Auswärtiges Amt - Griechenland-:
Im Grunde hat es keine Auswirkungen, wenn man in NRW einreist und anschließend einen Corona Schnellest macht.
Dann muss man in keine Quarantäne, - wenn dieser negativ ausfällt.��
Auswärtiges Amt - Griechenland-:
Im Grunde hat es keine Auswirkungen, wenn man in NRW einreist und anschließend einen Corona Schnellest macht.
Dann muss man in keine Quarantäne, - wenn dieser negativ ausfällt.��
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Baden-Württemberg muss man 10 Tage in Quarantäne.
Deswegen ja meine Aussage :a010:
Wenn man die Quarantäne vermeiden will: In NRW einreisen!
Das funktioniert nicht! JEDER der aus einem Risikogebiet zurück kommt, muß seine Rückkehr vorher digital anmelden: https://www.bundesgesundheitsministe...-reisende.html
Die Bestätigung dieser Anmeldung auf http://www.einreiseanmeldung.de/ wird von den Airlines beim Check-in geprüft, bei der Einreise nochmal durch die Bundespolizei.
Analoge Reisende müssen diese Anmeldung auf Papier im Flieger ausfüllen. Die Formulare werden bei Ankunft den zuständigen Behörden übergeben.
Diese Anmeldung wird automatisch an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Dieses meldet sich umgehend per E-Mail und weist u. a. ausdrücklich auf die am Wohnort (!) geltenden Quarantänebestimmungen hin!
Habe ich selber so erlebt: Eingereist über Düsseldorf, Wohnsitz in Niedersachsen.
Wobei man bei einer Einreise nach NRW bei einer negativen Testung nicht in Quarantäne muss. Die Verordnung des Bundeskabinetts hatte das Landgericht Münster gekippt. :freu:
Wie ich finde aus gutem Grund.
https://www.land.nrw/de/pressemittei...5qirixg0a9LmYU
Ja. Aber das gilt nur für Personen, die auch in NRW wohnen.
Wenn ich z.B. von Athen nach Köln fliege und dann nach BW weiterreise wo ich wohne, muss ich TROTZDEM in BW zehn Tage in Quarantäne. Es gilt für mich für die Einreise die Corona-Verordnung von BW, und die verlangt das.
Es sei denn ich bliebe zehn Tage in NRW, aber das ist keine Alternative.
Ich kann es leider nicht mit Sicherheit sagen, es zeigt aber deutlich, wie mit solchen radikalen und sinnlosen Maßnahmen versucht wird, uns zu unterdrücken.:bash:
https://www.juris.de/jportal/portal/...enachricht.jspZitat:
Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 13. Senat
Infektionsschutz: Coronaeinreiseverordnung - Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Orientierungssatz
1. Zur vorläufigen Außervollzugsetzung wesentlicher Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung vom 06.11.2020 (juris: CoronaVEinreiseV NW 8)). (Rn.25)
2. Zur Begründung führt der Senat aus: Die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten sei voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei. Die Regelung lasse unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden. In der aktuellen Pandemielage seien das Land Nordrhein-Westfalen und ein Großteil der übrigen Bundesrepublik nach den in der Coronaeinreiseverordnung benannten Kriterien als Risikogebiete einzustufen. Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären. Dies sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Die angefochtenen Regelungen seien insoweit auch unverhältnismäßig. Eine Absonderungspflicht für Rückreisende sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Die Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtswidrigen Norm sei auch wegen des erheblichen Grundrechtseingriffs geboten.(Rn.26)(Rn.41)
Hatten wir doch schon längst, siehe hier https://www.kretaforum.info/showthre...608#post332608
Und nochmal in aller Deutlichkeit: Das gilt NUR für Reiserückkehrer mit Wohnsitz in NRW!
Ich habe diese Beiträge in einen Extra-Thread ausgegliedert, weil er nicht unmittelbar mit Corona in GR - zugegeben ein langer Thread, und wir haben den ersten Teil schon abgetrennt - zu tun hat, sondern generell die Rückreise aus Risikogebieten betrifft. Jetzt halt plötzlich aktuell, weil Kreta nun auch Risikogebiet ist.
Grundsätzlich ist es natürlich wünschenswert, dass ein ganzer Thread verfolgt wird wenn man sich zu einem Thema äußert. Aber die Erfahrung lehrt, dass kaum die letzten drei Beiträge gelesen werden.
