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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerpflichtig im Ausland/GR



Gwg_49
7.August.2014, 22:00
Wo man mehr als 183 Tage im Jahr verbringt, ist man mit seinem gesamten Einkommen steuerpflichtig.
Ich nehme an, dass die Griechen das in den nächsten jahren stärker kontrollieren werden.
Kann man mit ein bisschen Geschick ja auch am Strom- oder Wasserverbrauch nachweisen.

Monica
7.August.2014, 22:33
Liebe Rena, also Du siehst, der Wege sind viele....ELTA ist die griech. Postgesellschaft. Odos 1 bedeutet: Strasse 1 = fiktiv, einfach damit da eine Strasse und Hausnummer steht, wenn das gefragt ist. Aber Wichtig ist: immer Tel.nr. angeben!
Aufenthaltspapiere: bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages geht es auch ohne Bankkonto - aber ich hatte Dich Rena so verstanden, dass Du nicht hier arbeiten willst.
Und nochmals zu Adressen: ich musste mir vor kurzem von einer Behoerde in Rethymnon etwas schicken lassen, als ich als Adresse einfach meinen Namen und PLZ und Plakias angab, war die Frau dort sehr verwirrt, ob das denn so genuegen wuerde? Es ist eben ueberall anders...und die Menschen in den Staedten, haben oft keine Vorstellung wie das auf dem Land / in den Doerfern laeuft. Die Post in Plakias iat ja irgendwie auch ein Unikum, mit der grossen Kiste, wo alles reinkommt und sich alle ihrs raussuchen...Seit kurzem habe ich ja das Privileg, dass der Brieftraeger hier bei mir vorbeikommt und mir meine Post bringt, aber natuerlich nicht nur meine, sondern auch noch von diversen anderen, fuer die ich dann zustaendig bin - ob das wirklich ein Privileg ist?

chicarena
8.August.2014, 10:23
liebe Monica,
Du hattest mich richtig verstanden; ich gehe grundsätzlich nicht davon aus, dass ich auf Kreta arbeiten will. Ob sich evtl. aber doch irgendwann noch einmal mal eine Aktivität ergibt, die mit einem, wenn auch kleinen Einkommen verbunden ist, steht in den STernen. Darauf baue ich jedenfalls nicht auf.
Etwas überrascht bin ich ja nun darüber, daß es doch sowas wie "Briefträger" gibt. Mit "Privilegien" ist es ja immer so eine Sache; manchmal ist es schwer, die Geister, die man rief, wieder loszuwerden, lächel) Aber Du regelst das schon, denke ich!
lb Gruß

@ gwg: ich finde Deine Erklärung, ehrlich gesagt, ein wenig irreführend.
Meinst Du das gesamte Einkommen, das man dort erzielt, wo man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält?
Wie definierst Du "gesamtes Einkommen"? Und wie definiert es der Staat Griechenland?
WEr einen Hauptwohnsitz in D hat, wird ja wohl kaum seine Rente (z.B.) in Griechenland versteuern müssen. Sie zählt aber in D zum zu versteuernden Einkommen und ist somit zum Teil auch steuerpflichtig.

Es war jetzt eigenlich nicht meine Absicht, auf den steuerlichen Aspekt hier näher einzugehen; aber da Du von Steuerpflicht geschrieben hast....
Mir ging es lediglich um Bankkonto und Adresse.

Rena

sinteknos
8.August.2014, 14:11
Google doch einfach mal unter "Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland", das ist das einfachste.

hermann
9.August.2014, 08:51
Hallo Rena,

grundsätzlich ist es tatsächlich so, daß Du Dein "Welteinkommen" dort versteuern musst, wo Du Deinen Hauptwohnsitz, also Deinen Lebensmittelpunkt hast und Dich länger als 183 Tage im Jahr aufhälst.
War dies bisher Deutschland, so wandern mit Deinem dauerhaften Umzug alle Steuerunterlagen nach Gr, ab dann wird alles dort versteuert, auch das in D oder anderswo verdiente Geld.

Das ist keine Spezialität von Gr, das ist auch hier in D so, wenn Menschen hier zuziehen.

