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Thema: Rückreise aus GR als Risikogebiet - Folgen wegen Verordnungen in D, AT, CH

  1. #41
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    Da kann man nun etwas optimistischer an die Sache herangehen ;-)
    Hat bitte jemand damit Erfahrung, wenn man als Österreicher ab München fliegen will? Wie ist es bei derzeitigem Stand bei der Rückreise von D nach A? Bitte welche Quarantäneregelungen gelten? (Wir haben nämlich noch ein Condor-Guthaben, andernfalls würden wir ab Wien fliegen wollen.) Danke!

  2. #42
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    D fällt da vermutlich unter Transit. Für die Einreise nach GR dürfte es keinen Unterschied machen, für die Rückreise nach AT müsstest du mal in den entsprechenden Bestimmungen von AT oder des entsprechenden Bundeslandes gucken.
    Aber etwas haarig ist das in diesen Zeiten schon, über noch eine Grenze zu reisen.
    Frag doch mal bei Condor was die meinen.

  3. #43
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    Ich würde mir den Weg über D sparen. Es kann keiner sagen, was zum Zeitpunkt deiner Reise gelten wird. Wer weiß, was der bayerische Möchtegernkanzler sich ausdenkt, wenn er nicht kandidieren darf.
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  4. #44
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    Ab 19. April müssen nach Baden-Württemberg Rückreisende aus Risikogebieten nicht mehr in Quarantäne, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
    Ich glaube, Rheinland-Pfalz hat das auch schon.

  5. #45
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    Danke, liebe Katharina und lieber Günter für die Infos.
    Ich warte mit einer Entscheidung noch etwas zu, denn wir sind zeitlich sehr flexibel. 7 Tage Quarantäne zu Hause wäre kein Problem.
    Nur in der Hochsaison möchten wir nicht reisen.
    LG

  6. #46
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    Hallo Leute,

    ich habe soeben schweren Herzens meine "private Hotelbuchung" für die 2. Maihälfte (wie bereits im Mai 2020) abgesagt.
    Die momentanen Gesamtumstände nicht nur auf Kreta (Rethymno) sondern auch in Deutschland erlauben mir mit Sicherheit
    keinen "entspannten, erholsamen Urlaub" in dem man sich ungezwungen und unbegrenzt frei bewegen und verhalten darf.

    Ich arbeite in der Altenpflege, werde z.Z. 3 x wöchentlich getestet und habe beide Impfungen bereits erhalten.
    Trotzdem müßte auch ich bei meiner Rückkehr nach D / Rheinlandpfalz für 10 Tage in Quarantäne, aus der man sich
    erst nach 5 Tagen "negativ freitesten" lassen könnte.

    Ausserdem verbietet mir noch dazu mein Arbeitsvertrag jegliches gesundheitliche Risiko bei einer Urlaubsreise einzugehen.

    Natürlich vermisse ich die Insel ganz arg und wünsche mir nichts sehnlicher, als das dieser ganze Albtraum bald vorbei ist.

    Ich denke, dies ist nicht nur meine sachliche, sondern auch meine menschlich rücksichtsvolle richtige Entscheidung !

  7. #47
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    Zitat Zitat von Volker Beitrag anzeigen
    Ich arbeite in der Altenpflege, werde z.Z. 3 x wöchentlich getestet und habe beide Impfungen bereits erhalten.
    Trotzdem müßte auch ich bei meiner Rückkehr nach D / Rheinlandpfalz für 10 Tage in Quarantäne, aus der man sich
    erst nach 5 Tagen "negativ freitesten" lassen könnte.
    Nein, das müsstest du nicht als vollständig geimpfte und symptomlose Person gemäß der aktuellen 18. Coronaverordnung von Rheinland-Pfalz.
    Ich hatte es hier auch schon erwähnt.

  8. #48
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    Zitat Zitat von Kithira Beitrag anzeigen
    Nein, das müsstest du nicht als vollständig geimpfte und symptomlose Person gemäß der aktuellen 18. Coronaverordnung von Rheinland-Pfalz.
    Ich hatte es hier auch schon erwähnt.
    Sorry, Kithira - diese (meine) Info habe ich heute morgen telef. vom Gesundheitsamt in Ludwigshafen erhalten

  9. #49
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    Zitat Zitat von Volker Beitrag anzeigen
    Sorry, Kithira - diese (meine) Info habe ich heute morgen telef. vom Gesundheitsamt in Ludwigshafen erhalten
    Hallo Volker,

    entscheidend ist die Verordnung.
    Nicht was das Gesundheitsamt sagt.

