Vorübergehende Maßnahmen (bis 30.09.20)
In den letzten Tagen wurden in Chania und Heraklion auf Kreta ca. 2 bis 5 Coronapositive Fälle pro Tag registriert. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wurden von der griechischen Regierung vorübergehend bis zum 30.09.20 für die Bezirksverwaltung Chania und Heraklion folgende Maßnahmen beschlossen:
- Größere Veranstaltungen und Feierlichkeiten sind untersagt.
- Menschenansammlungen, privat oder öffentlich, von über 9 Personen sind nicht gestattet.
- In Restaurants und Bars sind bis 4 Personen pro Tisch erlaubt (bei Familienmitglieder 1. Grades bis 6 Personen).
- Das Tragen einer Schutzmaske ist sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen erforderlich. Dies gilt selbstverständlich nicht im Restaurant, bei Nutzung des Pools, beim Schwimmen im Meer oder draußen wenn ein Mindestabstand von 1,5 - 2m eingehalten werden kann.
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