Kithira
Und das macht in aller Deutlichkeit deutlich:smiley1: :
In diesem Fall alles Schwachsinn und Aktionismus.
Wieso muss ich in Quarantäne, wenn ich aus einem Land einreise, wo die Zahlen nicht höher als in Deutschland sind und wenn ich negativ getestet wurde?.....:wut:
Wenigstens hat das für NRW zuständige Gericht dies auch erkannt.
Wie Orloff bereits ankündigtete, tritt der Testnachweis für alle Flug-Rückkehrer nach Deutschland ab morgen Freitag in Kraft.
https://www.welt.de/politik/deutschl...ft-treten.html
Es fehlt zwar noch die Ressortabstimmung, aber Bremen schießt bereits vor:
https://www.focus.de/gesundheit/news..._13005536.html
Wie das mit PCR-Test funktionieren soll kann ich noch nicht sagen.
LG, Tom
Was ist jetzt daran schlimm?
So lange Griechenland Risikogebiet ist, musste man auch vorher schon spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen Negativtest vorlegen.
https://griechenland.diplo.de/gr-de/...corona/2311302
Ich finde es durchaus sinnvoll, das nun vor dem Flug zu machen. Und wenn die Fluggesellschaften das organisieren - um so besser.
Wer glaubt hier wirklich noch, dass es eine Erleichterung für uns geben soll nach dem ganzen Theater die letzten Tage. Aber ich lasse mich gerne positiv überraschen! Ich bin gespannt!
Was passiert bei einem positiven Test?
Hallo zusammen, das Problem aktuell ist doch ein völlig anderes. Einreise mit Test und Kontrolle sowie die Rückreise mit entsprechenden Vorgaben......geschenkt.
Aber was ist denn momentan auf Kreta. Alle Tavernen zu, Du kannst noch nicht einmal bei einem Ausflug unterwegs einkehren oder einen Kaffee trinken. Abends ist Ausgangssperre.
Das hat doch mit Urlaub absolut nichts zu tun. Ergo bleibt nur abzuwarten bis sich die Infektionslage verbessert. Erst dann sollte man sich wieder mit dem Thema beschäftigen. Wir hoffen ebenfalls und haben den Optimismus auch noch nicht vollens begraben. :blink:
Ich hab die letzten Beiträge mal hierher verschoben, da die Verordnungen und Regelungen zur Ein- bzw- Rückreise nach D nur indirekt mit Corona in GR zu tun haben, da sie allgemein für alle Länder gelten.
Kithira
Und die Schirmerei findet auch nicht statt!
Mich betrifft es nicht (noch nicht), würde mich nur interessieren. Was passiert bei einem positiven Test? Wird man in ein Hotel gebracht, wer trägt die Kosten, bekommt man automatisch einen späteren Flug oder muss man den selbst buchen und noch einmal bezahlen…
Weiß jemand genaueres?
https://www.spiegel.de/politik/deuts...58cd8e#ref=rssZitat:
Generelle Testpflicht bei Flug-Einreisen kommt erst ab Dienstagfrüh
Tausende fliegen zum Urlaub nach Mallorca – verbieten kann man es ihnen nicht. Stattdessen werden Rückkehrer aus allen Ländern künftig zu Coronatests verpflichtet. Nun wurden Startpunkt und Prozedere beschlossen.
Hallo Pezl,
ich gehe mal davon aus (genaueres weiß ich auch nicht), dass ich in einem solchen Fall in einem Hotel untergebracht werde, eher in der Peripherie. Eine
Unterbringung wie in den Flüchtlingslagern auf Lesbos wird es nicht sein, dafür ist meine Würde als Tourist zu etabliert. Wenn
sich mein Gesundheitszustand während dieser notwendigen Isolation nicht dramatisch verändert, stelle ich mich einfach
mal auf einen Erlebnisurlaub der besonderen Art ein, Und Raki gibt's bestimmt in der Hausbar auch.
Nun denn, so ein Erlebnisurlaub der besonderen Art hat seinen Preis, der wohl nicht vom Allgemeinwohl finanziert wird. Und auch die
Versicherungen mögen solche Posten in ihrer Bilanz nicht so gern. Also bin ich vermutlich für die Rechnungen verantwortlich. Wenn ich dann wieder negativ
getestet wäre, würd ich mich um die Buchungen selbst kümmern, dies gehört dann zum Erlebnisurlaub der besonderen Art auch dazu.
