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Thema: Reiserücktritt bei Erkrankung

  1. #1
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    Standard Reiserücktritt bei Erkrankung

    Hallo, wer von Euch hat Erfahrung mit Reiserücktritt bei Erkrankung?
    Wir haben bei TUIfly für nächste Woche einen Flug nach HER und später zurück gebucht (nicht stornierbar).Nun mußte ich letzte Woche zu einem stationären Aufenthalt in die Klinik und bin gesundheitlich noch nicht ok. Da es eine Reiserücktrittsversicherung für uns gibt, werde ich versuchen die Kosten für den Flug, den wir verfallen lassen müssen einzufordern.
    Wer hat so etwas schon erfolgreich praktiziert und kann mir Tipps geben? Versichert sind wir übrigens bei der Würzburger .

    LG

    Sylviakarin

  2. #2
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    Habe ähnliches, Tochter schwer erkrankt - Reise abgeblasen.
    Tui angerufen, Umbuchung möglich - Differenz zum heutigen Kurs zahlen plus 33,00 für die Umbuchung.
    Versuche die Flüge zu verkaufen (so kurz ist warscheinlich schlecht).
    Für Storno tatsächlich Attest vom Arzt und dann einreichen!

    Viel Glück.

    Heinz
    Mit einer geballten Faust kann man keine Hände schütteln! (Indira Ghandi)

  3. #3
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    Ganz einfach bei der Versicherung anfragen, die sollten es doch am besten wissen.
    Liebe Grüße
    Pezl

  4. #4
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    Umbuchen ist bei unserem Tarif leider nicht möglich steht auch dabei nicht stornierbar. War letztesmal schon so, als wir wegen eines Todesfalls vorzeitig zurück mußten. Da ist der Flug ersatzlos verfallen und wir mußten einen neuen buchten und bezahlen. Nichtmal das Gepäck und die Gebühr für den Hund wurde erstattet. Jetzt haben wir zwar eine ganzjährige Reiseversicherung, aber ob die bezahlt???

    LG

    Sylviakarin

  5. #5
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    Mein Kaffeesatz sagt : Ob die Versicherung bezahlt, weiß nur sie selbst.
    Da musst Du wohl in den sauren Apfel beißen und dort fragen zumal niemand deine Versicherungsbedingungen kennt.
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  6. #6
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    Auf alle Fälle kann man sich bei Nichtanspruchnahme von Flügen die Steuern und Gebühren von der Fluggesellschaft erstatten lassen, da diese nur anfallen wenn der Flug tatsächlich genutzt wird.

    Alles andere weiß nur deine Versicherung.

  7. #7
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    Genau Kithira!
    Und zumeist machen Steuern und Gebühren den Grossteil des Flgpreises aus...
    Ausserdem: es ist nach europäischer Rechtssprechung nicht erlaubt eine Stornierungsgebühr zu erheben umd diese dann vn den rückzuerstattenden Steuern umd Gebühren abzuziehen! Das machen aner alle Airlines ,ausser man droht Ihnen direlt mit rechtliche. schritten .
    Am Wichtigsten: hoffe Dir geht es bald besser und Du bist wieder fit für Kreta;)

  8. #8
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    Danke für die Hinweise. Habe ein wenig gegoogelt. Tuifly verlangt pro Person Bearbeitungsgebühren. Mit Eurer Hilfe bin ich auf folgenden Link gestoßen: https://travel-dealz.de/ratgeber/ste...echtsgrundlage
    recht informativ.Danke für die Tipps , bin auch für jeden weiteren Kommentar dankbar.

    LG
    Sylviakarin

  9. #9
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    Zitat Zitat von sylviakarin Beitrag anzeigen
    Danke für die Hinweise. Habe ein wenig gegoogelt. Tuifly verlangt pro Person Bearbeitungsgebühren. Mit Eurer Hilfe bin ich auf folgenden Link gestoßen: https://travel-dealz.de/ratgeber/ste...echtsgrundlage
    recht informativ.Danke für die Tipps , bin auch für jeden weiteren Kommentar dankbar.

