Griechenland ist kein Risikogebiet mehr.
Hier steht nichts von Test o.Ä. bei der Rückkehr aus solchen Gebieten. Und das ist eine offizielle Seite der EU.
https://reopen.europa.eu/de/from-to/GRC/DEU
Griechenland ist kein Risikogebiet mehr.
Hier steht nichts von Test o.Ä. bei der Rückkehr aus solchen Gebieten. Und das ist eine offizielle Seite der EU.
https://reopen.europa.eu/de/from-to/GRC/DEU
MfG Günt(ohne h)er
εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )
Moin,
also meine Tochter musste sich vor etwa einer Stunde für den Flug Athen-Hamburg (via FrankfurtM) testen lassen und stand mit 60-70 Leutz in der Schlange...
Ist aber kein PCR mehr gefordert, sondern ein Anti-Gen reicht.
Für alle, die mit dem Flugzeug nach Deutschland zurückkehren, gilt: Sie müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nichtrisikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene.
[Quelle: ADAC]
Gruß
Phönix
https://www.bundesgesundheitsministe...C0%2C0%2C0%2C0Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (PDF-Datei - nicht barrierefrei, 147 KB) führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Die Verordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet (einfaches Risikogebiet-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet) spezielle Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten.
Was gilt für Geimpfte und Genesene?
Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Testnachweis im Rahmen der Nachweispflicht gleichgestellt. Sie können zudem von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet, hier sind Reisende stets verpflichtet, bei Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen; die Nachweise befreien dann auch nicht von der Einreisequarantäne.
Sind die Regelungen zeitlich befristet?
Die Verordnung tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft. Die Regelungen zur Quarantänepflicht gelten vorerst bis zum 28. Juli 2021.
MfG Günt(ohne h)er
εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )
Vielleicht hilft das weiter:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Ist individuell auszufüllen.
Habe ich benutzt als ich ab dem 07.06. mit dem Auto von Kreta zurück gefahren bin.
Dabei habe ich jedes Land in dem ich übernachtet habe angegeben. (Nord-Mazedonien und Ungarn)
Kam am 10.06. in Deutschland an, bin am 11.6. zu einer offiziellen Schnellteststation gefahren und habe das Ergebnis dem hiesigen Landratsamt per Email mitgeteilt.
Schon ca. 15 Minuten später bekam ich die Antwort das meine 10-tägige Quarantäne mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.
ΣΞ==--Gruß
DIMO
Hier schlägt mein Herz: https://www.dimo58.de/koutsounari.jpg
Hier lebt mein Körper: https://www.wetter.com/hd-live-webca...5162d06027256/
Danke Gwg,
habs dann auch gefunden, Test vorm Boarding muss sein, egal ob Risikogebiet oder nicht.
"Für wen gilt die Nachweispflicht?
Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben."
außer man ist geimpft oder genesen...
So, nochmal im offiziellen Thread:
Seit 18. Juli ist ganz Griechenland wieder einfaches Risikogebiet gemäß RKI.
Rückreisende müssen damit zwingend das Einreiseformular ausfüllen und am Flughafen am Schalter vorweisen. Sonst werden sie nicht befördert.
3G sind bei Flugreisen eh obligatorisch, auch ohne Risikogebiet bzw. Formular.
Geändert von Kithira (19.July.2021 um 12:17 Uhr) Grund: Datum korrigiert - im Kalender verguckt
Rückreisende nach CH mussten schon vor 3 Wochen ein Einreiseformular ausfüllen . Das konnte ich vorher von zu Hause aus erledigen, da ich Flugnummer usw. des Rückfluges hatte.
Η Κρήτη βρίσκεται στην καρδιά μου
Nach D ist die Einreiseanmeldung erst drei Tage vor der Rückreise möglich.
und für alle, die die 3 Gs nicht erfüllen, gilt ab sofort die Quarantänepflicht. Wie korrekt erläutert, betrifft das Flugreisende eh nicht, aber eben solche, die via See- oder Landweg reisen und nach D zurückkehren. Wer nicht nachweislich Geimpft oder Genesen ist und bei Einreise keinen negativen PCR TEst vorweisen kann, muss sich in Quarantäne begeben, kann sich aber jederzeit mit einem negativen PCR-Test "befreien".