    Gruß
    Phönix

  10. #50
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    Es wäre im Übrigen sinnvoll, die Worte "als Risikogebiet" im Thread-Titel zu streichen, da die Anordnung zum PCR-Test, max. 48h vor (Flug-)Rückkehr, nicht nur für Risikogebiete gilt. Oder es müsste eben ein eigener Thread, nur für diese Auflage, her.

    Jedenfalls wird das in den nächsten Wochen und Monaten, spätestens wenn die Hochsaison beginnt, sicher interessante Entwicklungen mit sich bringen.
    Ich rechne beispielsweise damit, dass die großen RV ihren Pauschis mind. die Arbeit abnehmen, sich selbst um das Testen vor Rückkehr kümmern zu müssen, evtl. sogar die Kosten dafür übernehmen. So als "Sorglos-Reise-Versprechen". Zum Beispiel durch organisierte Test-Trupps, die dann in die großen Hotels kommen, welche im Aushang dann (wie bei der Abreise per Bus) eine Liste mit Namen und Uhrzeit haben.
    Zumindest könnte man so vielleicht auch als Individualreisender von der flächendeckenderen Verbreitung an (mobilen) Teststellen profitieren und müsste nicht unbedingt eine gewöhnliche Praxis aufsuchen. Durch die stark erhöhte Nachfrage und dem damit steigenden Angebot, dürften sich auch die Preise etwas verringern.

  11. #51
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    Ja, könnte man ändern. Mach ich vielleicht noch. An dem Threadtitel wurde jetzt schon öfters rumgefrickelt.

    Ursprünglich ging es ausschließlich um Risikogebiete.

    Die Test- und Nachweispflicht gilt ansonsten vorerst bis einschließlich 12.05.2021.

    Kithira

  12. #52
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    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    Hallo Volker,

    entscheidend ist die Verordnung.
    Nicht was das Gesundheitsamt sagt.

    Gruß
    Phönix
    Hallo Phönix,
    tja, da kann man mal sehen, welches "Verordnungschaos" z.Z. in Deutschland herscht.
    Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen, und noch nicht einmal von der zuständigen
    Behörde bekommt man die aktuell korrekte Information

  13. #53
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    Zitat Zitat von Volker Beitrag anzeigen
    Hallo Phönix,
    tja, da kann man mal sehen, welches "Verordnungschaos" z.Z. in Deutschland herscht.
    Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen, und noch nicht einmal von der zuständigen
    Behörde bekommt man die aktuell korrekte Information
    Hallo Volker,

    ja, das ist schwach.
    Besonders wenn die Bestimmung schon ein paar Tage älter ist.
    Aber man spricht ja nicht mit einer Behörde, die kann ja nicht sprechen. ;-)
    Sondern mit einem Menschen.
    Und wenn dieser Mensch eine Pfeife ist, dann passieren halt solche Dinge.
    Für mich keine Entschuldigung, aber so ist es nun mal.
    Es ist gut, dass man sich heute schnell besser informieren kann, als bei einer Behörde anzurufen.
    Da weiß man nie wer an der anderen Seite der Leitung sitzt.

    Gruß
    Phönix

  14. #54
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    Hallo Ihr,
    da finden wir die Aktionen in Griechenland am effektivsten.
    https://www.zarpanews.gr/dierreysan-...y-gerapetriti/

  15. #55
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    Kalimera,
    so, wir waren vom 01.04. bis 15.04. in unserem geliebten Häuschen. Habe für den Hinflug einen PCR Test bei unserem Hausarzt (EUR 64,-) und für den Rückflug einen PCR Test beim Medical Assistance Center in Platanes (EUR 70,-) gemacht. Flug etc. war entspannt. Die Quarantäne war gut in GR aufzuhalten, jetzt ist das Haus absolut auf Vordermann gebracht. Jetzt haben wir uns nach 5 Tagen in D freigetestet und arbeiten wieder. Hoffe wir werden alle bald durchgeimpft, die Pandemie abgeflacht und wir können alle wieder unser Leben ein bisschen weniger eingeschränkt genießen. Grüße Alex

