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Thema: Condor Flug DE1693 18.06.2018

  1. #1
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    Standard Condor Flug DE1693 18.06.2018

    Hallo,

    war von euch jemand mit diesem Flug (Condor DE1693 18.06.2018) von Iraklion nach Hannover
    unterwegs. Würde gern Kontakt aufnehmen wegen Entschädigung für die Verspätung.
    Bitte kurze Nachricht an mich.

    Danke,
    Bernd

  2. #2
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    Hallo Bernd

    Die Wahrscheinlichkeit, hier einen Mitreisenden zu finden dürfte sehr gering sein.
    Wenn Du Deine Rechte nicht selber einfordern möchtest, dann schau doch mal bei Google nach unter Fluggastentschädigung. Es gibt viele Portale, die das für Dich übernehmen. Dort werden oft auch die Daten zu den verspäteten Flügen angezeigt.
    Erstaunlicherweise zeigt Flightradar 24 keine Daten zu Deinem Flug an.

  3. #3
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    In einem anderen Beitrag hier im Forum stehen einige Infos, wie Du Dich verhalten sollst.
    Wenn klar ist warum und wieviel Verspätung vorlag, solltest Du Dein Recht eigenständig einfordern !

  4. #4
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    Auf der HP von Condor wird einem bereits schon mal weitergeholfen https://www.condor.com/de/hilfe-kont...hrten-flug.jsp.
    Ist die Forderung nach Entschädigung wirklich zweifelsfrei, also liegen keine "außergewöhnlichen Umstände" wie Sperrungen des Flughafens oder Luftraums, politische Instabilität/unvermeidbare Sicherheitsrisiken, Streiks, Vögel im Triebwerk und Unwetter vor, dann geht man so vor:
    1. Condor - lehnt diese aber ab, dann
    2. SÖP - lehnt auch diese ab, dann
    3. Anwalt, aber nur, wenn man eine Rechtsschutzvers. hat, die den Fall übernimmt, also vorher anfragen
    4. statt Anwalt eines dieser Portale wie z.B. flightright beauftragen, verlangen nur bei Erfolg Provision zwischen 20 und 30% vom Streitwert.
    Geändert von Nadi (20.June.2018 um 06:18 Uhr)

  5. #5
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    sieht gut aus bei https://www.euclaim.de/
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  6. #6
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    Hallo,

    danke an alle die geantwortet haben.
    Die grundsätzliche Vorgehensweise ist mir klar. Mir ging es eher darum Mitstreiter zu finden.
    Gemeinsam geht es immer besser...
    Ich weiss, ich hätte besser schon vorher nach Mitstreitern gesucht, habe ich aber versäumt.

    Gruß,
    Bernd

  7. #7
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    Was erhoffst Du dir von "Mitstreitern"? Jeder kann doch nur für sich selbst tätig werden, auch vor Gericht, denn in D gibt es (noch) keine Sammelklage. Allenfalls kann man sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der sich allerdings im Reiserecht schon etwas auskennen sollte.

  8. #8
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    War das der Flug?
    http://www.goettinger-tageblatt.de/N...a-immer-wieder

    Da sollte ein Brief an Condor eigentlich genügen. Musterbriefe für diesen Fall gibt es zuhauf im Internet. Wenn das dann abgeschmettert wird, kann man sich immer noch an eine Agentur wenden.

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