VlG Ferdinand
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-17264483.htmlZitat:
Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen.
Ich bin gerade am Grübeln, ob mit dem notwendigen Negativtest vor Flugbeginn nur die mögliche Ansteckung im Flugzeug verhindert werden soll oder in der Tat ein Einschleppen des Virus ins Zielland Deutschland unterbunden werden soll. Wenn man es genau nehmen würde, dann sollte die Maßnahme nicht nur auf Flugreisen beschränkt sein, da müsste es doch bei jedem Grenzwechsel (Land und Wasser) einen Negativtest geben.
Ich meine, derzeit muss man ja auch negativ sein, um nach Griechenland zu fliegen zu dürfen. Warum also nicht auch andersherum.
Bis zu meinem Flug im Juli wird sich noch so viel ändern, da bleibe ich entspannt. Und was soll es, dann lasse ich mich halt 2 Tage vor der Rückreise dann testen.
Ja...warum auch nicht anderst rum, kein Land will den Virus
eingeschleppt bekommen!
Aber die Schnelltest, sind nicht so genau!
LG Hanni
Wir fliegen morgen früh, bis jetzt ist noch alles im Plan, hoffe das nicht doch noch in der letzten Minute etwas dazwischen kommt.
Wir haben einige Arbeiten am Häuschen zu machen, da gehen die 7 Tage Quarantäne auch in Kreta vorüber.
Den Test für die Rückreise nach D übernimmt nicht die Fluggesellschaft (Lufthansa), d.h. man muß dies selbst vor Ort organisieren.
Gibt es erste Erfahrungen, Anlaufadressen im Raum Rethymno oder direkt am Airport Heraklion? Danke wie immer! Grüße Alex
Der griechische Staat kommt für die Hotel- bzw. Krankenhauskosten auf. Die Fluggesellschaften sind aufgefordert, flexibel zu reagieren, aber im Zweifel zahlst du den Rücktransport selbst.
Zitat:
Griechenland übernimmt die Kosten für den Transfer zum Krankenhaus und die medizinischen Versorgungskosten sowie den Aufenthalt im Quarantänehotel, falls erforderlich. Wir fordern die Fluggesellschaften, Reisebüros und Hotels dringend auf, in dieser Zeit der Unsicherheit der Kunden und der Vorschriften, maximale Flexibilität zu bieten.
https://travel.gov.gr/#/
Danke Ulli
"Wer am Ende die Kosten für all das trägt, das ist vor allem von der Reiseart abhängig. "
https://www.reisereporter.de/artikel...lt-quarantaene
VlG Ferdinand
Auch ein interessanter Artikel
Hanse Merkur erweitert Corona-Reiseschutz...
Es gibt doch nichts gegen das man sich nicht absichern/versichern kann...
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Hallo rossi,
hier in der Sfakia kann man sich beispielsweise in Chora Sfakion im kleinen Krankenhaus (eher Rotkreuz-Station) testen lassen.
Sicher gibt es bei Euch in der Nähe auch so etwas, frag doch einfach mal nach, oder in einer Arztpraxis, mittlerweile beschäftigen sich Einige mit dem Thema.
Guten Flug und herzlich willkommen.
Gruß hermann
Da kann man nun etwas optimistischer an die Sache herangehen ;-)
Hat bitte jemand damit Erfahrung, wenn man als Österreicher ab München fliegen will? Wie ist es bei derzeitigem Stand bei der Rückreise von D nach A? Bitte welche Quarantäneregelungen gelten? (Wir haben nämlich noch ein Condor-Guthaben, andernfalls würden wir ab Wien fliegen wollen.) Danke!
D fällt da vermutlich unter Transit. Für die Einreise nach GR dürfte es keinen Unterschied machen, für die Rückreise nach AT müsstest du mal in den entsprechenden Bestimmungen von AT oder des entsprechenden Bundeslandes gucken.
Aber etwas haarig ist das in diesen Zeiten schon, über noch eine Grenze zu reisen.
Frag doch mal bei Condor was die meinen.
