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Thema: Aufenthaltskarte mit Langzeitmiete + Krankenversicherung beim Übersiedeln

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  1. #1
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    Standard Aufenthaltskarte mit Langzeitmiete + Krankenversicherung beim Übersiedeln

    Hallo und Kalispera,

    ist es für die Beantragung einer blauen Aufenthaltskarte - also bei einem Aufenthalt über 6 Monaten - ausreichend, wenn man
    eine Langzeitmiete in einem Hostel hat (für z.B. 12 Monate +)?

    Es wäre also kein klassischer Mietvertrag, sondern ein Schreiben, dass ich ein "Zimmer mit Küche" gemietet habe.

    Alle anderen Punkte/Dokumente, die benötigt werden sind okay.

    Ich muss bis morgen eine Entscheidung treffen und frage mich, ob ich mit einem solchen Schreiben, wie beschrieben eine Aufenthaltskarte bekomme.

    Vielen Dank für Euren Rat.

    Viele Grüße,
    Mika
    Geändert von Mika (1.August.2022 um 18:08 Uhr)

  2. #2
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    Hallo Miko,
    die zuständige Anlaufstelle für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist jedes Polizeirevier. Du erhälst dort eine kompetente Auskunft.
    LG, Tom

  3. #3
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    Hallo Tom,
    vielen Dank für deine Nachricht.
    Ja, dann werde ich am besten direkt nachfragen.
    Ich hatte gedacht, dass es vielleicht Erfahrung damit gibt. Es wird überall von einem Mietvertrag geschrieben, den man vorlegen muss.
    Danke und herzliche Grüße,
    Mika

  4. #4
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    Moin,
    auch ich beschäftige mich gerade mit der Aufenthaltsgenehmigung:/ Ist diese denn überhaupt zwingend nötig???

    Am Ende des Jahres möchte ich nach Griechenland/Kreta auswandern und ursprünglich hatte ich vor mich auch hier in Deutschland polizeil. abzumelden...Nun sind aber einige Schwierigkeiten aufgetaucht, sodass ich bei Abmeldung hier, mein deutsch. Bankkonto nicht behalten kann., so ich nicht sofort auch eine schriftliche Anmeldebestätigung von Griechenland vorlege.
    Eine poliz. Anmeldung in Griechenland beinhaltet aber auch den Nachweis der gesetzl. Krankenversicherung. Diese wollte ich aber notgedrungen umgehen, da die GKVA mir von einer Auslandkrankenversicherung abgeraten hat, da privat und ich dann nicht mehr zur Rente in 3 Jahren in die gesetzl. Krankenversicherung aufgenommen werde und eine private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar ist...
    Hatte gehofft, dass ich die 3 Jahre bis zur Rente ohne Krankenversicherung sein kann und mögliche Arztbesuche selbst zahle...(falls ´was anfällt)

    Nun meine Frage: Ist eine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland zwingend nötig? Ist eine Krankenversicherung in Griechenland zwingend nötig?

    Welche Alternativen gibt es noch? Falls ich mich hier in Deutschland bei einer Freundin polizeilich anmelde, und der Krankenkasse nicht mitteile, dass mein Aufenthaltsort Griechenland ist, muss ich aufgrund der gesetzl. Pflicht mich hier freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichern. Für >3 Jahre sind das mehr wie 8000 Euro, die habe ich so eigentlich nicht: Wenn ich mich zunächst für ein halbes Jahr bei meiner Freundin anmelde, mich danach in Griechenland anmelde mit dem dazugehörigen Krankenkassennachweis, also die Aufenthaltsgenehmigung erhalte und mich dann aber bei der gesetzl. Krankenkasse abmelde....Wird die griech. Behörde das überprüfen können? Benötigen diese den Krankenkassennachweis mehrmals oder fortlaufend?

    Vielleicht hat jemand eine Idee, Alternative???

    (abgesehen davon, kann ich nicht mehr zurück, da meine Wohnung hier in Deutschland bereits gekündigt ist)

    Lika









    
    Geändert von posteopete (4.August.2022 um 10:04 Uhr)

  5. #5
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    Würdest du bitte das Zitat/die eMail so kennzeichnen, dass man erkennen kann, wo es anfängt und wo es aufhört? Und muss der Name der Angeschriebenen genannt werden?


