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Thema: Neue Registrierung von Haus- und Grundbesitz "Κτηματολόγιο"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Auf der Webseite
    http://www.ktimatologio.gr/sites/en/cadastralsurvey/Pages/Kgcwbcv5d1GNBJFO_EN.aspx

    kann man nachlesen,was passiert, wenn man seine Registrierung nicht rechtzeitig durchführt.

    Wenn mich mein Englisch nicht in die Irre führt, gibt es vor allem 2 Konsequenzen:
    1) Das Grundstück kann ohne Registrierung nicht weiter verkauft, vererbt, bebaut, etc. werden
    2) Bei verspäteter Registrierung ist eine Strafe zwischen 50 - 250 € fällig, abhängig von der Grundstücksgröße

    Orginaltext:

    Overdue Declaration
    If you did not submit an ownership declaration to the Hellenic Cadastre in due time, you can submit an overdue declaration during the cadastral survey until the date that will be defined with a decision issued by the Ministry of Environment and Energy, filing the D2 - Declaration Form of Law 2308/1995. However, a fine is prescribed in this case depending on the type and value of the properties. It is noted that the procedure according to which the fine is decided and afterwards imposed will be activated at a later stage. Consequently, at this stage you do not pay a fine, but only the fixed fee following the familiar procedure at the co-operating banks.

    The ownership declaration to the Cadastre is mandatory by the law and constitutes a prerequisite for any action that involves the property in the future (e.g. transfer, parental benefit or donation). Specifically, if no declaration has been submitted for a property in an area under cadastral survey, then either the initial owner should first declare it and afterwards transfer it or the property should be transferred and afterwards declared by the new owner. You should be informed that a building permit cannot be issued for properties which have not been declared.

    TABLE OF FINES

    Right within an urban area
    On a land parcel under 400sq.m. without any buildings = 70 €
    On a land parcel larger than 400sq.m. without any buildings 120 €
    On a land parcel with a building under 200 sq.m. = 150 €
    usw.....

  2. #2
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    Heute schreiben wir FEBRUAR 2019.
    Das heisst wir AUSLÄNDER haben noch genügend Zeit
    um uns schlau zu machen.
    Wo, wann, was zum welchem Zeitpunkt aktuell ist.
    Stress ist momentan hier nicht angesagt zu diesem Thema.

    Überall im Ort sieht man die Plakate zum gegebenen Zeitpunkt
    wenn die Sache aktuell wird.

    Hier redet man von ungelegten Eieren.
    Z.B: Ja wenn ich zu spät komme, werde ich dann enteignet etc. pp.
    Leben wir denn hier in einer Bananenrepublik. Ich denke nicht.
    Die Eigentumsrechte sind hier noch nicht beschnitten.
    Also keine Aufregung.
    Viele Grüsse aus Crete
    BENNO

  3. #3
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    hallo Benno

    sehe ich genauso wie du,
    - es ist noch Zeit und
    - enteignet wird so schnell keiner (bzw. gar nicht) !

    Deswegen habe ich auch einen Link auf die FAQ angeführt, wo beschrieben ist, was bei einer Überschreitung der Frist
    (für Ausländer in der Region Heraklion bis 8. Juli 2019) passiert.
    Die anderen Regionen auf Kreta sind noch nicht "aktiv", d.h. unterliegen noch nicht dem Registrierungsprozess.
    Alle diese Informationen kann man aus erster Hand bei der extra eingerichteten griechischen Webseite
    http://www.ktimatologio.gr/
    nachlesen (wichtige Texte sind auch auf Englisch verfügbar)...

    Auf der anderen Seite müssen wir uns als Grundstücksbesitzer diesem Prozess stellen.
    Aber es ist nicht so schwierig!
    Wir haben es durchgeführt und mit entsprechender Vorbereitung kann man die beiden notwendigen Behördengänge zügig durchführen.
    (vgl. dazu die erste Nachricht in diesem Thema)

    dieter

    Mittlerweile habe ich einige neue Informationen in unserer "Anleitung" verarbeitet, die wir von (erfolgreichen) Freunden erfahren haben.
    Das aktualisierte Dokument kann man hier abrufen
    Geändert von Tom (2.November.2021 um 10:42 Uhr) Grund: link Fehler korrigiert

  4. #4
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    Zitat Zitat von Benno Beitrag anzeigen
    Leben wir denn hier in einer Bananenrepublik. Ich denke nicht.
    Da bin ich mir nicht mehr sicher
    Wir haben bis 17.03. für die Eintragung Zeit. Allerdings muss fast jeder erst das ποιστοποιητικο μεταγραφης beantragen und die Gemeinde vergibt nur noch Nummern und vetröstet einen auf eine Bearbeitung in spätestens 3 Monaten. Ah ja, das bedeutet, dass wir dann diese Bescheinigung beim Ktimatolgio nachreichen müssen. Allerdings akzeptiert das Ktimatologio-Büro zur Zeit keine Einreichungen ohne dieses Papier.

