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Thema: Neue Registrierung von Haus- und Grundbesitz "Κτηματολόγιο"

  1. #1
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    Standard Neue Registrierung von Haus- und Grundbesitz "Κτηματολόγιο"

    Seit dem 9. Januar 2019 werden auf Kreta Haus- und Grundbesitz in einem neuen Katasteramt erfasst.
    Für die Erfassung haben Inländer (und Menschen, die überwiegend auf Kreta leben) 3 Monate und Ausländer 6 Monate Zeit.

    Allgemeine Informationen findet man unter http://www.ktimatologio.gr

    Wir haben den Prozess als eine der Ersten in Mires durchlaufen und unsere Erfahrungen in 2 pdf-Dokumenten zusammengefasst, die ich diesem Beitrag angehängt habe...ich hoffe es hilft allen anderen Betroffenen etwas weiter...

  2. #2
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    Standard

    hallo Dieter,
    vielen Dank für die Info und Ausführung.Es ist sicherlich sehr hilfreich.Sehr überraschend für mich, dass hier die Bürokratie so komplikationsfrei und einfach arbeitet.
    viele grüsse niko

  3. #3
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    Hallo Dieter,

    na das ist doch mal was! Herzlichen Dank für die umfangreichen Informationen.

    LG
    Chris

  4. #4
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    Vielen Dank!!! Sehr hilfreich!!

  5. #5
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    Hallo,

    ich habe mal auf der Internetseite nachgeschaut. So wie es aussieht, hat die Registrierung wohl noch nicht in allen Regionen der Insel begonnen. Zumindest für Chania und meinen Wohnort habe ich noch nichts gefunden. Sollte jemand mehr wissen, dann wäre ich über eine Info froh.

    Danke und vg
    Suska

  6. #6
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    Habe bei Kreta Eiendom , Rethymnon ( Immobilienfirma ) nachgefragt. Dort haben wir unsere Immobilie gekauft - ob sie das als Service anbieten - gegen Bezahlung.
    Warte nun die Antwort ab.

  7. #7
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    Habe umgehend die Antwort erhalten, die Region Rethymnon ist noch nicht vorgesehen, dauert noch.

  8. #8
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    Hallo,

    weiß jemand, wie es im Bezirk Chania damit aussieht ?

    Schönen Gruß hermann
    Ist noch λ ? Ja, aber das φ ist noch ρ !

    Alle Infos über Frangokastello:http://www.Frangokastello-und-Meehr.de
    Unser aktueller Reiseblog:http://www.HerrMANaufReisen.wordpress.com

  9. #9
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    Wer etwas Griechisch kann, kann auf dieser Webseite online abfragen,
    http://www.ktimatologio.gr/cadastral...gTQbkVTDd.aspx
    ob in seiner Region die Erfassung aktiv ist.

    Alternativ kann man hier (Englisch) rückwirkend die letzten Veröffentlichungen nachlesen
    http://www.ktimatologio.gr/sites/en/Pages/Default.aspx
    wann welche Region in die Erfassung aufgenommen wurde

  10. #10
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    Weiß jemand was passiert wenn man die Frist nicht einhält?
    Wir sind dieses Jahr im Sommer und Herbst da und dann wahrscheinlich
    erst wieder im Sommer nächstes Jahr, so das schonmal mehr als 6 Monate dazwischen liegen können.

  11. #11
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    Hallo, laut diverser Ankündigungen könnte eine Nichteintragung unter Umständen zum Verlust der Immobilie führen. sie verfällt dann dem Staat. Also lieber eintragen (eventuell einen Rechtsanwalt betrauen), ist sicher billiger als später zu prozessieren...
    Gruß Heinz

  12. #12
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    Auf der Webseite
    http://www.ktimatologio.gr/sites/en/cadastralsurvey/Pages/Kgcwbcv5d1GNBJFO_EN.aspx

    kann man nachlesen,was passiert, wenn man seine Registrierung nicht rechtzeitig durchführt.