    LG
    Sylviakarin
    Der ultimative tipp ist wohl der hier:
    Zitat Zitat von Pezl Beitrag anzeigen
    Ganz einfach bei der Versicherung anfragen, die sollten es doch am besten wissen.
    Und der hier:
    Zitat Zitat von Gwg_49 Beitrag anzeigen
    Mein Kaffeesatz sagt : Ob die Versicherung bezahlt, weiß nur sie selbst.
    Da musst Du wohl in den sauren Apfel beißen und dort fragen zumal niemand deine Versicherungsbedingungen kennt.

  10. #10
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    Rufe bei der Versicherung an. Das ist zwar total lästig und evtl werden die sich erstmal sträuben, aber mit Attest vom Arzt dürfte es kein Problem sein, den vollen Betrag zurück zu bekommen. Ggf. mit entsprechendem Selbstbehalt.

    Ich wollte im September zu meinen Eltern nach Kiel fahren, Bahnfahrkarte war gekauft, dann ist leider meine Schwiegermutter überraschend gestorben. Habe gerade die Gutschrift abzgl. des Selbstbehalts bekommen

  11. #11
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    Mit einem Attest ist es leider nicht getan. Die Versicherungen haben da einen riesigen Fragebogen, der vom Arzt auszufüllen ist.


    LG
    Sylviakarin

  12. #12
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    Jaaa, aber die Ärzte kennen das Procedere! Du bist ja nicht die Erste, die krank wird und von der Reiserücktrittversicherrung Gebrauch machen will!

    vg Suska

  13. #13
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    Geht es dir denn tatsächlich so schlecht, dass du einen Arzt überzeugen kannst?

  14. #14
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    Umgehend mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, denn diese kann sich durchaus quer stellen, wenn der Eintritt des Schadenfalls nicht unverzüglich angezeigt worden ist. Auch muss gleichzeitig die Reise storniert werden, damit deren Stornokosten so gering wie möglich ausfallen.

  15. #15
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    gute Besserung, ebenso an die erkrankte Tochter. Alles Gute!

  16. #16
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    Du bist verpflichtet die Versicherung umgehend in Kenntnis zu setzen, da ansonsten der Versicherungsschutz verfallen k a n n
    Warum hast Du die denn überhaupt ?

    Wünsche gute Besserung

  17. #17
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    1. Arzt kontaktieren und Versicherung umgehend über Sachverhalt informieren.
    2. Flug stornieren, Dokument von der Airline ausstellen lassen, was in welcher Höhe erstattet wurde (schriftl. "Rechnungskorrektur" einfordern).
    3. Diesen Beleg bei der Versicherung einreichen und den noch ausstehenden, zu erstattenden Restbetrag von der Versicherung erstatten lassen.

    Das ist die Vorgehensweise, wenn man krank wird, eine Reiserücktrittsversicherung hat und diese den Fall auch anerkennt.

    LG und gute Besserung:-)

  18. #18
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    Herzlichen Dank für die hilfreichen Tipps

    LG

    Sylviakarin

  19. #19
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    ...oder

    1.) Zuerst im Forum nachfragen
    2.) Tipps einholen
    3.) Auf den besten Tipp berufen

    Gute Besserung
    Liebe Grüße
    Pezl

  20. #20
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    Nur der Vollständigkeit halber, gestern habe ich von Tuifly die Steuern und Gebühren , ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückerhalten. Wenigstens mal etwas. Bin mal gespannt, ob die Reiserücktrittsversicherung ihren Verpflichtungen auch nachkommt.

    LG
    Sylvia

  21. #21
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    Nachtrag: heute hat sich auch meine Reiseversicherung gemeldet und hat den Restbetrag für den Flug, einschließlich der Kosten für den Hund komplett übernommen. Ein Trostpflaster für den ausgefallenen Urlaub. Jetzt freuen wir uns auf nächstes Jahr.

    Nochmals danke für Eure Ratschläge.

    Liebe Grüße

    Sylviakarin

  22. #22
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    Geht doch!

    vg Suska

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