Mal sehen, was die neue Verordnung ab August so bringen wird. Es soll ja etwas vereinfacht werden, wobei ich nicht glaube, dass sich in Bezug auf meine Rückreise groß was ändern wird...
Mal sehen, was die neue Verordnung ab August so bringen wird. Es soll ja etwas vereinfacht werden, wobei ich nicht glaube, dass sich in Bezug auf meine Rückreise groß was ändern wird...
Die Seite des RKI finde ich übersichtlicher als die des Auswärtigen Amtes:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...biete_neu.html
Zitat:
Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:
Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
Nachweispflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.
Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.
Und wo lag jetzt bitte der Irrtum, Tom? Wer die 3 Gs nicht vor der Einreise erfüllt und nachweist, der muss sich in Quarantäne begeben. Flugreisende wird das, wie ebenfalls geschrieben, nicht betreffen, da die 3GS für den Transport Pflicht sind... aber alle anderen Reisenden schon. Auch dass diejenigen sich durch nachträgliches Übermitteln aus der Quarantäne befreien können, habe ich geschrieben.
Ach ja... "Wer dem nicht Folge leistet,..." muss isch vor allem in Quarantäne begeben, bzw. 10 Tage dort bleiben. Da solltst Du schon genau sein. Dein Freund war es hoffentlich auch ;)
lg
Durch die neue Einreiseverordnung muss aktuell für Griechenland keine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden, da Griechenland derzeit nicht als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Bleibt das mit dem Test...
(Screenshot von vor ein paar Minuten)
https://uploads.tapatalk-cdn.com/202...60114977d3.jpg
Wünsch ich dir auch tipptopp! :a010:
Ab morgen, 24. August 2021, muss man für die Rückreise nach D aus den Hochrisikogebieten Kreta und südliche Ägäis wieder die Einreiseanmeldung ausfüllen und nach der Rückreise ggf. 10 Tage in Quarantäne (wenn man nicht geimpft oder genesen ist). Freitesten kann man sich frühestens am Tag 5 nach der Einreise.
Ärgerlicherweise ist Griechenland aber heute noch nicht als anmeldepflichtiges Reiseland hinterlegt und die Anmeldung somit aktuell noch nicht möglich.:wut: Bleibt zu hoffen, dass dies bald geschieht.
Ersatzweise kann man ja auch das Ersatzformular ausfüllen, wenn man wieder einreist und den Kontrollorganen aushändigen, wenn man im Urlaub (z.B. aus technischen Gründen :-) ) kein Internet hat.
https://www.bundesgesundheitsministe...t/2021/DEU.pdf
Dann braucht man nicht nur Internet, sondern auch einen Drucker ....:smilie_verl_070:
Könnte morgen ein unentspannter Tag am Flughafen Iraklio werden.
Um Formulare unterwegs auszufüllen, nutzen wir die App „Adobe Fill and sign.https://uploads.tapatalk-cdn.com/202...c81673e02a.jpg
https://uploads.tapatalk-cdn.com/202...191bf0c953.jpg
Damit kann man sich in solchen Fällen helfen. Mit dem Smartphone etwas langwierig, auf einem Tablett super.
Die Erfassung „Griechenland“ wird sicher erst morgen vom RKI ermöglicht…
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Wieso? Ein paar Stunden Vorlauf wären sinnvoll und stressmindernd. Aber vermutlich ist das die "Strafe" für Urlauber .... :biggrin:
Ich hab im Juni in Athen erlebt, wie sich der Check-In mit der Abfrage von Bordkarte, Ausweis, Test/Impfausweis und Einreiseanmeldung auf die Wartezeiten und die Länge der Schlangen auswirkte. Da will ich mir das für morgen oder übermorgen am Flughafen Heraklion schon gar nicht vorstellen.