Wir haben gerade derzeit diesbezüglich viel Papierkrieg, weil Gr natürlich versucht, irgendwie Einnahmen zu generieren. Dabei versuchen die behörden natürlich zunächst mal die "Ausländer" mit Wohnsitz, Teilwohnsitz oder Immobilien in Gr abzufühlen.
So müssen wir derzeit jedes Jahr irgendwelche neuen Formulare ausfüllen, die meist in griechisch und englisch gestaltet sind, die genau nach der Aufenthaltsdauer und solchen Dingen fragen, die für das Doppelbesteuerungsabkommen wichtig sind.
Leider ist es dann oft so, daß unsere deutschen Steuerbehörden diese Dokumente bestätigen müssen, allerdings meist nicht bereit sind, fremdsprachige Formulare abzuzeichnen.
Also werden wir dann angehalten, deutschsprachige Formulare abzugeben, die es aber oft in unserer Finanzverwaltung gar nicht gibt, sondern offensichtlich in Gr irgendwie "selbsterfunden" sind.

Es nervt stellenweise ganz gewaltig .....

Gruß hermann

chicarena
9.August.2014, 13:37
Hallo Hermann,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Da hätte ich mich auf jeden FAll noch vorher schlau gemacht, aber ich habe ja auch gar nicht die Absicht, einen Dauerwohnsitz in GR zu haben. Mein Hauptwohnsitz wird D bleiben. Möglicherweise sind es einmal jährlich mehr als 183 Tage am Stück, vielleicht aber auch weniger. Das könnte man ggf. ja etwas steuern. Dass es nervig sein wird, das alles zu regeln, kann ich mir gut vorstellen.

Ich komme noch einmal auf das jeweilige Einkommen zurück: wenn es ausschließlich deutsche Rente wäre, und nichts sonst, könnte ich mir immer noch kaum vorstellen, dass dafür das Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen würde.

Habt Ihr denn Euren Hauptwohnsitz in Griechenland?

sommerliche Grüße aus D
Rena

go2crete
9.August.2014, 21:46
Hallo Rena, ich empfehle dir mal diesen Link. Vielleicht hilft es dir ja. Ansonsten vielleicht ein Fachmann/frau (Steuerberater).

http://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/diese-steuerregeln-gelten-auch-fuer-rentner-im-ausland.html

chicarena
10.August.2014, 10:51
danke für diesen Link!
Uff, was soll ich sagen? Eigentlich war es nicht meine Absicht, das Thema Steuern und alles was dazu gehört, näher zu beleuchten. Ich hätte nicht darauf eingehen sollen, sorry für die "Umleitung". Meine diesbezügliche Frage an GWG war eine rein rhetorische.
Jetzt haben wir "den Salat", einem Mischmasch aus Halb- und Dreiviertelwissen (dauerhafter Umzug, 183 Tage, Auslandsrentner, wo werden Einkünfte erzielt), lauter Kriterien, die man nicht einfach addieren oder miteinander vermischen sollte. Sogar die "Vereinigte Lohnsteuerhilfe", siehe o.g. Link, macht mit diesem Artikel keine Ausnahme, denn z.B. der Begriff "Auslandsrentner" bedarf m.E. einer genaueren Definition. Es gibt von der Begrifflichkeit her mehrere Auslegungsmöglichkeiten.

Für mich selbst ist das alles kaum relevant, weil ich bei einem solch heiklen Thema ohnehin sehr vorsichtig bin, aber es könnte fatale Folgen haben, wenn jemand "im Vorübergehen" mal kurz hier reinliest und Schlüsse zieht, die auf seine persönliche Situation womöglich nicht zutreffen. Einen Fachmann/eine Fachfrau zu befragen, halte ich für jeden der nicht selbst eine(r) ist, unumgänglich.

Meine Intention war es lediglich, mich zum Thema Autokauf und Anmeldung zu informieren, deshalb habe ich mich an ein bereits bestehendes Thema mit diesem Inhalt drangehängt.
Meine Fragen wurden beantwortet. Danke dafür!
Alles andere war sicher nett gemeint, keine Frage. Um das Thema Besteuerung richtig aufzuarbeiten, darf man m.E. nicht davon ausgehen, dass es nur eine einzige Wahrheit gibt.