  16. #56
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    Zitat Zitat von rossi Beitrag anzeigen
    Kalimera,
    so, wir waren vom 01.04. bis 15.04. in unserem geliebten Häuschen. Habe für den Hinflug einen PCR Test bei unserem Hausarzt (EUR 64,-) und für den Rückflug einen PCR Test beim Medical Assistance Center in Platanes (EUR 70,-) gemacht. Flug etc. war entspannt. Die Quarantäne war gut in GR aufzuhalten, jetzt ist das Haus absolut auf Vordermann gebracht. Jetzt haben wir uns nach 5 Tagen in D freigetestet und arbeiten wieder. Hoffe wir werden alle bald durchgeimpft, die Pandemie abgeflacht und wir können alle wieder unser Leben ein bisschen weniger eingeschränkt genießen. Grüße Alex
    Wenn du am 15. eingereist bist, dürftest du dich frühestens heute am 20. freitesten lassen.
    Diese zweite Testung darf bei Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten in der Regel frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden. Die Quarantäne ist dann mit Erhalt eines negativen Testergebnisses beendet. Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren.
    https://www.bundesgesundheitsministe...de.html#c20214
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  17. #57
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    @ Gwg49 - heute und morgen noch im Homeoffice

  18. #58
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    Zitat Zitat von rossi Beitrag anzeigen
    @ Gwg49 - heute und morgen noch im Homeoffice
    Es ging nicht um Dich. Ich hatte letzthin eine Frage deswegen gelesen und wollte es hier noch einmal verbreiten.
    MfG Günt(ohne h)er
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  19. #59
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    Meine persönlichen Erfahrungen beim Flug Iraklion - Hamburg am 24.4.:

    PCR Test 48 Stunden vor Ankunft in D gemacht
    Test wurde beim Checkin in Iraklion kontrolliert, nicht beim Boarding.
    Beim Umsteigen in Athen wurde der Test beim Boarding erneut kontrolliert.
    Die digitale Einreiseanmeldung wollte in Griechenland niemand sehen.

    Bei der Landung in Hamburg hat sich niemand für Test und Anmeldung interessiert und ich konnte ungehindert nach Hause und mich "absondern" (Schleswig-Holstein).
    Freitesten aus Quarantäne nach 5 Tagen durch kostenlosen Antigen Schnelltest.
    Vom Gesundheitsamt hat sich bislang niemand bei mir gemeldet.

  20. #60
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    Hier die offizielle Webseite der EU für die Reise von Griechenland nach Deutschland
    https://reopen.europa.eu/de/from-to/GRC/DEU
    Deutschland kann man auch wahlweise durch Österreich oder Schweiz ersetzen und Länder für Transit einfügen.
    Geändert von Gwg_49 (1.May.2021 um 10:50 Uhr)
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  21. #61
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    Danke, sehr interessant
    Liebe Grüße
    Pezl

  22. #62
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    Danke für den Link.
    Vielleicht klappts im Herbst it Kreta.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt

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  23. #63
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    Besorg dir für 15,- € einen Gewerbeschein .........schon bist du Geschäftsreisender und unterliegst keinen Bestimmungen - selbst die Hotelübernachtung / als getarnter Urlaub in D ist möglich .......

  24. #64
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    Zitat Zitat von Eismann Beitrag anzeigen
    Besorg dir für 15,- € einen Gewerbeschein .........schon bist du Geschäftsreisender und unterliegst keinen Bestimmungen - selbst die Hotelübernachtung / als getarnter Urlaub in D ist möglich .......
    Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt das sog. "Einheitstäterprinzip". Gem. §14 (1) in Verbindung mit §14 (2) OWiG ist jeder, der an der Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat beteiligt ist, Täter und kann sanktioniert werden.

    Eine Differenzierung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt also nicht. Derjenige, der Anstifter bei einer Straftat wäre (§26 StGB), ist daher Täter im Ordnungswidrigkeitenrecht und somit sanktionierbar.

    Gruß
    Phönix

  25. #65
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    Schon die Idee und auch die Veröffentlichung dazu sollte unter Strafe gestellt werden da sie einiges an krimineller Energie zeigt und diese sicher auch für andere Straftaten genutzt wird.
    Bei uns hier in der Gemeinde kostet ein Gewerbeschein übrigens 35,-€
    ΣΞ==--Gruß
    DIMO

    Hier schlägt mein Herz: https://www.dimo58.de/koutsounari.jpg
    Hier lebt mein Körper: https://www.wetter.com/hd-live-webca...5162d06027256/

  26. #66
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    OK - dann nehme ich meine Aussage zurück - ich habe es auch nur vom Hörensagen ........