    Wenn mich mein Englisch nicht in die Irre führt, gibt es vor allem 2 Konsequenzen:
    1) Das Grundstück kann ohne Registrierung nicht weiter verkauft, vererbt, bebaut, etc. werden
    2) Bei verspäteter Registrierung ist eine Strafe zwischen 50 - 250 € fällig, abhängig von der Grundstücksgröße

    Orginaltext:

    Overdue Declaration
    If you did not submit an ownership declaration to the Hellenic Cadastre in due time, you can submit an overdue declaration during the cadastral survey until the date that will be defined with a decision issued by the Ministry of Environment and Energy, filing the D2 - Declaration Form of Law 2308/1995. However, a fine is prescribed in this case depending on the type and value of the properties. It is noted that the procedure according to which the fine is decided and afterwards imposed will be activated at a later stage. Consequently, at this stage you do not pay a fine, but only the fixed fee following the familiar procedure at the co-operating banks.

    The ownership declaration to the Cadastre is mandatory by the law and constitutes a prerequisite for any action that involves the property in the future (e.g. transfer, parental benefit or donation). Specifically, if no declaration has been submitted for a property in an area under cadastral survey, then either the initial owner should first declare it and afterwards transfer it or the property should be transferred and afterwards declared by the new owner. You should be informed that a building permit cannot be issued for properties which have not been declared.

    TABLE OF FINES

    Right within an urban area
    On a land parcel under 400sq.m. without any buildings = 70 €
    On a land parcel larger than 400sq.m. without any buildings 120 €
    On a land parcel with a building under 200 sq.m. = 150 €
    usw.....

  13. #13
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    Heute schreiben wir FEBRUAR 2019.
    Das heisst wir AUSLÄNDER haben noch genügend Zeit
    um uns schlau zu machen.
    Wo, wann, was zum welchem Zeitpunkt aktuell ist.
    Stress ist momentan hier nicht angesagt zu diesem Thema.

    Überall im Ort sieht man die Plakate zum gegebenen Zeitpunkt
    wenn die Sache aktuell wird.

    Hier redet man von ungelegten Eieren.
    Z.B: Ja wenn ich zu spät komme, werde ich dann enteignet etc. pp.
    Leben wir denn hier in einer Bananenrepublik. Ich denke nicht.
    Die Eigentumsrechte sind hier noch nicht beschnitten.
    Also keine Aufregung.
    Viele Grüsse aus Crete
    BENNO

  14. #14
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    hallo Benno

    sehe ich genauso wie du,
    - es ist noch Zeit und
    - enteignet wird so schnell keiner (bzw. gar nicht) !

    Deswegen habe ich auch einen Link auf die FAQ angeführt, wo beschrieben ist, was bei einer Überschreitung der Frist
    (für Ausländer in der Region Heraklion bis 8. Juli 2019) passiert.
    Die anderen Regionen auf Kreta sind noch nicht "aktiv", d.h. unterliegen noch nicht dem Registrierungsprozess.
    Alle diese Informationen kann man aus erster Hand bei der extra eingerichteten griechischen Webseite
    http://www.ktimatologio.gr/
    nachlesen (wichtige Texte sind auch auf Englisch verfügbar)...

    Auf der anderen Seite müssen wir uns als Grundstücksbesitzer diesem Prozess stellen.
    Aber es ist nicht so schwierig!
    Wir haben es durchgeführt und mit entsprechender Vorbereitung kann man die beiden notwendigen Behördengänge zügig durchführen.
    (vgl. dazu die erste Nachricht in diesem Thema)

    dieter

    Mittlerweile habe ich einige neue Informationen in unserer "Anleitung" verarbeitet, die wir von (erfolgreichen) Freunden erfahren haben.
    Das aktualisierte Dokument kann man hier abrufen
    Geändert von Tom (2.November.2021 um 09:42 Uhr) Grund: link Fehler korrigiert

  15. #15
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    Zitat Zitat von Benno Beitrag anzeigen
    Leben wir denn hier in einer Bananenrepublik. Ich denke nicht.
    Da bin ich mir nicht mehr sicher
    Wir haben bis 17.03. für die Eintragung Zeit. Allerdings muss fast jeder erst das ποιστοποιητικο μεταγραφης beantragen und die Gemeinde vergibt nur noch Nummern und vetröstet einen auf eine Bearbeitung in spätestens 3 Monaten. Ah ja, das bedeutet, dass wir dann diese Bescheinigung beim Ktimatolgio nachreichen müssen. Allerdings akzeptiert das Ktimatologio-Büro zur Zeit keine Einreichungen ohne dieses Papier.

