf die kretische "Gelassenheit" zu verlassen, kann auch mal nach hinten losgehen.
    Man muss sich ja nicht gleich "den Kopf zerbrechen", aber ein wenig Information vorher kann sicher nicht verkehrt sein. Es kommt darauf an, wie risikobereit man ist und ob man sich Risiko leisten kann oder mag.

    @ Spelly: Ich würde empfehlen, für die Rückreise bzw. Wieder-Einreise in D auf den TÜV und evtl. auf die bei Rückreise zulässige Bereifung (gilt auch für die Durchfahrt Italien/Österreich oder Schweiz) zu achten! Ist die TÜV-Plakette dann noch gültig? Da kann man sich im Falle einer Kontrolle sicher nicht herausreden.
    Aber auch das eine Frage der Risikobereitschaft; der eine hofft, nicht erwischt zu werden, ein anderer sorgt lieber vor. Ist Ermessensache...

  14. #14
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    Kalimera Rena, sich vorher schlau zu machen und sich zu informieren und sich nicht zu sehr den Kopf zerbrechen bzw. das ein wenig gelassen anzugehen schließt sich ja nicht aus. Schließlich ist man ja auf Kreta und nicht in Berlin, Zürich, Wien.......

    Wie Hermann schon schrieb "Unserer ist jetzt 7 Jahre hier. Toi, toi, toi."

    Und wenn man mal angehalten wird, gibt man den Beamten einen Schein (Fakelaki) und alles ist gut.

    wünsche einen schönen Freitag, kv

  15. #15
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    Zitat Zitat von kokkinos vrachos Beitrag anzeigen

    Und wenn man mal angehalten wird, gibt man den Beamten einen Schein (Fakelaki) und alles ist gut.
    Ich backe dir keinen Kuchen mit einer Pfeile drin, wenn man dich wegen versuchter Bestechung einkassiert, KV!

    Erfahrung ist der beste Lehrmeister ...

    Tolle Tipps, echt!

  16. #16
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    Zitat Zitat von Ulli Beitrag anzeigen
    Ich backe dir keinen Kuchen mit einer Pfeile drin, wenn man dich wegen versuchter Bestechung einkassiert, KV!

    Erfahrung ist der beste Lehrmeister ...

    Tolle Tipps, echt!
    Was jetzt? Ein Pfeil oder eine Feile?
    Ich denke, du meinst letzteres.
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  17. #17
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    Zitat Zitat von Ulli Beitrag anzeigen

    Tolle Tipps, echt!
    habe ja nicht umsonst hinter den nicht ganz ernstgemeinten Tipp einen Smily gesetzt.

    Also bleib mal Locker Ulli.

    vg, kv

  18. #18
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    Wenn du schon schiesst, dann gilt dasselbe auch für deinen Beitrag. Ich hab langsam die Nase voll zu beobachten, wie sich immer dieselben Teilnehmer die Worte um die Ohren hauen. Wenn nicht ab und zu auch vernünftige und weiterführende Beiträge zu lesen wären, hätte ich meine Mitgliedschaft längst gelöscht

  19. #19
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    Zitat Zitat von Spelly Beitrag anzeigen
    Hi Leute,

    ich bin mit meinem eigenen Auto auf die wunderschöne Insel gefahren. :-) Nun hat sich ergeben, dass ich noch ein paar Monate bleiben kann. Wie lange darf man mit dem Auto hier rumfahren? Und vor allem, was ist, wenn man jetzt so nach acht Monaten wieder zurück nach Deutschland fährt mit dem Auto? Gibt es da Probleme? Welche Möglichkeiten bestehen da insgesamt?

    Liebe Grüße an alle! :)
    Hallo Spelly,
    nach der abgelaufenen Zeit von 6 Monaten muss das Fahzeug Griechenland verlassen. Jedoch finden in der Praxis Kontrollen von Seiten der griechischen Behörden kaum noch statt. Solltest du bei einer Verkehrskontrolle (sehr unwahrscheinlich) zu /nach Ablauf der 6 Monate auf deine bisherige Aufenthaltzeit in GR angesprochen werden, wäre allerdings konsequentes Handeln gefragt -> sprich Ausreise!
    D-TÜV abgelaufen: Frist um mehr als zwei Monate überschritten 15 Euro, bei 4 bis 8 Monaten 25 Euro.
    LG, Tom
    Geändert von Tom (19.November.2016 um 08:37 Uhr) Grund: Ergänzung

  20. #20
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    Hallo Tom,

    die fehlende TÜV-Prüfung bei längerem Auslandsaufenthalt ist bei der Wiedereinreise nach D kein Problem.

