Eine kurze Info, die speziell Alle Immobilien bzw Grundstücksbesitzer außerhalb kretischer Ortschaften betrifft
Nach Anschluss der Eintragungen von Immobilien wurde mit der Katastererfassung des Waldes begonnen. Soweit ich das verstehe ist Wald in GR wohl Staatsbesitz. Grundlage der Waldkatastererfassung sind Karten per Luftaufnahe aus den Jahren 1945 und 1970, z. T auch aus früheren Jahren
Das bedeutet, dass auch Häuser, welche legal gebaut wurden, jetzt sozusagen im Wald stehen können.
Nach Veröffentlichung der Karten des jeweiligen Gebietes, kann 125 Tage lang, Einspruch erhoben werden.
Laut einem Artikel in der GR Zeitung vin Ira Kaliampetos, Rechtsanwältin vom 3. bzw 10.4.19 beinhalten die Karten der Waldstandorte verschiedenen Kategorien. Sollte eine private Liegenschaft fälschlicherweise unter den Schutz des Waldgesetzes gestellt worden sein, ohne dass dagegen vorgegangen wird, kann das zur Konsequenz führen, dass die Immobilie nicht mehr verkauft, übertragen, bebaut werden kann
Veröffentlichung der Karten findet man im Netz, αναρηση δασικών χαρτών
Scheinbar ist die Erfassung noch nicht für alle Gegenden abgeschlossen
Es wäre schön wenn jemand bereit Erfahrung mit Einspruch oder sonsige weitere Informationen hat, das hier diskutiert werden kann
Sommerliche Grüße
Geli