  16. #16
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    Hallo und DANKE an alle Informanten bezüglich des neuen Katasters!

    Dann sollte sich jeder (ausländische) Immobilienbesitzer auf Kreta baldmöglichst um die prophylaktische Beschaffung der Bescheinigung des Kaufvertrages (ποιστοποιητικο μεταγραφης) beim Grundbuchamt kümmern. Dann gibt's auch später keinen Stress und keine Wartezeiten.... NUR, wenn man Pech hat, JETZT irgendwelche unangenehmen Überraschungen bezüglich der Immobilie.....

    Grüße von DER Insel
    aleka
    Those who cannot remember the past, are condemned to repeat it!
    J. Santayana 1906

  17. #17
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    Nur keine Panik. Auf Kreta wird es nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
    Im Bereich Perama/Myolopotamos gibt es bis heute, den 25.02.19 noch überhaupt kein Grundbuchamt, nach heutiger Auskunft vielleicht irgendwann nächsten Monat.
    Auf meine Frage, ab wann dann eine 3-oder 6 Monatsfrist zur Einreichung der Unterlagen beginnen solle, wurde schmunzelnd abgewinkt. Also siga...siga.

    Gibt es denn in anderen Gebieten schon neue Grundbuchämter? Wer hat Erfahrungen gemacht?


    ΤΟΥ ΣΥΝΤΕΚΝΟΥ ΜΑΣ Ο ΣΚΥΛΟΣ, ΣΥΝΤΕΚΝΟΣ ΕΙΝΑΙ ΚΑΙ `ΚΕΙΝΟΣ

  18. #18
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    Hallo,
    großes Dankeschön an Dieter für die hilfreichen Infos!!!
    Bei uns (Heraklion / GAZI) gibt es schon seit ca. 2004 ein Grundbuchamt.
    Mussten damals unser Grundstück dort nachtragen lassen.
    Der Prozess für die Eintragung ins Kataster scheint aber noch nicht begonnen zu haben.
    Weiß jemand ob die Angabe der Nachbarn auf dem D1 Formular zwingend ist??
    Und noch ne (blöde?) Frage, muss das Formular auf Griechisch (also auch die Namen mit gr. Buchstaben)
    ausgefüllt werden?

  19. #19
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    ALEKA, hallo, guten Tag!

    Ich weiss nicht ob ich richtig liege, aber ich denke, dass doch jeder
    Immobilienbesitzer seinen not. Kaufvertrag mit Stempel und Unterschrift
    des Grundbuchamtes bezügl. der ursprünglichen Eigentumseintragung in seinem Hause hat.
    Ferner - neuen top. Lageplan
    plus Documet des Finanzamtes hinsichtlich der jährl. fälligen Grundsteuer etc. pp.

    Ferner werden die Termine in jedem Ort angeschlagen.
    Also man kann eigentlich nichts versäumen.
    Viele Grüsse aus Crete
    BENNO

  20. #20
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    Hallo puk

    Danke für dein Dankeschön

    Nach meiner Information wird in dem Bezirk GAZI (ΓΑΖΙΟΥ) der Region Heraklion seit dem 10. Januar die Eintragung in das neue Kataster durchgeführt und es sind entsprechende Büros eingerichtet...vgl.:
    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Bildschirmfoto von 2019-02-27 13-58-41.png
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Größe:	22,9 KB
ID:	95229
    von http://www.ktimatologio.gr/Pages/Sea...s.aspx?c=17112

    In dem D1 Formular haben wir die ausländischen Namen (Personen, Strassen, Orte) in lateinischen Buchstaben,
    andere Angaben in griechischen Buchstaben (wird ja eh der meiste Teil aus griechischen Dokumenten abgeschrieben) eingetragen.
    (P.S. diese Frage haben schon einige mehr gestellt!)

    P.S.S. Ich habe eine neuere Version unserer Anleitung erstellt
    - entypo D1-Ver4.pdf
    Geändert von Kithira (28.February.2019 um 10:26 Uhr)

  21. #21
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    Standard

    der Anhang in meiner ersten Antwort enthält noch einen Fehler

    - Katasteramt Anleitung 5.pdf

  22. #22
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    Standard

    Auf Wunsch von dieter habe ich ausnahmsweise einige veraltetet Anhänge gelöscht. Also nicht wundern, wenn die Links plötzlich weg sind oder nicht mehr gehen.