Ich würde mir den Weg über D sparen. Es kann keiner sagen, was zum Zeitpunkt deiner Reise gelten wird. Wer weiß, was der bayerische Möchtegernkanzler sich ausdenkt, wenn er nicht kandidieren darf.
Ab 19. April müssen nach Baden-Württemberg Rückreisende aus Risikogebieten nicht mehr in Quarantäne, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Ich glaube, Rheinland-Pfalz hat das auch schon.
Danke, liebe Katharina und lieber Günter für die Infos.
Ich warte mit einer Entscheidung noch etwas zu, denn wir sind zeitlich sehr flexibel. 7 Tage Quarantäne zu Hause wäre kein Problem.
Nur in der Hochsaison möchten wir nicht reisen.
LG
Hallo Leute,
ich habe soeben schweren Herzens meine "private Hotelbuchung" für die 2. Maihälfte (wie bereits im Mai 2020) abgesagt.
Die momentanen Gesamtumstände nicht nur auf Kreta (Rethymno) sondern auch in Deutschland erlauben mir mit Sicherheit
keinen "entspannten, erholsamen Urlaub" in dem man sich ungezwungen und unbegrenzt frei bewegen und verhalten darf.
Ich arbeite in der Altenpflege, werde z.Z. 3 x wöchentlich getestet und habe beide Impfungen bereits erhalten.
Trotzdem müßte auch ich bei meiner Rückkehr nach D / Rheinlandpfalz für 10 Tage in Quarantäne, aus der man sich
erst nach 5 Tagen "negativ freitesten" lassen könnte.
Ausserdem verbietet mir noch dazu mein Arbeitsvertrag jegliches gesundheitliche Risiko bei einer Urlaubsreise einzugehen.
Natürlich vermisse ich die Insel ganz arg und wünsche mir nichts sehnlicher, als das dieser ganze Albtraum bald vorbei ist.
Ich denke, dies ist nicht nur meine sachliche, sondern auch meine menschlich rücksichtsvolle richtige Entscheidung !
Nein, das müsstest du nicht als vollständig geimpfte und symptomlose Person gemäß der aktuellen 18. Coronaverordnung von Rheinland-Pfalz.
Ich hatte es hier auch schon erwähnt.
Es wäre im Übrigen sinnvoll, die Worte "als Risikogebiet" im Thread-Titel zu streichen, da die Anordnung zum PCR-Test, max. 48h vor (Flug-)Rückkehr, nicht nur für Risikogebiete gilt. Oder es müsste eben ein eigener Thread, nur für diese Auflage, her.
Jedenfalls wird das in den nächsten Wochen und Monaten, spätestens wenn die Hochsaison beginnt, sicher interessante Entwicklungen mit sich bringen.
Ich rechne beispielsweise damit, dass die großen RV ihren Pauschis mind. die Arbeit abnehmen, sich selbst um das Testen vor Rückkehr kümmern zu müssen, evtl. sogar die Kosten dafür übernehmen. So als "Sorglos-Reise-Versprechen". Zum Beispiel durch organisierte Test-Trupps, die dann in die großen Hotels kommen, welche im Aushang dann (wie bei der Abreise per Bus) eine Liste mit Namen und Uhrzeit haben.
Zumindest könnte man so vielleicht auch als Individualreisender von der flächendeckenderen Verbreitung an (mobilen) Teststellen profitieren und müsste nicht unbedingt eine gewöhnliche Praxis aufsuchen. Durch die stark erhöhte Nachfrage und dem damit steigenden Angebot, dürften sich auch die Preise etwas verringern.
Ja, könnte man ändern. Mach ich vielleicht noch. An dem Threadtitel wurde jetzt schon öfters rumgefrickelt.
Ursprünglich ging es ausschließlich um Risikogebiete.
Die Test- und Nachweispflicht gilt ansonsten vorerst bis einschließlich 12.05.2021.
Kithira
Hallo Volker,
ja, das ist schwach.
Besonders wenn die Bestimmung schon ein paar Tage älter ist.
Aber man spricht ja nicht mit einer Behörde, die kann ja nicht sprechen. ;-)
Sondern mit einem Menschen.
Und wenn dieser Mensch eine Pfeife ist, dann passieren halt solche Dinge.
Für mich keine Entschuldigung, aber so ist es nun mal.
Es ist gut, dass man sich heute schnell besser informieren kann, als bei einer Behörde anzurufen.