    PS. Vielleicht hilfreich:
    https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007208

  6. #6
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    sorry...

  7. #7
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    Zitat Zitat von posteopete Beitrag anzeigen
    ...Schwierigkeiten aufgetaucht, sodass ich bei Abmeldung hier, mein deutsch. Bankkonto nicht behalten kann., so ich nicht sofort auch eine schriftliche Anmeldebestätigung von Griechenland vorlege...
    Deine D-Bank verlangt eine GR-Aufenthaltsgenehmigung? Bei uns reichte die Adresse des neuen Wohnsitzes in GR, und wir haben weiterhin das Konto bei der Sparkasse.
    Und auch die griechischen Banken verlangen bei einer Kontoeröffnung keine Aufenthaltsgenehmigung. Erstens weil diese an zu viele Vorraussetzungen gebunden (KV etc.) ist und zweitens nicht vom Gesetzgeber generell vorgeschrieben ist. Wie 'Suska' bereits sagte: GR-Steuernummer, GR-Stromrechnung, evt. GR-Mobilerechnung zwecks onlinebanking, aber vor allem eine D-Steuererklärung /Steuerveranlagung (bei nicht vorh. Einkommen) mit evt. griechischer Übersetzung. So lief es letztens bei unserer Nachbarin unter ähnlichen Vorraussetzungen.
    LG, Tom

  8. #8
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    ja, Postbank:/
    und sofort beim Abmelden aus D. bei der Bank vorlegen..., sonst wird das Konto gesperrt

  9. #9
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    Lika, das mit der KV konnte ich nicht ganz nachvollziehen. Aber egal, falls du da Beratung suchst, kann ich dir die UPD ans Herz legen. https://www.patientenberatung.de/de

  10. #10
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    Hallo Posteopete,

    ich kenne einige Langzeitresidenten hier, die sich nie richtig hier angemeldet haben und die kV und sonstiges in Deutschland weiterlaufen lassen. Im Zweifel hast du einfach den besseren Versicherungsschutz und kannst auch leichter wieder zurück wenn es dann mal sein muss. Die sind dann auch angemeldet bei Kindern, Freunden....

    Viele lassen dann auch z. B. anstehende, planbare OP`s in Deutschland machen und kommen dann wieder zurück. Und im Laufe der 26 Jahre in denen ich schon hier bin haben auch viele wieder die Brücken hier abgebrochen und sind wieder zurück nach Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen. Denn hier scheint zwar oft die Sonne und das Meer lockt täglich, aber leben mit den Widrigkeiten des Alltags und der Bürokratie hier..... das ist nichts für schwache Nerven oder ungeduldige Menschen. Und wenn dann irgendwann die Gesundheit schlapp macht und man auf Hilfe angewiesen ist.....dann ist es häufig besser noch ein Standbein in Deutschland zu haben.

    Mich hat hier noch niemand nach meiner Anmeldung gefragt. Ich will aber auch nicht hier arbeiten. Die einzige Frage die kommt ist, leben sie immer hier? Je nachdem wie ich es brauche lebe ich dann immer hier oder auch nicht. Allerdings habe ich allen Papierkram schon vor 26 Jahren gemacht und ob man für die Eröffnung eines Kontos dann diese Anmeldung braucht oder nicht.... kann ich nicht sagen. Von mir wollen sie höchstens die Steuernummer, oder die DEH Rechnung oder die Telefonrechnung....

    Ich würde nicht alle Brücken hinter mir abbrechen. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Vielleicht ist es gut, sich hier erstmal einzuleben und dann ziga,ziga, alles weitere anzugehen. Schnell geht hier eh nix...