Rena

hermann
11.August.2014, 08:14
Hallo rena,

unser Hauptwohnsitz war immer in D und wird es auch immer bleiben !
Nachdem wir mittlerweile mehr oder weniger 6 Monate hier und 6 Monate dort leben, hätten wir natürlich einen gewissen "Gestaltungsspielraum".
Wir sehen aber für eine Wohnsitzverlegung keinerlei Veranlassung, schon gar keinen Sinn oder "Vorteil".
Ich persönlich würde davon auch immer abraten.
Für Vollzeitresidenten gibt es kaum eine Alternative, Teilzeitresidenten sind m.E. jedenfalls mit Wohnsitz, Krankenkasse, Bankkonto, etc. in D besser beraten.

Schönen Tag hermann

chicarena
11.August.2014, 08:53
DAs sehe ich genauso, Hermann!
Danke!

Rena

chicarena
11.August.2014, 13:25
allen, die als Rentner möglicherweise längere Aufenthalte auf Kreta planen, möchte ich (nach umfassenden Recherchen via Internet und sonstigen) dringend empfehlen, sich nicht mit lückenhaften Informationen abspeisen zu lassen, sondern sich genauestens zu informieren und ggf. nicht nur einen, sondern mehrere kompetente deutsche Berater zu befragen (wie man das bei einer Krankheit evtl. auch tun würde, bevor man sich unters Messer legt)

ein Beispiel nur: die Finanzämter haben offensichtlich zahlreiche falsche Bescheide herausgegeben und Personen in teilweise hohem Alter komplett verunsichert. Manche zahlen dann tatsächlich Tausende von Euro als angebliche Nachzahlung für vergangene Jahre. Wer nichts Schlimmes denkt, ist oft der Dumme. Oder wer zu alt ist, um sich zu wehren (Beispiel einer Dame, ca. 90, blind, 750 Euro deutshe Rente, sollte ü 5000 Euro für vergangene Jahre nachzahlen. Zufällig hatte sie Glück und traf mit Hilfe ihres Sohnes, der ebenfalls ratlos war, auf einen ü80jährigen Berater, der im gleichen Ort in Kanada lebt. Er ist aktiv geworden und konnte der alten Lady tatsächlich zu einem Null-Bescheid verhelfen.)

Das Schärfste ist dies:
Briefen und Bescheiden an im Ausland lebende Personen wird neuerdings ein Formular beigefügt, auf dem man ankreuzen muss, ob man begrenzt oder unbegrenzt in D steuerpflichtig ist/sein will.

"begrenzt" klingt zunächst ja mal harmloser, aber tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: wer "begrenzt" angibt, verzichtet damit auf den Freibetrag, den deutsche Rentner generell haben.
Man müsste also "unbegrenzt steuerpflichtig" angeben, um in den Genuß des Freibetrages zu kommen.
Um ehrlich zu sein, das klingt für mich nach "Betrugs-Versuch", und zwar vom Fiskus gegenüber Rentnern und ist ein SKANDAL.
Offensichtlich wird darauf gesetzt, dass dieser Personenkreis u.U. lieber die letzten Reserven abdrückt als der Sache auf den Grund zu gehen.
Schon schlimm genug, dass jeder Kleinstrentner noch jährlich eine Erklärung abgeben muss, auch wenn er Hundert ist. Da verliert man doch jeden Glauben an "Gerechtigkeit", oder?
Leichtgläubigkeit kann ein Schuss nach hinten sein. Also, immer schön wachsam bleiben, bitte!

Der Vollständigkeit halber: die Frage nach Haupt- und Zweitwohnsitz habe ich bei dieser Betrachtung außen vor gelassen.

Liebe Mod's, gerne kann für das Thema "Steuerpflichtig im Ausland" ein neuer Thread eröffnet und dieser Beitrag dahin verschoben werden.

Rena
vorläufig noch gut in der Lage, mich nicht über den Tisch ziehen zu lassen

Kithira
11.August.2014, 14:10
Liebe Mod's, gerne kann für das Thema "Steuerpflichtig im Ausland" ein neuer Thread eröffnet und dieser Beitrag dahin verschoben werden.

Passiert, und die Anmerkungen dazu entfernt