Da weiß man nie wer an der anderen Seite der Leitung sitzt.
Gruß
Phönix
Hallo Ihr,
da finden wir die Aktionen in Griechenland am effektivsten.
https://www.zarpanews.gr/dierreysan-...y-gerapetriti/
Kalimera,
so, wir waren vom 01.04. bis 15.04. in unserem geliebten Häuschen. Habe für den Hinflug einen PCR Test bei unserem Hausarzt (EUR 64,-) und für den Rückflug einen PCR Test beim Medical Assistance Center in Platanes (EUR 70,-) gemacht. Flug etc. war entspannt. Die Quarantäne war gut in GR aufzuhalten, jetzt ist das Haus absolut auf Vordermann gebracht. Jetzt haben wir uns nach 5 Tagen in D freigetestet und arbeiten wieder. Hoffe wir werden alle bald durchgeimpft, die Pandemie abgeflacht und wir können alle wieder unser Leben ein bisschen weniger eingeschränkt genießen. Grüße Alex
Wenn du am 15. eingereist bist, dürftest du dich frühestens heute am 20. freitesten lassen.
https://www.bundesgesundheitsministe...de.html#c20214Zitat:
Diese zweite Testung darf bei Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten in der Regel frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden. Die Quarantäne ist dann mit Erhalt eines negativen Testergebnisses beendet. Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren.
@ Gwg49 - heute und morgen noch im Homeoffice
Meine persönlichen Erfahrungen beim Flug Iraklion - Hamburg am 24.4.:
PCR Test 48 Stunden vor Ankunft in D gemacht
Test wurde beim Checkin in Iraklion kontrolliert, nicht beim Boarding.
Beim Umsteigen in Athen wurde der Test beim Boarding erneut kontrolliert.
Die digitale Einreiseanmeldung wollte in Griechenland niemand sehen.
Bei der Landung in Hamburg hat sich niemand für Test und Anmeldung interessiert und ich konnte ungehindert nach Hause und mich "absondern" (Schleswig-Holstein).
Freitesten aus Quarantäne nach 5 Tagen durch kostenlosen Antigen Schnelltest.
Vom Gesundheitsamt hat sich bislang niemand bei mir gemeldet.
Hier die offizielle Webseite der EU für die Reise von Griechenland nach Deutschland
https://reopen.europa.eu/de/from-to/GRC/DEU
Deutschland kann man auch wahlweise durch Österreich oder Schweiz ersetzen und Länder für Transit einfügen.
Danke, sehr interessant
Danke für den Link.
Vielleicht klappts im Herbst it Kreta.
Die Hoffnung stirbt zuletzt [emoji5]
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Besorg dir für 15,- € einen Gewerbeschein .........schon bist du Geschäftsreisender und unterliegst keinen Bestimmungen - selbst die Hotelübernachtung / als getarnter Urlaub in D ist möglich .......
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt das sog. "Einheitstäterprinzip". Gem. §14 (1) in Verbindung mit §14 (2) OWiG ist jeder, der an der Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat beteiligt ist, Täter und kann sanktioniert werden.
Eine Differenzierung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt also nicht. Derjenige, der Anstifter bei einer Straftat wäre (§26 StGB), ist daher Täter im Ordnungswidrigkeitenrecht und somit sanktionierbar.
Gruß
Phönix
Schon die Idee und auch die Veröffentlichung dazu sollte unter Strafe gestellt werden da sie einiges an krimineller Energie zeigt und diese sicher auch für andere Straftaten genutzt wird.
Bei uns hier in der Gemeinde kostet ein Gewerbeschein übrigens 35,-€
OK - dann nehme ich meine Aussage zurück - ich habe es auch nur vom Hörensagen ........
Es sollte kein direkter Angriff auf Dich sein und wollte Dir damit keinesfalls unterstellen das Du selbst auf solche Gedanken gekommen bist.
OK, das mit der "Veröffentlichung dazu" hat Dich wahrscheinlich betroffen gemacht. War aber wirklich nicht extrem so gemeint.
Möchte mich bei Dir entschuldigen falls ich Dir in irgendeiner weise auf den Schlips getreten bin.