  27. #67
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    Zitat Zitat von Eismann Beitrag anzeigen
    OK - dann nehme ich meine Aussage zurück - ich habe es auch nur vom Hörensagen ........
    Es sollte kein direkter Angriff auf Dich sein und wollte Dir damit keinesfalls unterstellen das Du selbst auf solche Gedanken gekommen bist.
    OK, das mit der "Veröffentlichung dazu" hat Dich wahrscheinlich betroffen gemacht. War aber wirklich nicht extrem so gemeint.

    Möchte mich bei Dir entschuldigen falls ich Dir in irgendeiner weise auf den Schlips getreten bin.
    ΣΞ==--Gruß
    DIMO

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  28. #68
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    Hallo - alles juuuuuut - nix passiert

  29. #69
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    Neuer Verordnung zur Rückreise nach D, gültig ab 12. Mai:
    https://www.bundesgesundheitsministe...-reisende.html

    Einreise im Luftverkehr oder aus einem Risikogebiet:

    Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen oder sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie bestimmte Regeln beachten. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 beinhaltet:

    -Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.

    - Spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.

    - Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur Freitestung durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

    - Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

    - Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

  30. #70
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    Neuer Verordnung zur Rückreise nach D, gültig ab 12. Mai:
    https://www.bundesgesundheitsministe...-reisende.html

    Einreise im Luftverkehr oder aus einem Risikogebiet:

    Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen oder sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie bestimmte Regeln beachten. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 beinhaltet:

    - Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.

    - Spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.

    - Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur Freitestung durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

    - Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

    - Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

  31. #71
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    Hallo an alle, die für die Rückreise einen anerkannten Antigen-Schnelltest brauchen. In Kissamos gibt es seit November 2020 eine Ärztin, deren Schwester auch fließend Deutsch spricht, da sie in Stuttgart gelebt hat. Die Ärztin arbeitet auch in dem Krankenhaus in Chania, das die Tests und Zertifikate machen darf. Ionna D. Koufogianni (Family doctor) bietet diese Tests in Kissamos an und man muss nicht so lang Schlange stehen, sondern kann sich einen Termin geben lassen. Ihre Festnetznummer in Griechenland lautet:28220 22211 und die Handynummer lautet: 697 601 2673. Mein Mann war heute bei ihr, sie selbst spricht fließend Englisch und sie hat auch Diabetes als Behandlungsschwerpunkt. Ihre deutsch sprechende Schwester hilft ihr und kann auch übersetzen bei Fachbegriffen, die man in Englisch nicht weiß.

  32. #72
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    Die Seiten des Auswärtigen Amtes werden schlecht gepflegt. Zu den Reisewarnungen, was die Rückreise nach D betrifft:
    https://www.auswaertiges-amt.de/de/R...6762#content_0

    Aktuelle Informationen für Reisende:

    Stand: 18.5.2021
    " Allgemeine Informationen
    ...
    II. Nachweispflicht:
    ...
    PCR-Tests dürfen im Zeitpunkt der Einreise (geplante Ankunftszeit in Deutschland) nicht älter als 72, Antigen-Schnelltests nicht älter als 48, bei Einreise aus Virusvariantengebieten nicht älter als 24 Stunden sein. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu FAQs veröffentlicht..."
    Der Klick auf die FAQs führt genau auf die von dir genannte Seite, Katherina, dort stehen die korrekten 48 Stunden: https://www.bundesgesundheitsministe...nreisende.html
    LG, Tom
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  33. #73
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    Hallo Leute!

    Braucht man nun auch von der Rückreise von Kreta nach Österreich einen PCR oder Antigen-Test!
    Ich reise im Juli mit meiner 15j Tochter - sie ist nicht geimpft - und möchte Schwierigkeiten am Flughafen vermeiden...

    Ich bin selber erst am Sonntag von Kreta heimgekommen und von Heraklion über Athen nach Wien (mit Aegean) gereist - ich habe am Gate meinen Impfpass vorzeigen müssen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob das wegen der Reise von Heraklion nach Athen war - oder ob das gängige Praxis bei Flugreisen ist...

    Vielleicht kann mir ja jemand seine Erfahrungen schildern bzw weiß jemand näheres!

    DANKE schon mal :)

  34. #74
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    "FAQ: Einreise nach Österreich" https://www.sozialministerium.at

    "Was gilt bei Einreise im Sinne der 3-G Regel?

