-
Laut ADAC Deutschland :
Einreisebestimmungen Griechenland
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 20.4.2021
NEU seit 19.4.2021: Die Einreise ist quarantänefrei möglich. Voraussetzung ist ein PCR-Test oder eine vollständige Impfung gegen Covid-19. Die Einreise muss über die Flughäfen Athen, Thessaloniki, Heraklion, Chania, Rhodos, Kos, Mykonos, Santorin und Korfu erfolgen.
Alle Bestimmungen:
1. Covid-19-PCR-Test (Bei Einreise auf dem Luft- und Landweg, nicht bei Einreise mit der Fähre)
- Nachweis bei der Einreise vorzulegen.
- Maximal 72 Stunden alt.
- Anerkanntes Testlabor aus dem Abreiseland.
- Begleitende Diagnose in englischer Sprache.
- Angabe von Name, Adresse sowie Pass- bzw. Personalausweisnummer.
- Nur für Personen ab 6 Jahre.
- KEINEN PCR-TEST benötigen Reisende, die eine vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen können. Die Impfung muss mindestens 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen worden sein.
2. Passenger Locator Form PLF
- spätestens 24 Stunden vor der Abreise auszufüllen.
- Das Online-Formular kann unter https://travel.gov.gr/#/ im Browser google chrome aufgerufen werden, nicht jedoch im Internet Explorer.
- Die Bestätigung mit QR-Code ist bei der Einreise oder beim Check-in elektronisch oder als Ausdruck vorzuweisen. Man erhält den QR-Code normalerweise am Tag der Einreise per E-Mail. Wird die Reise vor dem Einreisedatum begonnen, sollte das Bestätigungs-E-Mail gezeigt und auf die Webseite travel.gov.gr hingewiesen werden.
Mitunter treten Probleme bei der Registrierung über das Passenger Locator Form auf. Für diese Fälle steht die Service-Telefonnummer +30 215 560 5151 (Mo-Fr 9-21 Uhr) zur Verfügung.
- Hinweise zum Ausfüllen:
Angehörige eines Haushaltes/Familien müssen 1 Formular ausfüllen und alle Personen, inkl. aller Kinder, darin angeben (in der Rubrik "Reisebegleiter - Familie"). Mitreisende, die nicht im selben Haushalt wohnen, sollten jeweils ein eigenes Formular ausfüllen.
Bei mehreren gemeinsam Reisenden über 18 Jahre, die im selben Haushalt wohnen, möchten manche Flugesellschafften jeweils ein eigenes Formular ausgefüllt haben. Es ist ratsam, vor der Reise bei der Fluggesellschaft nachzufragen.
3. In Einzelfällen wird bei Ankunft ein Covid-19-Schnelltest durchgeführt.
4. Quarantäne
- 7-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Wer weniger als 7 Tage in Griechenland bleibt, darf die Quarantäne zur Ausreise vorzeitig verlassen.
- Die QUARANTÄNEPFLICHT ENTFÄLLT bei Einreise auf dem direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki sowie auf dem Landweg von Bulgarien (Grenzübergangsstellen Promachonas und Nymfaia).
Passenger Locator Form *
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
LANDWEG BULGARIEN:
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg ist für touristische Reisen nur über Bulgarien und nur über die Grenzübergänge Promachonas und Nymfaio möglich.
EIN- ODER AUSREISE ALBANIEN UND NORDMAZEDONIEN:
Die Ein- und Ausreise über Albanien (nur Grenzübergang Kakavia) und Nordmazedonien (nur Grenzübergang Evzoni) ist ausschließlich folgenden Personen gestattet:
Griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können.
Nach der Einreise ist eine 14-tägige häusliche Quarantäne Pflicht.
Der Grenzübergang ist von 7 bis 23 Uhr möglich.
GRENZÜBERGÄNGE TÜRKEI:
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen.
Die Einreise auf dem Landweg von der Türkei nach Griechenland ist nur erlaubt für: griechische Staatsbürger, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können.
KREUZFAHRTEN:
Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Griechenland anlegen.
FÄHRVERKEHR:
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien wurde wieder aufgenommen.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Albanien sowie zwischen Griechenland und der Türkei ist ausgesetzt.
Gruß Heinz
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Ja
- Themen beantworten: Ja
- Anhänge hochladen: Ja
- Beiträge bearbeiten: Ja
-
Foren-Regeln