Hallo - alles juuuuuut - nix passiert
Neuer Verordnung zur Rückreise nach D, gültig ab 12. Mai:
https://www.bundesgesundheitsministe...-reisende.html
Zitat:
Einreise im Luftverkehr oder aus einem Risikogebiet:
Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen oder sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie bestimmte Regeln beachten. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 beinhaltet:
-Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.
- Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur Freitestung durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
- Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
- Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
Neuer Verordnung zur Rückreise nach D, gültig ab 12. Mai:
https://www.bundesgesundheitsministe...-reisende.html
Zitat:
Einreise im Luftverkehr oder aus einem Risikogebiet:
Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen oder sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie bestimmte Regeln beachten. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 beinhaltet:
- Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.
- Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur Freitestung durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
- Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
- Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
Hallo an alle, die für die Rückreise einen anerkannten Antigen-Schnelltest brauchen. In Kissamos gibt es seit November 2020 eine Ärztin, deren Schwester auch fließend Deutsch spricht, da sie in Stuttgart gelebt hat. Die Ärztin arbeitet auch in dem Krankenhaus in Chania, das die Tests und Zertifikate machen darf. Ionna D. Koufogianni (Family doctor) bietet diese Tests in Kissamos an und man muss nicht so lang Schlange stehen, sondern kann sich einen Termin geben lassen. Ihre Festnetznummer in Griechenland lautet:28220 22211 und die Handynummer lautet: 697 601 2673. Mein Mann war heute bei ihr, sie selbst spricht fließend Englisch und sie hat auch Diabetes als Behandlungsschwerpunkt. Ihre deutsch sprechende Schwester hilft ihr und kann auch übersetzen bei Fachbegriffen, die man in Englisch nicht weiß.
Die Seiten des Auswärtigen Amtes werden schlecht gepflegt. Zu den Reisewarnungen, was die Rückreise nach D betrifft:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/R...6762#content_0
Der Klick auf die FAQs führt genau auf die von dir genannte Seite, Katherina, dort stehen die korrekten 48 Stunden: https://www.bundesgesundheitsministe...nreisende.htmlZitat:
Aktuelle Informationen für Reisende:
Stand: 18.5.2021
" Allgemeine Informationen
...
II. Nachweispflicht:
...
PCR-Tests dürfen im Zeitpunkt der Einreise (geplante Ankunftszeit in Deutschland) nicht älter als 72, Antigen-Schnelltests nicht älter als 48, bei Einreise aus Virusvariantengebieten nicht älter als 24 Stunden sein. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu FAQs veröffentlicht..."
LG, Tom
Hallo Leute!
Braucht man nun auch von der Rückreise von Kreta nach Österreich einen PCR oder Antigen-Test!
Ich reise im Juli mit meiner 15j Tochter - sie ist nicht geimpft - und möchte Schwierigkeiten am Flughafen vermeiden...
Ich bin selber erst am Sonntag von Kreta heimgekommen und von Heraklion über Athen nach Wien (mit Aegean) gereist - ich habe am Gate meinen Impfpass vorzeigen müssen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob das wegen der Reise von Heraklion nach Athen war - oder ob das gängige Praxis bei Flugreisen ist...
Vielleicht kann mir ja jemand seine Erfahrungen schildern bzw weiß jemand näheres!
DANKE schon mal :)
"FAQ: Einreise nach Österreich" https://www.sozialministerium.at
"Was gilt bei Einreise im Sinne der 3-G Regel?
Ärztliche Zeugnisse dienen dem Nachweis, dass die im Zeugnis angeführte Person
durch einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test (48 Stunden alt) negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, oder
eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat, oder von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen ist..."
Dieses gilt für die Einreise nach Österreich aus einem Land der EU /Schengenraum.
LG, Tom
Danke Tom!!!
Die Frage ist nun ob die Fluglinie eine Beförderung verweigern kann... Denn wenn ich aus Gr nach AT einreise, wäre es auch möglich, dass ich in AT innerhalb von 24h einen Test mache, da GR ja dzt zu den "A" - Staaten gehört... Ist jetzt zwar ne theorethische Frage, da ich mich nicht der Gefahr der "Nichtbeförderung" aussetze - trotzdem aber mMn interessant :)
Von der österr Homepage:
"Reisen Sie ohne gültiges ärztlichen Zeugnis, Testergebnis, Impfzertifikat oder Genesungszertifikat ein, ist unverzüglich nach Einreise, jedenfalls spätestens innerhalb von 24 Stunden, ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen und eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance ist vor der Einreise durchzuführen."
