AW: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?
Hallo Rene!
Ich bin ja gebürtige Österreicherin und hab auch dort meine Lehrzeit verbracht. Bei der Klärung meiner Rentenansprüche habe ich einen Antrag in Österreich gestellt und auch die Übertragung erhalten. Könnte mir vorstellen, dass das mit Griechenland ähnlich läuft. Wichtig ist allerdings: alle Lohnnachweise usw. bestens aufheben. Wie es aber bei dir in 20 Jahren ? aussehen wird, weiß ja keiner - doch das gilt ja auch für D.
Rentenansprüche für den Ehepartner gibt es glaube ich jedenfalls in D nicht (außer Witwenrente).
Guten Neustart in Deutschland!
Geändert von Meermarie (6.March.2012 um 19:11 Uhr)
Grund: Fehler
LG Rosmarie
Wer meint, er irrt nie, der irrt!
Unbekannt
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