  23. #23
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    Standard

    Hallo Dieter,
    danke für die ausführliche Antwort.
    Ich hatte es so verstanden, dass das Gebiet von Gazi zwar aufgenommen ist,
    die Einreichung der Erklärung allerdings noch nicht begonnen hat.
    Dann schaue ich lieber noch einmal genauer nach.

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	GAZI.jpg
Hits:	307
Größe:	96,6 KB
ID:	95260

  24. #24
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    Hallo liebe Forumser!
    Wie ich aus Insider Kreisen erfahren habe, war ja die Kataster-Registrierung in Rethymno (oder Umkreis Rethymno) eine Katastrophe.
    Keine/wage Vorgaben, nicht korrekt, keiner weiss wo lang es geht etc.pp. Im Prinzip - das meisste - alles inkorrekt-.
    Das -GR- System hat Nachholbedarf.
    Daher mein Vorschlag - zuerst sich schlau machen - und danach handeln.
    Viele Grüsse aus Crete
    BENNO

  25. #25
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    Hallo BENNO,

    haben Dir Deine Insider Kreise auch mitgeteilt wann genau diese Kataster-Registrierung stattgefunden hat?

    Grüße von DER Insel
    aleka
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  26. #26
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    Zitat Zitat von Benno Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forumser!
    Wie ich aus Insider Kreisen erfahren habe, war ja die Kataster-Registrierung in Rethymno (oder Umkreis Rethymno) eine Katastrophe.
    Keine/wage Vorgaben, nicht korrekt, keiner weiss wo lang es geht etc.pp. Im Prinzip - das meisste - alles inkorrekt-.
    Das -GR- System hat Nachholbedarf.
    Daher mein Vorschlag - zuerst sich schlau machen - und danach handeln.
    Dies kann ich für Athen und Nordgriechenland NICHT bestätigen! Dort lief alles reibungslos und zügig.

  27. #27
    Kuchenuwe Gast

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    Jetzt hat es geklappt mit der pdf.
    Vielen Dank Dieter für die Infos

  28. #28
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    Als Ausfüllhilfe stelle ich hier eine Übersetzung des Katasteramt-Formulars D1 in die deutsche Sprache zur Verfügung.
    Bitte beachtet, dass diese Übersetzung lediglich als Ausfüllhilfe für das ausschließlich in griechischer Sprache einzureichende Formular zu verstehen ist.

    LG, Tom
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  29. #29
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    Hallo zusammen, wenn es die Region Rethymnon betrifft, stelle ich mir vor, dass Immobilienbüros oder auch Architekten das als Dienstleistung anbieten und für mich machen - natürlich gegen ein entsprechendes Entgeld. Bevor ich da etwas falsch ausfülle oder irgendwo anstehen muß würde ich diesen Weg wählen.
    Grüße aus dem windigen und wieder kalten Niedersachsen.

  30. #30
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    Hallo,
    gibt es irgendetwas Neues was den Bereich Chania angeht?
    Ist die Erfassung schon bis Chania vorgedrungen.
    Gruß Andreas

  31. #31
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    Ab dem 01.07.2021 müssen Hausbesitzer im Regierungsbezirk Rethymno ihre Immobilie beim Katasteramt registrieren lassen.
    Die Abgabefrist ist für in GR lebende Besitzer ist der 30.09.2021 und für im Ausland lebende Besitzer der 31.12.2021.

    Unten die offizielle Ankündigung von der Webseite des GR Katasteramtes
    und evtl. hilfreiche Webadressen.
    https://www.ktimatologio.gr/anazitis...1&ota_code=105
    https://www.ktimatologio.gr/posts/th...and-the-agency

