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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auslandskrankenversicherung



mandello
26.June.2019, 15:42
Hallo, wir 66 Jahre und 62 Jahre ziehen im Dezember nach Kreta. Braucht man eine Auslandskrankenversicherung oder nicht? Haben uns auf Kreta bei einem Apotheker informiert. Der sagte uns, mit unserer Europäischen Krankenkarte können wir Medikamente so wie hier bekommen. Bin chronisch krank.
Die Auslandskrankenversicherung gilt ja nur bei Unfällen oder plötzlich aufgetretener Krankheit.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Materie. Danke im voraus. mandello

Κουτσουνάρι
26.June.2019, 15:51
Soweit meine Informationen sind, zählt die deutsche Krankenversicherung nur bis zu 190 Tage im Ausland.
Danach muß man wieder zurück nach Deutschland oder sich privat versichern.

Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren - oder es gibt bei den Krankenkassen Unterschiede.

Hier habe ich aber wahrscheinlich was interessantes für Dich gefunden:
https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/urlaub_im_ausland/Urlaub_Griechenland.pdf


EDIT:
Ich lag wohl falsch, habe eben nochwas gefunden:
https://www.krankenkassen.de/ausland/Leistungen-bei-Aufenthalt-im-Ausland/beihilfe-ausland/

Gwg_49
26.June.2019, 17:24
Wenn ihr dauerhaft nach Kreta ziehen wollt, ist die entscheidende Frage, welche Rente du beziehst : deutsch und/oder griechisch?
gerne auch per PM

Gwg_49
27.June.2019, 07:18
Die Wahl des ersten Wohnsitzes ist nicht frei. Den musst du da nehmen, wo du länger als 183 Tage zeitlich zusammenhängend lebst.
Wenn Du nur deutsche Rente beziehst, bleibst du in der deutschen Krankenversicherung der Rentner, kannst dich bei der IKA anmelden, behältst aber deine deutsche Gesundheitskarte und kannst damit jederzeit auch in D zum Arzt. Mein Cousin hat das über 10 Jahre so gehandhabt.
Zuständig für Griechenland ist die Landesversicherungsanstalt Baden-Würtemberg. Die Rentenversicherung überweist auf jedes Bankkonto, egal ob deutsch oder ausländisch. Du musst dich aber 1x jährlich persönlich beim Konsulat melden und als lebend nachweisen.
Wie das steuerlich läuft, weiß ich nicht. https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/rentenzahlungen-ins-und-aus-dem-ausland-steuerliche-konsequenzen.html