Kurzer Hinweis für diejenigen, die mit iphone oder ipad unterwegs sind (das ist der Stand mitte Juni, als ich in die Falle geraten bin). Man kann die Einreiseanmeldung vollständig ausfüllen, und am Ende kommt dann die Aufforderung, das Formular als pdf abzuspeichern. Das funktionierte nicht! Ein Anruf bei der Hotline ergab dann die Antwort 'das Problem ist uns bekannt - aber wir können nichts daran ändern.'
Vielleicht ist dieses Problem inzwischen behoben worden - aber besser rechtzeitig probieren, wie es funktioniert. Man kann die letzte Seite dann auch als Screenshot abspeichern - so habe ich mich gerettet.
Michael
Das ist ein Irrtum, wohl zurückzuführen auf die unübersichtliche Schreibweise des Auswärtigen Amtes!
Unter der Überschrift: "Muss ich mich nach Einreise in Deutschland in Quarantäne begeben?"
"Ja, Griechenland ist mit Wirkung vom 18. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft.
Einreisende nach Voraufenthalt in Risikogebieten sind grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort oder in eine andere geeignete Unterkunft (z.B. Hotel) zu begeben und sich nach Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Quarantäne). Die grundsätzliche Quarantänezeit nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet beträgt 10 Tage und nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet 14 Tage.
Einreisende nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet (z.B. Griechenland) können die häusliche Quarantäne vorzeitig beenden, wenn ein negativer Testnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal
übermittelt wird..."
Das ist für alle 3 Gs bereits am ersten Tag nach der Rückreise auf www.einreiseanmeldung.de einfach zu erledigen. Wer dem nicht Folge leistet, muss mit einem Anruf des Gesundheitsamtes rechnen; so ist es vor kurzem einem Freund wiederfahren.
LG, Tom
Geändert von Tom (19.July.2021 um 21:59 Uhr)
Ich hatte das PDF Mitte Juni auf meinem iPhone in den Dateien gespeichert. Ging aber erst beim zweiten Mal wobei ich nicht mehr weiß ob die Aufforderung zum Download beim ersten Mal einfach nicht kam oder ich sie übersehen hatte. Hab mich dann einfach nochmals angemeldet und dann hat es geklappt.
Mal sehen, was die neue Verordnung ab August so bringen wird. Es soll ja etwas vereinfacht werden, wobei ich nicht glaube, dass sich in Bezug auf meine Rückreise groß was ändern wird...
Die Seite des RKI finde ich übersichtlicher als die des Auswärtigen Amtes:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...biete_neu.html
Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:
Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
Nachweispflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.
Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.
Und wo lag jetzt bitte der Irrtum, Tom? Wer die 3 Gs nicht vor der Einreise erfüllt und nachweist, der muss sich in Quarantäne begeben. Flugreisende wird das, wie ebenfalls geschrieben, nicht betreffen, da die 3GS für den Transport Pflicht sind... aber alle anderen Reisenden schon. Auch dass diejenigen sich durch nachträgliches Übermitteln aus der Quarantäne befreien können, habe ich geschrieben.
Ach ja... "Wer dem nicht Folge leistet,..." muss isch vor allem in Quarantäne begeben, bzw. 10 Tage dort bleiben. Da solltst Du schon genau sein. Dein Freund war es hoffentlich auch ;)
lg
Durch die neue Einreiseverordnung muss aktuell für Griechenland keine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden, da Griechenland derzeit nicht als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Bleibt das mit dem Test...
(Screenshot von vor ein paar Minuten)
Wünsch ich dir auch tipptopp!
vg krassi
Ab morgen, 24. August 2021, muss man für die Rückreise nach D aus den Hochrisikogebieten Kreta und südliche Ägäis wieder die Einreiseanmeldung ausfüllen und nach der Rückreise ggf. 10 Tage in Quarantäne (wenn man nicht geimpft oder genesen ist). Freitesten kann man sich frühestens am Tag 5 nach der Einreise.
