Orloff, ist es wirklich so schwer zu verstehen?

Zitat Zitat von Dionysios Beitrag anzeigen
Also Quarantänestationen gibt es bislang nicht (es gibt auch keine Befragungen oder so). Ins Haus deines Bruders kannst du natürlich (solange kein Einreiseverbot besteht). Du bist dann aber verpflichtet, dich dort für 14 Tage selbst unter Quarantäne zu stellen: keine Spaziergänge und auch keine Einkäufe, kein Meer. Nur der Garten. Und wenn man dich während dieser 14 Tage außerhalb des Grundstücks erwischt, wäre das ein Verstoß gegen die Anti-Corona-Maßnahmen, der theoretisch mit einer Haftstrafe geahndet werden kann. Wenn du die 14 Tage durchhältst, kannst du danach aber nach Herzenslust wandern gehen - insofern inzwischen keine Ausgangssperre verhängt wurde …