    ΓΙΑ ΤΗΝ ΠΕΡΙΟΧΗ ΡΕΘΥΜΝΟΥ ΛΕΙΤΟΥΡΓΕΙ ΓΡΑΦΕΙΟ ΚΤΗΜΑΤΟΓΡΑΦΗΣΗΣ
    ΣΕ ΕΞΕΛΙΞΗ Η ΥΠΟΒΟΛΗ ΔΗΛΩΣΕΩΝ
    Γραφείο Κτηματογράφησης: ΡΕΘΥΜΝΟΥ
    Διεύθυνση: Παλαιά Εθνική οδός Ρεθύμνου-Χανίων, Περιοχή Βιολί Χαράκι, ΑΤΣΙΠΟΠΟΥΛΟ, ΤΚ 74100
    Τηλέφωνο: 28310 29705
    Ημέρες / Ωρες λειτουργίας: ΔΕΥΤΕΡΑ ως ΠΑΡΑΣΚΕΥΗ 08:30-16:30, ΤΕΤΑΡΤΗ 08:30-20:30
    Έναρξη Υποβολής Δηλώσεων: 30/06/2021
    Λήξη Υποβολής Δηλώσεων (κάτοικοι Εσωτερικού): 30/09/2021
    Λήξη Υποβολής Δηλώσεων (κάτοικοι Εξωτερικού): 30/12/2021
    Παρατηρήσεις:
    Email: info.kt5.29@gmail.com
    Εξυπηρέτηση στον Πειραιά κατόπιν ραντεβού: Γρηγορίου Λαμπράκη 69-71, Πειραιάς 210 4136663

    (maschinelle)Übersetzung:
    IMMOBILIENBÜRO ARBEITET FÜR DAS GEBIET RETHYMNO

    DIE EINREICHUNG DER ERKLÄRUNGEN IST IN ARBEIT

    Katasteramt: RETHYMNO

    Adresse: Old National Road Rethymno-Chania, Violi Haraki Area, ATSIPOPOULO, 74100

    Telefon: 28310 29705

    Tage / Öffnungszeiten: MONTAG bis FREITAG 08: 30-16: 30, MITTWOCH 08: 30-20: 30

    Beginn der Abgabe der Erklärungen: 30.06.2021

    Ende der Abgabe von Erklärungen (Einwohner des Landes): 30.09.2021

    Ende der Abgabe von Erklärungen (Wohnsitz im Ausland): 30.12.2021

    Bemerkungen:

    E-Mail: info.kt5.29@gmail.com
    Service in Piräus nach Vereinbarung: Grigoriou Lampraki 69-71, Piräus 210 4136663


    Wer bei der Erstellung der Formulare helfen kann, weiß ich auch noch nicht. Ich muß meinen Steuerberater danach fragen (aber nicht um den Monatsersten herum ) .

    Grüße von DER Insel
    aleka
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    J. Santayana 1906

  32. #32
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    Das Grundbuchamt in Perama/Mylopotamos ist ab dem 01.07.21 geöffnet.
    Ich habe meine Unterlagen letzte Woche eingereicht,es war nicht schwierig, die Damen im Büro sind sehr hilfsbereit.
    Bis jetzt ist dort noch wenig los, Abgabefrist ist auch hier der 30.09.2021 bzw. 31.12.2021.

    Gruß sinteknos.


    ΤΟΥ ΣΥΝΤΕΚΝΟΥ ΜΑΣ Ο ΣΚΥΛΟΣ, ΣΥΝΤΕΚΝΟΣ ΕΙΝΑΙ ΚΑΙ `ΚΕΙΝΟΣ

  33. #33
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    Hat hier vielleicht jemand, der den Antrag schon früh gestellt hat, eine Benachrichtigung über den Eintrag erhalten? Z. Bsp. eine Kopie des Katastereintrags, bzw. eine Bestätigung. Ich schätze mal, daß dies doch den Eigentümern mitgeteilt wird, oder liege ich da falsch?

  34. #34
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    Eigentümer von Grundbesitz in GR werden dazu in der Regel nicht benachrichtigt! Das ist Aufgabe deines Steuerberaters! Bis Ende Oktober gibt es desbezüglich keine Verzugsgebühren.
    LG, Tom

  35. #35
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    Bei uns im Süd-Osten ist das bereits abgeschlossen - und die Einsprüche laufen bereits lt einem Ortsansässigen.
    Ich muss sagen, dass bei mir alles in Ordnung war und (lt meinem Anwalt hier) alles gut und reibungslos abgelaufen ist.

  36. #36
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    Hallo Tom,
    woher hast Du die Info? Und wieso Steuerberater? Ich habe alles im August selbst gemacht und der Steuerberater hatte damit nichts zu tun. Leider habe ich bei der Abgabe vergessen nachzufragen, ob man eine Kopie des Eintrags erhält. Und warum sollten Verzugsgebühren anfallen? Für Ausländer läuft die Abgabefrist doch erst Ende Dezember ab.

