EuGH stützt geschützte Ursprungsbezeichnung für „Feta“
EU-weit bleibt „Feta“ aus Griechenland stammender Weisskäse in Salzlösung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte am Dienstag Klagen gegen die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) ab.
„Feta“ wird nicht nur in Griechenland sondern in verschiedenen Ländern der Region und seit Jahrzehnten auch in mehreren EU-Staaten hergestellt. Allerdings sind diese Käse aus der Region aber unter anderen Bezeichnungen als „Feta“ bekannt, wie der EuGH erinnerte.
Zudem werde bei der Feta-Vermarktung in der Europäischen Union regelmässig auf Griechenland hingewiesen. 85 Prozent des EU-weiten Feta-Verbrauchs pro Person und Jahr erfolgten überdies in Griechenland.
Aus all diesen Gründen kommt der EuGH zum Schluss, dass „Feta“ nicht zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist, sondern eine geografische Zuordnung hat. Die EU-Kommission habe „Feta“ richtigerweise als AOC zugelassen. Gegen den Kommissionsentscheid geklagt hatten Deutschland und Dänemark, unterstützt von Frankreich und Grossbritannien.