Hallo Mario,
bei unserer Flugrückreise am Freitag nach Deutschland wurde genauestens kontrolliert ob auch wirklich alle erforderlichen Papiere und Tests vorhanden sind. Es ist sogar so, dass obwohl man nur mit Handgepäck reiste am Gepäckaufgabeschalter seine Papiere kontrollieren lassen und mit einem "Checked Paper" einfacher beim Boarding raus konnte. Die Fluggesellschaften, zumindest ist das bei Ryanair so, haben extra Seiten zu jedem Land mit den aktuellen Erfordernissen. Und hat man nicht alle geforderten Papiere wird die Reise verweigert. (Soweit die Theorie und Praxis)
vg Suska
Bei meiner Rückreise ab Athen nach Stuttgart am vergangenen Samstag wurden am Aegean-Schalter zur Gepäckabgabe alle Papiere genau geprüft. Also Boarding-Pass, Personalausweis, Impfausweis bzw. Negativtest und Einreiseerklärung.
Den Impfpass (sowie Boarding-Pass und Perso) musste ich dann überraschend am Gate nochmals zeigen, falls ich kein Gepäck aufgegeben hätte.
Entsprechend langsam war die Abfertigung am Schalter und lange die Warteschlange. Zum Glück hatte ich reichlich Zeit mitgebracht.
Auch die Schlange am Testzentrum im Flughafen war sehr lange. Schätzungsweise 60, 70 Leute.
Aber das Ganze dürfte sich dann ab (letzten) Sonntag (20. Juni) zumindest für Reisende nach D erledigt haben, weil GR seit dann kein Risikogebiet mehr war.
Und ich bin froh, dass das jetzt für mich alles erst mal kein Thema mehr ist.
Was übrigens innergriechische Flugreisen betrifft, so darf der (preiswertere) Antigen-Test hier maximal 24 Stunden alt sein! Sollte man beachten wenn man etwa via Athen fliegt.
Am Flughafen Milos wollte allerdings niemand dergleichen sehen.
Kurze Frage zur Rückreise aus Gr in die Schweiz : was bedeutet folgender Passus "Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt " ?
https://www.admin.ch/gov/de/start/do...-id-84127.html
Kithira, wie meinst du das, dass ab Sonntag das kein Thema mehr für eine Einreise nach D ist, weil GR kein Risikogebiet mehr ist?
Ich frage, weil ich gestern eine Weile danach gesucht habe, dass man sich ggf vor einer Rückreise nicht mehr testen lassen muss, aber ich habe dazu nichts konkretes gefunden auf den offiziellen Seiten. Falls du da einen Link oä zum Nachlesen hast, wäre das für mich richtig hilfreich. So langsam muss ich mir darüber Gedanken machen, weil mein Sohn ja noch nicht geimpft werden konnte.
Griechenland ist kein Risikogebiet mehr.
Hier steht nichts von Test o.Ä. bei der Rückkehr aus solchen Gebieten. Und das ist eine offizielle Seite der EU.
https://reopen.europa.eu/de/from-to/GRC/DEU
Moin,
also meine Tochter musste sich vor etwa einer Stunde für den Flug Athen-Hamburg (via FrankfurtM) testen lassen und stand mit 60-70 Leutz in der Schlange...
Ist aber kein PCR mehr gefordert, sondern ein Anti-Gen reicht.
Für alle, die mit dem Flugzeug nach Deutschland zurückkehren, gilt: Sie müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nichtrisikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene.
[Quelle: ADAC]
Gruß
Phönix
https://www.bundesgesundheitsministe...C0%2C0%2C0%2C0Zitat:
Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (PDF-Datei - nicht barrierefrei, 147 KB) führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Die Verordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet (einfaches Risikogebiet-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet) spezielle Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten.
Was gilt für Geimpfte und Genesene?
Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Testnachweis im Rahmen der Nachweispflicht gleichgestellt. Sie können zudem von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet, hier sind Reisende stets verpflichtet, bei Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen; die Nachweise befreien dann auch nicht von der Einreisequarantäne.
Sind die Regelungen zeitlich befristet?