    Gutes Gelingen und gute Entscheidungen
    vg Suka

  11. #11
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    Vielen Dank für Deine Antwort. Für mich geht es leider nicht anders...als wie dort "richtig " leben...Ich hab´ein bisschen gespart und könnte bis zum Rentenbezug in 3 Jahren davon bescheiden leben...Ursprünglich wollte ich mich mit einer Auslandkrankenversicherung für den Krankheitsfall versichern lassen, habe aber die Info der GKV-A
    dass das eine private Krankenversicherung ist und ich zur Rente dann nicht mehr zurück in die GK kann....
    Heute habe allerdings ein Statement der Ev. AuswandererBeratungsstelle erhalten, dass eine Auslandkrankenversicherung ein Sonderfall ist, da befristet und nicht gleich zu setzen mit einer "normalen" PV ...bei so vielen, unterschiedlichen Aussagen kommt man ganz durcheinander...(...)
    Ich hatte mich schon entschieden, die folgenden Jahre bis zur Rente ohne KV zu bleiben (oder/und zu versuchen in die ORGA zu kommen) Bin relativ gesund :) und Notfälle hätte ich iwi so bezahlen können, denke ich...
    Da ich bereits eine lange Zeit auf Kreta verbracht habe, wenn auch früher und sich bestimmt viel verändert hat, so haben sich einige typisch, kretische Dinge nicht verändert:)) Also, eine Entscheidung ist gefallen. Und hie, wie da...Schwierigkeiten tauchen überall auf, man muss nur Willens sein, da durch zu gehen....
    Lika

  12. #12
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    Aber sag mal... Ich dachte immer, dass man als Rentner dort versichert in der KV bleibt, wo man vor der Rente versichert war. Wenn du jetzt vorzeitig schon aus der GKV rausgehst, dann hättest du doch das Problem, dass du mit Rentenbeginn keine KV hast. Oder sehe ich das falsch?

  13. #13
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    Ja, es ist etwas kompliziert gerade:/Maßgeblich ist der Versicherungsverlauf, den durch 2 teilen, und dann sollte man im letzten Hälftel 90% erreichen; sonst hat man sowieso zu wenig im Versicherungsverlauf stehen...Wenn ich also 3 Jahre vor Rentenbezug aufhöre (Arbeit) reicht´s schon nicht...für eine Krankenversicherung durch die deutsche, gesetzl. Krankenversicherung in der Rente. Hatte zuerst gedacht, die private Krankenversicherung Ausland(Sta-Travel) könnte helfen, um dann in die gesetzl. IKA oder ORGA zu kommen, da scheint aber auch risikoreich zu sein und nicht zu funktionieren (lt.Forum) Ich habe im Moment gar keine Ahnung...wie es gehen kann...

  14. #14
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    Oftmals ist es im Leben aufwändiger, immer alles korrekt machen zu wollen.

  15. #15
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    @posteopete: Ich verstehe deine Rechnung nicht.
    Für die abschlagfreie Rente ab 63 müssen die Jahrgänge ab 1946 je Jahr später geboren 1 Monat länger warten und die Jahrgänge ab 1959 sogar 2 Monate je Jahr.
    Wenn du 59 bist, bekommst du die Rente bei langjähriger Versicherung frühestens mit 64 Jahren und 8 Monaten unter der Voraussetzung, dass du dieses Jahr noch Geburtstag hast. Da das sind aber mehr als 42 Monate.
    https://www.deutsche-rentenversicher...d-5778b94982fe
    Geändert von Gwg_49 (5.August.2022 um 13:16 Uhr)
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  16. #16
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    Er kann mit 63 und Abschlag in Rente, wahrscheinlich um die 14%, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