    Ärztliche Zeugnisse dienen dem Nachweis, dass die im Zeugnis angeführte Person

    durch einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test (48 Stunden alt) negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, oder
    eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat, oder von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen ist..."

    Dieses gilt für die Einreise nach Österreich aus einem Land der EU /Schengenraum.

    LG, Tom

  35. #75
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    Danke Tom!!!

    Die Frage ist nun ob die Fluglinie eine Beförderung verweigern kann... Denn wenn ich aus Gr nach AT einreise, wäre es auch möglich, dass ich in AT innerhalb von 24h einen Test mache, da GR ja dzt zu den "A" - Staaten gehört... Ist jetzt zwar ne theorethische Frage, da ich mich nicht der Gefahr der "Nichtbeförderung" aussetze - trotzdem aber mMn interessant :)
    Von der österr Homepage:
    "Reisen Sie ohne gültiges ärztlichen Zeugnis, Testergebnis, Impfzertifikat oder Genesungszertifikat ein, ist unverzüglich nach Einreise, jedenfalls spätestens innerhalb von 24 Stunden, ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen und eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance ist vor der Einreise durchzuführen."

  36. #76
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    Hallo Mario,

    bei unserer Flugrückreise am Freitag nach Deutschland wurde genauestens kontrolliert ob auch wirklich alle erforderlichen Papiere und Tests vorhanden sind. Es ist sogar so, dass obwohl man nur mit Handgepäck reiste am Gepäckaufgabeschalter seine Papiere kontrollieren lassen und mit einem "Checked Paper" einfacher beim Boarding raus konnte. Die Fluggesellschaften, zumindest ist das bei Ryanair so, haben extra Seiten zu jedem Land mit den aktuellen Erfordernissen. Und hat man nicht alle geforderten Papiere wird die Reise verweigert. (Soweit die Theorie und Praxis)

    vg Suska

  37. #77
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    Bei meiner Rückreise ab Athen nach Stuttgart am vergangenen Samstag wurden am Aegean-Schalter zur Gepäckabgabe alle Papiere genau geprüft. Also Boarding-Pass, Personalausweis, Impfausweis bzw. Negativtest und Einreiseerklärung.
    Den Impfpass (sowie Boarding-Pass und Perso) musste ich dann überraschend am Gate nochmals zeigen, falls ich kein Gepäck aufgegeben hätte.

    Entsprechend langsam war die Abfertigung am Schalter und lange die Warteschlange. Zum Glück hatte ich reichlich Zeit mitgebracht.

    Auch die Schlange am Testzentrum im Flughafen war sehr lange. Schätzungsweise 60, 70 Leute.

    Aber das Ganze dürfte sich dann ab (letzten) Sonntag (20. Juni) zumindest für Reisende nach D erledigt haben, weil GR seit dann kein Risikogebiet mehr war.
    Und ich bin froh, dass das jetzt für mich alles erst mal kein Thema mehr ist.


    Was übrigens innergriechische Flugreisen betrifft, so darf der (preiswertere) Antigen-Test hier maximal 24 Stunden alt sein! Sollte man beachten wenn man etwa via Athen fliegt.
    Am Flughafen Milos wollte allerdings niemand dergleichen sehen.
    Geändert von Kithira (25.June.2021 um 07:56 Uhr) Grund: klarstellende Ergänzung

  38. #78
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    Kurze Frage zur Rückreise aus Gr in die Schweiz : was bedeutet folgender Passus "Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt " ?

    https://www.admin.ch/gov/de/start/do...-id-84127.html
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  39. #79
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    Zitat Zitat von kiki Beitrag anzeigen
    Kurze Frage zur Rückreise aus Gr in die Schweiz : was bedeutet folgender Passus "Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt " ?
    https://www.admin.ch/gov/de/start/do...-id-84127.html
    Dass du bei der Einreise in die Schweiz auf dem Landweg keine Kontaktdaten angeben musst

  40. #80
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    Kithira, wie meinst du das, dass ab Sonntag das kein Thema mehr für eine Einreise nach D ist, weil GR kein Risikogebiet mehr ist?

    Ich frage, weil ich gestern eine Weile danach gesucht habe, dass man sich ggf vor einer Rückreise nicht mehr testen lassen muss, aber ich habe dazu nichts konkretes gefunden auf den offiziellen Seiten. Falls du da einen Link oä zum Nachlesen hast, wäre das für mich richtig hilfreich. So langsam muss ich mir darüber Gedanken machen, weil mein Sohn ja noch nicht geimpft werden konnte.

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