Wenn das die Kreter erfahren .....:smiley1:
Danke, aber ich brauche das ja gar nicht für mich. Hab mir nur vorgestellt wie das wäre wenn ich morgen ab Iraklio zurückfliegen würde, oder wie es Urlaubern dann geht ...
Da hast du wohl recht. Aber man kann ja vorsorgen, auch die, die schon dort sind, konnten das.
Ich habe alle mir bekannten Dokumente ausgedruckt und auch (wo möglich) auf Handy bereit. PLF, Impfzertifikat, Dokumente für die innergriechische Fähre, Rückreise-PDF, egal, ob ich sie dann auch brauche, wahrscheinlich fehlt dann was anderes...:smilie_verl_070:
https://uploads.tapatalk-cdn.com/202...a827d869ff.jpg
Jetzt „passt“ die Einreiseanmeldung...
Gesendet von iPad mit Tapatalk
Grüß Euch, ich muss ich auch mal wieder melden, nachdem ich sehr lange nur mit gelesen habe.
Für mich gehts Mitte September auf die Insel und derzeit verlangt Österreich noch nichts für die Rückreise, ausser den bekannten Unterlagen.
Das Thema "Massnahmen überraschend für Touristen" - ich denke, das Thema ist bei weitem nicht so heiss.... Ich sehe es als absolute Aufgabe einer Reiseleitung, den Pauschaltouristen rechtzeitig über eine neue Anforderung zur Rückreise zu informieren, und auch beim Erstellen/Ausdruck zumindest so zu helfen, dass die Reisenden zu ihren AUsdrucken kommen.
Als Individualreisender habe ich die Erfahrung gemacht, dass so ziemlich alle, die selber Planen, solche Dinge berücksichtigen und selten überrascht werden (vor allem in Coronazeiten - aber nicht nur)
Für mich gehts dieses Jahr auf eine "Südküstentour" - 6 Nächte MakriGialos, dann eine Nacht in Matala (da war ich schon so oft, habe dort aber noch nie übernachtet), und dann noch 6 Nächte Frangokastello....
klappt das auch 100 prozentig in Papierform...bin da etwas unsicher.Hat das schon jemand ausprobiert?
Sicher, wieso nicht? Ich hab beides schon ausprobiert, den Beamten ist es egal, ob auf Papier oder digital.
Danke,gott sei Dank.....
Die Regionen Kreta und Südliche Ägäis gelten ab 12.9. nicht mehr als Hochrisikogebiete gemäß RKI.
hier auch ein Update:
Griechenland ist seit dem 21.11.2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Für Reisende von Griechenland nach Deutschland gilt die allgemeine Test-/Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland
Eine Registrierung auf www.einreiseanmeldung.de ist vor Ankunft in Deutschland erforderlich!
Reisende, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis bei Einreise mit sich führen und diesen vorab über die Plattform der Einreiseanmeldung hochladen, müssen sich nicht absondern (keine Quarantäne).
Reisende, die die nur über ein negatives Testergebnis verfügen, müssen sich nach Einreise sofort absondern und in Quarantäne begeben (10 Tage). Eine “Freitestung„ ist grundsätzlich frühestens nach 5 Tagen möglich! Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne ohne Testerfordernis nach 5 Tagen.
Quelle: https://griechenland.diplo.de/
Ab morgen, 3. März, hebt D alle Hochrisikogebiete (und damit auch GR) auf.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...biete_neu.html
ich komme da irgendwie nicht mehr mit... bei RyanAir...
Einreise aktuell *barrierefrei, d.h. weder PLF noch Test / Injektionsnachweis erforderlich - richtig?
Rückreise nach Deutschland dito?
Und wie ist das wenn man in den Flieger steigt, wird vor Betreten ein Nachweis verlangt?
Seit 1. Mai ist kein 3-G-Nachweis zur Einreise nach GR nötig.
Seit 1. Juni ist für die Rückreise aus der EU nach D kein 3-G-Nachweis mehr nötig. Hat aber schon im Mai nicht mehr interessiert.