    Bei mir ist es noch etwas anders, nach 45 Jahren Arbeit kann ich noch nicht einmal in Rente, da bin ich erst 61/62
    und ein Jahr warten ohne Bezüge geht auch nicht,
    da das nur aus einem festen Beschäftigungsverhältnis länger 1 Jahr geht, so mein Wissensstand.
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  17. #17
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    So ist es! Mit Abschlägen (13,8 %) halt..., aber egal...muss dann passen. Im Moment wird ja mal wieder über eine Änderung debattiert, Rente ab 70:/
    Ich habe eine Anwartschaftsauflistung, mit allen Eventualitäten, allen Zeiten, allen Möglichkeiten; senden lassen, da steht´s drin! Amtlich und unwiderruflich, ist also nicht meine Rechnung, sondern deren...
    Ralf, es macht durchaus Sinn, mal mit der Rentenversicherung zu telefonieren und sich über Konto-Stände und Möglichkeiten /Anwartschaften zu informieren...Ich habe da immer mal wieder angerufen, teils auch aus großer Verzweiflung...38 Jahre oder 45 Jahre sind ein ganzes Leben und wenn ich jetzt sehe, was davon übrig geblieben ist: Ein bisschen Handgeld, ein paar Kartons, dann hat sich das nicht wirklich gelohnt.
    Dem D-Staat das Kapital entziehen, gute Idee..., weil Deutschland ja gerade zerlegt wird....Ob dann, in Zukunft noch etwas von dem Sozialstaat übrig bleibt, muss man sehen....Das schaue ich mir schon die ganze Zeit an, was da gerade passiert (Wirtschaftsforen, etc)...natürlich auch, weil ich meine Existenzgrundlage in Geld (zum Leben) umgewandelt habe und es kann schnell gehen und dann ist es nichts mehr wert. Bekannterweise wie abwärts es mit Griechenland ging, damit meine ich nicht die Hintergründe, sondern was es für die einzelnen Menschen bedeutete.

  18. #18
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    Du hast gelesen wo das Problem mit der Rente mit 63 bei mir, und wohl auch bei dir, ist?

    Du kannst nur aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in diese!

    Wie sieht der Plan da bei dir aus?

    Gruß Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  19. #19
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    hmmm, wie meinst Du das?
    Bei Dir habe ich das so verstanden, dass Du nicht eher ´raus kannst, da eine andere Fristenreglung greift, richtig? Und willst Du wirklich bis 65,7 (?) arbeiten? Dafür bist Du dann nahtlos in Bezügen.
    Mein Problem, ist ja bekannt, das ist eher das mit der Krankenkasse, aber ich bin zumindest heute wieder vertrauensvoll und irgend´was wird schon gehen. Werde mich jetzt doch via Auslandreisekrankenversicherung versichern, auch wenn es eine private ist, vllt ergibt sich ja aber zur Rente doch noch eine Möglichkeit für die IKA.
    Wie meinst Du das, mit dem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
    Mein Plan ist" Ich gehe einfach jetzt" und finanziere mich selbst, bis zur Rente...und wenn es keine Rente gibt, betrifft es ja viele, dann muss man noch mal gucken

    Und vllt. noch das: Bis zu Corona hatte ich in meiner Einrichtung immer ein Zeitsparkonto, d.h. ich habe Überstunden gesammelt und bin dann jährlich ein viertel Jahr ´raus, damit ließ es soich ganz gut aushalten.., aber dann musste ich intern wechseln und damit hatte ich zwar noch ein Zeitsparkonto, konnte es aber nicht mehr mit Überstunden belegen, weil das nich im Interesse der Chefin lag...Das hat mir die Entscheidung einfacher gemacht...Aber ich glaube, dass es viele Möglichkeiten gibt..., eine zeitlang fand ich auch Jobsharing interessant, fand aber niemanden, der sich einen Job mit mir teilen wollte:/

    Grüße Lika

  20. #20
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    Ich dachte, dass Auslandsreisekrankenversicherungen sich nur auf Reisen beziehen und nur für kurze Reisen gelten. Das passt doch dann gar nicht.

  21. #21
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    es gibt unterschiedliche..., in der Regel max. bis 5 Jahre Aufenthalt, teils muss man in D. angemeldet bleiben, teils nicht. Fakt ist aber, dass sie zur Kategorie " Privatversicherungen" zählen und sie es deshalb unmöglich machen zur Rente zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu rutschen...dann bleibt nur noch die Private oder eine gesetzlich gleichgestellte aus dem EU-Wahlland.
    Bei der Abmeldung bei der gKV wird diese als priv. Krankenversicherung akzeptiert, nur Abmeldung ohne KK kann bei Aufenthalt in der EU bedeuten, dass die gKV Beiträge fordert, rückwirkend....

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