    Dazu die Aussage des ADAC:
    Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige.


    Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass

    Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und
    Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.


    Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen. Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug daher in jedem Fall unverzüglich – im besten Fall in einer grenznahen Prüfstelle - zur HU vorgeführt werden. Sollte eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt sein, so muss der Anzeigebehörde mitgeteilt werden, dass die HU durchgeführt wurde. Als Nachweis des Auslandsaufenthaltes kann auch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle vorgelegt werden.
    Auf Nachfrage beim "TÜV-Prüfer meines Vertrauens" sagte mir dieser, daß ich einige Tage vor der Wiedereinreise mit ihm einen Prüftermin vereinbaren soll, den er mir gerne per E-Mail bestätigen wird. Dieser dient bei einer evtl. Kontrolle als gültiger Nachweis einer "unverzüglichen" Prüfung, die man dann natütlich auch durchführen muß, - keine Frage.

    Schönen Abend hermann
    Ist noch λ ? Ja, aber das φ ist noch ρ !

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  21. #21
    Spelly Gast

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    Das sind ja wirklich viele tolle Antworten. Vielen Dank an alle!

    Das mit dem TÜV-Bußgeld von 25 Euro für 8 Monate ist ja zu ertragen. ;-) Ich frage mich nur, wie hoch die Strafe ist, wenn man dann mal von der griechischen Polente angehalten wird und die dann nachfragen sollten?

    Außerdem wie soll man das denn nachweisen, wenn man über den Landweg hereinkam? Ist ja auch schwierig... Ist es denn ratsam, über Albanien und Bulgarien nach/von Deutschland zu fahren? Da muss man ja dann nur von Kreta einmal mit der Fähre zum Festland...

    Und kann man sich nicht einen Griechen schnappen oder einen Dauerresidenten und auf dessen Namen ein Auto anmelden? Ich meine, für das nötige Kleingeld würde das doch bestimmt jemand machen...?

    Und ich dachte, die Grenzen wären offen in der EU... Alles nur Quatsch... :-(

  22. #22
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    Für alles gibt es ein erstes mal auf Kreta, wenn es schief geht nich nachher klagen wir haben es nicht gewusst.
    Grz Arthür
    Health is not valued till sickness comes.

  23. #23
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    TÜV Vergehen, also wegen Ablauf dessen, kann man nur in Dt. Bestraft werden, nicht! im Ausland!

  24. #24
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    hallo Spelly
    wenn du jetzt eh schon ein paaar Monate auf der Insel mit dem Auto herumfährst , solltest du eigentlich
    schon ein bißchen wissen , wie die Dinge so auf der Insel laufen , hattest du überhaupt schon jemals eine
    Kontrolle ?
    lg Antoni

  25. #25
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    Ein guter Freund aus Agia Galini hat mir heute berichtet, das 2015 in Agia Galini die Cops durchgegriffen haben. Es wurden 2 Fahrzeuge, wegen Überschreitung der 6 Monate konfisziert. Ein Volvo Kombi eines Hotelbetreibers mit polnischer Zulassung und ein VW Bus mit deutscher Zulassung, der auf dem Camping stand. Also nicht ewig auf einem Campingplatz rumstehen.

    Hermann hat es schön auf den Punkt gebracht: "Aber, grübelt doch nicht so viel über so ein Zeugs, lebt und macht ....." Leider fehlt hier im Forum vielen die griechische bzw. kretische Gelassenheit.

    kalinichta, kv
    Geändert von kokkinos vrachos (23.November.2016 um 00:44 Uhr)

  26. #26
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    Die beiden Fahrzeuge befanden sich bereits etwa seit einem Jahrzehnt in AG, Tom

  27. #27
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    Zitat Zitat von Tom Beitrag anzeigen
    Die beiden Fahrzeuge befanden sich bereits etwa seit einem Jahrzehnt in AG, Tom
    Moin Tom, der Volvo gerade ein Jahr, der VW Bus keine 3 Jahre.

    vg, kv

  28. #28
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    Standard

    Fassen wir doch mal zusammen:

    - grundsätzlich darf man ein eigenes Auto sechs Monate in Griechenland bewegen, danach müßte man es verzollen,
    - ob, wie und wann man kontrolliert wird, bleibt dem Zufall überlassen,
    - wenn man kontrolliert wird, ist es möglich, daß die Behörden das Auto konfiszieren.

