Guten Tag,
ich wohne in Deutschland und habe von 1991-1993 drei Agrotemáchia bei Kokkino Chorio gekauft, deren Grundbucheintragung in Vamos erfolgt ist. Wenn ich nun auf www.ktimatologio.gr "Vamos" eingebe, erscheint die Nachricht, dass dort die Erfassung fürs Kataster noch gar nicht angefangen hat.
Braucht man eigentlich, wenn's losgeht, unbedingt ein ποιστοποιητικο μεταγραφης, also eine Bescheinigung über die damalige Grundbuchübertragung vom Vorbesitzer auf meine Wenigkeit? Auf meinen notariellen Kaufverträgen steht diese Eintragungsnummer bereits. Habe heute beim Hypothekophylakío in Vamos angerufen, da ging aber niemand ran.
2. Frage: Kann man die Deklaration aus der Ferne online erledigen oder muss man dafür anreisen?
Danke für Auskünfte
A. Schmidt