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Thema: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

  1. #1
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    Standard Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

    Liebe Mitkreter,

    da sich meine Zeit hier auf Kreta ja nun dem Ende zuneigt und ich drei Jahre TEBE/OAEE eingezahlt habe, was auch Rentenansprüche für später beinhaltet, frage ich mich ob ich die Ansprüche in die dt. Rentenkasse übertragen kann? Oder bekomme ich dann in 30 Jahren eine Rente aus Griechenland ausgezahlt? Weiss auch jemand ob ich mit meinen TEBE-Beiträgen automatisch Rentenansprüche für meine Frau erworben habe, die auch mit familienversichert ist?

    Beste Grüße, Rene.

  2. #2
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    Standard AW: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

    Du gehst ?
    Ich wünsche dir einen guten Neuanfang.Ich hoffe deine Familie und du sehen positiv in die Zukunft und trauern nicht allzu sehr Kreta nach .

    Zu deiner frage wegen TEBE .Rente wirst du hier mit nur drei Jahren nicht bekommen ,dazu musst du mindestens 15 Jahre einbezahlt haben.Deine Frau ist / war automatisch mitversichert ,ihr hättet also eine Ehepaarrente bekommen und sie eine Witwenrente wenn sie länger lebt als du .

    Ich denke schon ,dass dir die drei Jahre in Deutschland angerechnet werden ,weiß es aber nicht .

  3. #3
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    Standard AW: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

    Hallo Rene!

    Ich bin ja gebürtige Österreicherin und hab auch dort meine Lehrzeit verbracht. Bei der Klärung meiner Rentenansprüche habe ich einen Antrag in Österreich gestellt und auch die Übertragung erhalten. Könnte mir vorstellen, dass das mit Griechenland ähnlich läuft. Wichtig ist allerdings: alle Lohnnachweise usw. bestens aufheben. Wie es aber bei dir in 20 Jahren ? aussehen wird, weiß ja keiner - doch das gilt ja auch für D.
    Rentenansprüche für den Ehepartner gibt es glaube ich jedenfalls in D nicht (außer Witwenrente).

    Guten Neustart in Deutschland!
    Geändert von Meermarie (6.March.2012 um 19:11 Uhr) Grund: Fehler
    LG Rosmarie

    Wer meint, er irrt nie, der irrt!
    Unbekannt


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  4. #4
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    Standard AW: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

    Charumeni, Meermarie: Danke fuer die Hinweise. Ich hab also sinnloserweise in die Rentenversicherung eingezahlt? Kann ich die Beitraege irgendwie zurueckbekommen? Wir ziehen uebrigens nicht wegen der Krise oder so um, sondern weil mein Arbeitsvertrag, der auf drei Jahre befristet war, hier auslaeuft. Also kein Grund zur Trauer, der ganze Aufenthalt war nur befristet geplant, auch wenn ich Kreta und die Kreter inzwischen liebgewonnen habe (zumindest vor der Krise). Mein naechster Job ist in Japan, da ists sicher auch ganz schoen!

  5. #5
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    Standard AW: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

    Hallo Rene,

    ich würde mich an Deiner Stelle mit der Rentenversicherung in Deutschland kurzschliessen und mich dort beraten lassen.
    Die machen sowas sicher nicht zum ersten mal.
    Allerdings würde ich das jetzt schon tun, falls die Leute dort meinen, daß irgendetwas auf Kreta zu regeln oder Nachweise zu besorgen seien, ist es jetzt einfacher, als später, wenn Du wieder zurück in D bist, dann wirds eher schwierig werden.

    Schönen gruß hermann
    Ist noch λ ? Ja, aber das φ ist noch ρ !

    Alle Infos über Frangokastello:http://www.Frangokastello-und-Meehr.de
    Unser aktueller Reiseblog:http://www.HerrMANaufReisen.wordpress.com

  6. #6
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    Standard AW: Übertragung der Rentenversicherungsansprüche in Gr. nach Dtl.?

    Hermann, gute Idee, ich hab denen gerade eine Mail geschickt!

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