    Sollte im Ausland die HU (TÜV) abgelaufen sein, muß man bei Rückkehr nach Deutschland folgendes beachten:

    - eine bis zwei Monate abgelaufene HU hat bei Kontrolle einen Hinweis der Polizei zur Folge,
    - eine mehr als zwei bis vier Monate abgelaufene HU hat bei Kontrolle 15 € Bußgeld und eine vertiefte (und damit teurere) HU zur Folge,
    - eine mehr als vier bis acht Monate abgelaufene HU hat bei Kontrolle 25 € Bußgeld und eine vertiefte HU zur Folge,
    - eine mehr als acht Monate abgelaufene HU hat bei Kontrolle 60 € Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und eine vertiefte HU zur Folge,

    Wird man mit abgelaufener HU in einen Unfall verwickelt, kann die Versicherung Regressansprüche anmelden.
    Das bedeutet, wenn nachgewiesen wird, daß im Sinne der HU erhebliche Mängel am Fahrzeug den Unfall begünstigt haben,
    man also nachgewiesen grob fahrlässig gehandelt hat, man die Kosten zum Teil oder auch komplett selbst tragen muß.

    Es bleibt jedem selbst überlassen, was er riskieren möchte.

    Vg thomas
    VG Anja & Thomas
    Holzwege eröffen einem oft neue Perspektiven. Allerdings enden sie über kurz oder lang im Wald.


  29. #29
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    Standard

    Gilt so auch in der Schweiz. Da darf man dann mit dem Auto auch gleich zum dortigen TÜV. Und m.E. dürfte das in der Eu auch mit der Umschreibung des Führerscheins einhergehen. In Spanien ist das jedenfalls auch so.


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  30. #30
    Benno Gast

    Standard

    Guten Tag, liebe Forumsmitglieder,

    ich bewundere die vielen und aussagefähigen und absolut korrekten Beiträge zu diesem Thema.
    Aber irgendwann müsste die Person, welche dieses Thema eröffnet hat, genügend Beiträge
    und Aussagen hierüber erhalten haben.
    Also, ich schätze alles was hier vorgetragen wurde - ist komplett beantwortet.
    Mehr dazu kann man einfach nicht sagen oder komentieren - und gibt es auch nicht.

  31. #31
    Spelly Gast

    Standard Re: Eigenes Auto auf Kreta

    Zitat Zitat von Benno Beitrag anzeigen
    Guten Tag, liebe Forumsmitglieder,

    ich bewundere die vielen und aussagefähigen und absolut korrekten Beiträge zu diesem Thema.
    Aber irgendwann müsste die Person, welche dieses Thema eröffnet hat, genügend Beiträge
    und Aussagen hierüber erhalten haben.
    Also, ich schätze alles was hier vorgetragen wurde - ist komplett beantwortet.
    Mehr dazu kann man einfach nicht sagen oder komentieren - und gibt es auch nicht.
    Lieber Benno,

    und ich dachte immer, ein Forum ist dazu da, dass sich aufgrund einer Frage ein komplexes Gespräch ergibt. Vielleicht sollte man in den Regeln hineinschreiben: "Bitte nur präzise und kurze Antworten und nicht das Thema großartig ausweiten. Bis zu 10 Antworten sind erlaubt". :-D

  32. #32
    Registriert seit
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    Standard

    Hallo Spelly,

    man sollte sich schon kurz fassen und auch beim Thema bleiben. So sieht es zumindest die Netiquette vor.
    Oft ist zwar alles gesagt, aber halt noch nicht von jedem...

  33. #33
    Registriert seit
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    Standard

    Zitat Zitat von Kithira Beitrag anzeigen
    Hallo Spelly,
    ....Oft ist zwar alles gesagt, aber halt noch nicht von jedem...
    Vor allem nicht in jedem Forum...

    Viele Grüße, ein Opa mit Krückstock...
    Gruß Michael

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