  37. #37
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    Zitat Zitat von chris54 Beitrag anzeigen
    Hallo Tom,
    woher hast Du die Info? Und wieso Steuerberater? Ich habe alles im August selbst gemacht und der Steuerberater hatte damit nichts zu tun. Leider habe ich bei der Abgabe vergessen nachzufragen, ob man eine Kopie des Eintrags erhält. Und warum sollten Verzugsgebühren anfallen? Für Ausländer läuft die Abgabefrist doch erst Ende Dezember ab.
    Kann ich auch so bestätigen - der einzige der Hilfestellung leisten könnte wäre, evtl ein Anwalt (mit entsprechender Vollmacht)
    Χαιρετισμοί από Joschi

    …wer dem Meer vertraut, kennt es nicht.

  38. #38
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    Hallo Chris,

    hier kannst Du Dir den Nachweis der "Erklärungseinreichung" (maschinelle Übersetzung) ausdrucken.
    Ich versuche mal die Vorgehensweise mit URLs und Erklärungen zu dokumentieren.

    1. https://www.ktimanet.gr/CitizenWebAp...ance_Page.aspx Es erscheint die Eingangsseite des "e-Ktimatistirios"
    2. Auf der Seite des "e- Ktimatologios" im obersten Abschnitt "Κτηματογράφηση" - (Kataster) die 4. Zeile "EΚΤΥΠΩΣΗ ΑΠΟΔΕΙΚΤΙΚΟΥ ΥΠΟΒΟΛΗΣ ΔΗΛΩΣΗΣ " (Ausdruck des Nachweises der Einreichung der Erklärung)anklicken.
    3. Es erscheint die Erklärung zum Ausdrucken des "Nachweises der Erklärungseinreichung" https://www.ktimanet.gr/CitizenWebAp...ubReceipt.aspx Unten auf das blaue ΕΙΣΟΔΟΣ klicken.
    4. Auf der folgenden Seite "Αυθεντικοποίηση Χρήστη" auf "Συνέχεια" und dann auf "Αποστολή" klicken URL ist: https://www1.gsis.gr/oauth2server/oa...h2.aspx&scope=
    5. Auf der folgenden Seite logt man sich mit den persönlichen Zugangsdaten zur Eforia (Finanzamt) ein. Es erscheint die URL: https://www.ktimanet.gr/CitizenWebApp/SubReceipt.aspx Es erscheint die Seite "ΑΠΟΔΕΙΚΤΙΚΑ ΥΠΟΒΟΛΗΣ ΔΗΛΩΣΕΩΝ ΚΤΗΜΑΤΟΓΡΑΦΗΣΗΣ" (NACHWEIS FÜR DIE EINREICHUNG VON KATASTERREGISTRIERUNGEN) Hier nun ganz rechts in der Tabelle auf "Αποδεικτικό" (Nachweis) klicken und dann sieht man endlich das PDF mit der Bestätigung des "Nachweises der Erklärungseinreichung" .
    6. Speichern und ausdrucken..........
    7. TIEF durchatmen

    Ich hoffe, es ist auch nur halbwegs verständlich und grüße von DER Insel
    aleka
    Those who cannot remember the past, are condemned to repeat it!
    J. Santayana 1906

  39. #39
    Registriert seit
    2.June.2008
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    Hallo Aleka,

    super!!! Ganz herzlichen Dank

    LG
    Chris

  40. #40
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    21.November.2007
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    Standard

    Guten Abend zusammen,

    nun hat auch in Apokoronas und anderswo die Eintragungsfrist fürs Kataster begonnen. Ausländer haben laut ktimatologio.gr bis zum 18.4.22 Zeit, die Erklärung abzugeben.
    In Chania gibt es dafür ein Büro, 3. km PEO nach Kissamos, tgl 8.16 Uhr, Mi bis 20 Uhr.
    T 2821 821824
    So weit so gut. Nun wohne ich aber fest in Deutschland, habe drei Agrargrundstücke auf Kreta und kein Haus drauf..
    Meine Frage: Kann man von Deutschland aus diese Eintragung erledigen? Kennt jemand einen Agenten in Chania, der das machen könnte?
    Danke für Tipps.

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