Die Verordnung tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft. Die Regelungen zur Quarantänepflicht gelten vorerst bis zum 28. Juli 2021.
Vielleicht hilft das weiter:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Ist individuell auszufüllen.
Habe ich benutzt als ich ab dem 07.06. mit dem Auto von Kreta zurück gefahren bin.
Dabei habe ich jedes Land in dem ich übernachtet habe angegeben. (Nord-Mazedonien und Ungarn)
Kam am 10.06. in Deutschland an, bin am 11.6. zu einer offiziellen Schnellteststation gefahren und habe das Ergebnis dem hiesigen Landratsamt per Email mitgeteilt.
Schon ca. 15 Minuten später bekam ich die Antwort das meine 10-tägige Quarantäne mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.
Danke Gwg,
habs dann auch gefunden, Test vorm Boarding muss sein, egal ob Risikogebiet oder nicht.
"Für wen gilt die Nachweispflicht?
Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben."
außer man ist geimpft oder genesen...
So, nochmal im offiziellen Thread:
Seit 18. Juli ist ganz Griechenland wieder einfaches Risikogebiet gemäß RKI.
Rückreisende müssen damit zwingend das Einreiseformular ausfüllen und am Flughafen am Schalter vorweisen. Sonst werden sie nicht befördert.
3G sind bei Flugreisen eh obligatorisch, auch ohne Risikogebiet bzw. Formular.
Rückreisende nach CH mussten schon vor 3 Wochen ein Einreiseformular ausfüllen . Das konnte ich vorher von zu Hause aus erledigen, da ich Flugnummer usw. des Rückfluges hatte.
Nach D ist die Einreiseanmeldung erst drei Tage vor der Rückreise möglich.
und für alle, die die 3 Gs nicht erfüllen, gilt ab sofort die Quarantänepflicht. Wie korrekt erläutert, betrifft das Flugreisende eh nicht, aber eben solche, die via See- oder Landweg reisen und nach D zurückkehren. Wer nicht nachweislich Geimpft oder Genesen ist und bei Einreise keinen negativen PCR TEst vorweisen kann, muss sich in Quarantäne begeben, kann sich aber jederzeit mit einem negativen PCR-Test "befreien".
Kurzer Hinweis für diejenigen, die mit iphone oder ipad unterwegs sind (das ist der Stand mitte Juni, als ich in die Falle geraten bin). Man kann die Einreiseanmeldung vollständig ausfüllen, und am Ende kommt dann die Aufforderung, das Formular als pdf abzuspeichern. Das funktionierte nicht! Ein Anruf bei der Hotline ergab dann die Antwort 'das Problem ist uns bekannt - aber wir können nichts daran ändern.'
Vielleicht ist dieses Problem inzwischen behoben worden - aber besser rechtzeitig probieren, wie es funktioniert. Man kann die letzte Seite dann auch als Screenshot abspeichern - so habe ich mich gerettet.
Michael
Das ist ein Irrtum, wohl zurückzuführen auf die unübersichtliche Schreibweise des Auswärtigen Amtes!
Unter der Überschrift: "Muss ich mich nach Einreise in Deutschland in Quarantäne begeben?"
"Ja, Griechenland ist mit Wirkung vom 18. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft.
Einreisende nach Voraufenthalt in Risikogebieten sind grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort oder in eine andere geeignete Unterkunft (z.B. Hotel) zu begeben und sich nach Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Quarantäne). Die grundsätzliche Quarantänezeit nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet beträgt 10 Tage und nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet 14 Tage.
Einreisende nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet (z.B. Griechenland) können die häusliche Quarantäne vorzeitig beenden, wenn ein negativer Testnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal
übermittelt wird..."
Das ist für alle 3 Gs bereits am ersten Tag nach der Rückreise auf www.einreiseanmeldung.de einfach zu erledigen. Wer dem nicht Folge leistet, muss mit einem Anruf des Gesundheitsamtes rechnen; so ist es vor kurzem einem Freund wiederfahren.
LG, Tom
Ich hatte das PDF Mitte Juni auf meinem iPhone in den Dateien gespeichert. Ging aber erst beim zweiten Mal wobei ich nicht mehr weiß ob die Aufforderung zum Download beim ersten Mal einfach nicht kam oder ich sie übersehen hatte. Hab mich dann einfach nochmals angemeldet und dann hat es geklappt.