  5. #5
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    Hallo und DANKE an alle Informanten bezüglich des neuen Katasters!

    Dann sollte sich jeder (ausländische) Immobilienbesitzer auf Kreta baldmöglichst um die prophylaktische Beschaffung der Bescheinigung des Kaufvertrages (ποιστοποιητικο μεταγραφης) beim Grundbuchamt kümmern. Dann gibt's auch später keinen Stress und keine Wartezeiten.... NUR, wenn man Pech hat, JETZT irgendwelche unangenehmen Überraschungen bezüglich der Immobilie.....

    Grüße von DER Insel
    aleka
    Those who cannot remember the past, are condemned to repeat it!
    J. Santayana 1906

  6. #6
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    Nur keine Panik. Auf Kreta wird es nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
    Im Bereich Perama/Myolopotamos gibt es bis heute, den 25.02.19 noch überhaupt kein Grundbuchamt, nach heutiger Auskunft vielleicht irgendwann nächsten Monat.
    Auf meine Frage, ab wann dann eine 3-oder 6 Monatsfrist zur Einreichung der Unterlagen beginnen solle, wurde schmunzelnd abgewinkt. Also siga...siga.

    Gibt es denn in anderen Gebieten schon neue Grundbuchämter? Wer hat Erfahrungen gemacht?


    ΤΟΥ ΣΥΝΤΕΚΝΟΥ ΜΑΣ Ο ΣΚΥΛΟΣ, ΣΥΝΤΕΚΝΟΣ ΕΙΝΑΙ ΚΑΙ `ΚΕΙΝΟΣ

  7. #7
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    Hallo,
    großes Dankeschön an Dieter für die hilfreichen Infos!!!
    Bei uns (Heraklion / GAZI) gibt es schon seit ca. 2004 ein Grundbuchamt.
    Mussten damals unser Grundstück dort nachtragen lassen.
    Der Prozess für die Eintragung ins Kataster scheint aber noch nicht begonnen zu haben.
    Weiß jemand ob die Angabe der Nachbarn auf dem D1 Formular zwingend ist??
    Und noch ne (blöde?) Frage, muss das Formular auf Griechisch (also auch die Namen mit gr. Buchstaben)
    ausgefüllt werden?

  8. #8
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    ALEKA, hallo, guten Tag!

    Ich weiss nicht ob ich richtig liege, aber ich denke, dass doch jeder
    Immobilienbesitzer seinen not. Kaufvertrag mit Stempel und Unterschrift
    des Grundbuchamtes bezügl. der ursprünglichen Eigentumseintragung in seinem Hause hat.
    Ferner - neuen top. Lageplan
    plus Documet des Finanzamtes hinsichtlich der jährl. fälligen Grundsteuer etc. pp.

    Ferner werden die Termine in jedem Ort angeschlagen.
    Also man kann eigentlich nichts versäumen.
    Viele Grüsse aus Crete
    BENNO

  9. #9
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    Hallo puk

    Danke für dein Dankeschön

    Nach meiner Information wird in dem Bezirk GAZI (ΓΑΖΙΟΥ) der Region Heraklion seit dem 10. Januar die Eintragung in das neue Kataster durchgeführt und es sind entsprechende Büros eingerichtet...vgl.:
    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Bildschirmfoto von 2019-02-27 13-58-41.png
Hits:	513
Größe:	22,9 KB
ID:	95229
    von http://www.ktimatologio.gr/Pages/Sea...s.aspx?c=17112

    In dem D1 Formular haben wir die ausländischen Namen (Personen, Strassen, Orte) in lateinischen Buchstaben,
    andere Angaben in griechischen Buchstaben (wird ja eh der meiste Teil aus griechischen Dokumenten abgeschrieben) eingetragen.
    (P.S. diese Frage haben schon einige mehr gestellt!)

    P.S.S. Ich habe eine neuere Version unserer Anleitung erstellt
    - entypo D1-Ver4.pdf
    Geändert von Kithira (28.February.2019 um 11:26 Uhr)

  10. #10
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    der Anhang in meiner ersten Antwort enthält noch einen Fehler

    - Katasteramt Anleitung 5.pdf

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