Ärgerlicherweise ist Griechenland aber heute noch nicht als anmeldepflichtiges Reiseland hinterlegt und die Anmeldung somit aktuell noch nicht möglich. Bleibt zu hoffen, dass dies bald geschieht.
Ersatzweise kann man ja auch das Ersatzformular ausfüllen, wenn man wieder einreist und den Kontrollorganen aushändigen, wenn man im Urlaub (z.B. aus technischen Gründen :-) ) kein Internet hat.
https://www.bundesgesundheitsministe...t/2021/DEU.pdf
Gruß Michael
Zum Arbeiten zu alt, zum Sterben zu jung...
aber für Kreta topfit!
Αν σε κλωτσήσει ένας γάιδαρος, δεν έχει νόημα να τον κλωτσήσεις κι εσύ.
Dann braucht man nicht nur Internet, sondern auch einen Drucker ....
Könnte morgen ein unentspannter Tag am Flughafen Iraklio werden.
Um Formulare unterwegs auszufüllen, nutzen wir die App „Adobe Fill and sign.
Damit kann man sich in solchen Fällen helfen. Mit dem Smartphone etwas langwierig, auf einem Tablett super.
Die Erfassung „Griechenland“ wird sicher erst morgen vom RKI ermöglicht…
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Wieso? Ein paar Stunden Vorlauf wären sinnvoll und stressmindernd. Aber vermutlich ist das die "Strafe" für Urlauber ....
Ich hab im Juni in Athen erlebt, wie sich der Check-In mit der Abfrage von Bordkarte, Ausweis, Test/Impfausweis und Einreiseanmeldung auf die Wartezeiten und die Länge der Schlangen auswirkte. Da will ich mir das für morgen oder übermorgen am Flughafen Heraklion schon gar nicht vorstellen.
Wenn das die Kreter erfahren .....
Danke, aber ich brauche das ja gar nicht für mich. Hab mir nur vorgestellt wie das wäre wenn ich morgen ab Iraklio zurückfliegen würde, oder wie es Urlaubern dann geht ...
Da hast du wohl recht. Aber man kann ja vorsorgen, auch die, die schon dort sind, konnten das.
Ich habe alle mir bekannten Dokumente ausgedruckt und auch (wo möglich) auf Handy bereit. PLF, Impfzertifikat, Dokumente für die innergriechische Fähre, Rückreise-PDF, egal, ob ich sie dann auch brauche, wahrscheinlich fehlt dann was anderes...
Gruß Michael
Zum Arbeiten zu alt, zum Sterben zu jung...
aber für Kreta topfit!
Αν σε κλωτσήσει ένας γάιδαρος, δεν έχει νόημα να τον κλωτσήσεις κι εσύ.
Jetzt „passt“ die Einreiseanmeldung...
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Grüß Euch, ich muss ich auch mal wieder melden, nachdem ich sehr lange nur mit gelesen habe.
Für mich gehts Mitte September auf die Insel und derzeit verlangt Österreich noch nichts für die Rückreise, ausser den bekannten Unterlagen.
Das Thema "Massnahmen überraschend für Touristen" - ich denke, das Thema ist bei weitem nicht so heiss.... Ich sehe es als absolute Aufgabe einer Reiseleitung, den Pauschaltouristen rechtzeitig über eine neue Anforderung zur Rückreise zu informieren, und auch beim Erstellen/Ausdruck zumindest so zu helfen, dass die Reisenden zu ihren AUsdrucken kommen.
Als Individualreisender habe ich die Erfahrung gemacht, dass so ziemlich alle, die selber Planen, solche Dinge berücksichtigen und selten überrascht werden (vor allem in Coronazeiten - aber nicht nur)
Für mich gehts dieses Jahr auf eine "Südküstentour" - 6 Nächte MakriGialos, dann eine Nacht in Matala (da war ich schon so oft, habe dort aber noch nie übernachtet), und dann noch 6 Nächte Frangokastello....
klappt das auch 100 prozentig in Papierform...bin da etwas unsicher.Hat das schon jemand ausprobiert?
Sicher, wieso nicht? Ich hab beides schon ausprobiert, den Beamten ist es egal, ob auf Papier oder digital.
Η Κρήτη βρίσκεται στην καρδιά μου
Danke,gott sei Dank.....