Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil 2003 am Rande die Auffassung vertreten, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag die Reparationsfrage abschließend regelt. Das Urteil erwähnt aber auch, dass Griechenland nicht Vertragspartei war.
Die Ansicht der Bundesregierung, dass die Reparationsfrage Griechenlands durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag an sich geklärt sei, ist juristisch also zumindest nicht so eindeutig, wie dies oft dargestellt wird.
https://www.tagesschau.de/ausland/gr...n-faq-101.html